Man kann sich drehen und wenden wie man will, funktionieren wird nur ein AfD Verbot
Artikel 18 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland regelt den Verwirkung von Grundrechten. Demnach kann jemand Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit oder Eigentum verlieren, wenn er diese missbräuchlich verwendet, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bekämpfen. Verfahren nach Artikel 18 GG werden vor dem Bundesverfassungsgericht geführt, das darüber entscheidet, ob Grundrechte Weiterlesen




