Hier hätte ein AfD-Verbotsverfahren bereits deutlich weiter sein können
Seit Jahren fordern wir mit unserer Petition die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Über ein Parteiverbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Unsere Petition verfolgt daher nicht das Ziel, ein Verbot unmittelbar herbeizuführen, sondern die Bundesregierung, den Bundestag oder den Bundesrat dazu zu bewegen, die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens zu prüfen und zu beantragen. Wäre dieser Schritt bereits vor Jahren erfolgt, hätte ein Verbotsverfahren heute längst laufen oder möglicherweise Weiterlesen




