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Parteiverbot in Deutschland – was wirklich passiert und warum die AfD sich nicht „einfach neu gründen“ könnte

In den letzten Tagen sorgte eine Aussage von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer für Diskussionen.
Er sagte sinngemäß:
„Wir werden die AfD nicht wegverbieten können, dann gründet sie sich unter anderem Namen neu.“
Damit diese Falschaussage nicht kursiert und weiter die Unsicherheit was ein AfD- Verbotsverfahren schürt, stellt AfDexit das mit diesem Beitrag richtig.
Viele verstehen das so, als sei ein Parteiverbot in Deutschland praktisch wirkungslos – und genau das stimmt so nicht.
Wer darf überhaupt eine Partei verbieten?
In Deutschland kann nur das Bundesverfassungsgericht eine Partei verbieten. Das steht in Artikel 21 Absatz 4 unseres Grundgesetzes. Weder die Bundesregierung, noch der Bundestag, noch ein einzelner Minister können das alleine entscheiden.
Wann ist eine Partei verfassungswidrig?
Laut Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz darf eine Partei verboten werden, wenn sie:
die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen oder beeinträchtigen will, oder
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährdet.
Diese Hürde ist bewusst hoch, um den Missbrauch des Parteiverbots zu verhindern, aber überwindbar.
Was passiert nach einem Verbot?
Wenn das Bundesverfassungsgericht eine Partei verbietet, passiert nicht nur die Auflösung dieser Partei.
Es wird auch ausdrücklich verboten, eine Ersatzorganisation zu gründen.
Das steht klar in § 46 Abs. 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes:
„Mit der Feststellung ist die Auflösung der Partei (…) und das Verbot, eine Ersatzorganisation zu schaffen, zu verbinden.“
Eine „Ersatzorganisation“ liegt vor, wenn:
dieselben Personen beteiligt sind,
dieselben Strukturen genutzt werden,
oder dieselben politischen Ziele mit derselben Strategie verfolgt werden.
Ergebnis: Eine AfD 2.0 mit nur leicht verändertem Namen, aber gleichem Personal, gleichem Programm und gleicher Organisation wäre ebenfalls verboten – und könnte sofort aufgelöst werden.
Warum die Aussage „die gründen sich einfach neu“ falsch ist
Rein juristisch ist das nicht möglich.
Zwar können einzelne ehemalige Mitglieder einer verbotenen Partei privat politisch aktiv bleiben oder neue politische Projekte starten. Aber sobald eine Organisation im Kern die verbotene Partei fortsetzt, greift das Verbot auch gegen sie.
Dass es in der Praxis Aufwand kostet, jede Umgehung zu verhindern, ist eine andere Frage. Doch der Gesetzesrahmen ist eindeutig: Ein einfaches „Neu gründen und weitermachen“ geht nicht.
Was ein Parteiverbot leisten kann – und was nicht
Ein Parteiverbot kann eine gefährliche Organisation stoppen und ihre Strukturen zerschlagen.
Was es nicht kann: Über Nacht die zugrunde liegenden Einstellungen und Haltungen in der Gesellschaft auslöschen.
Deshalb betonen viele, dass politische Aufklärung und gute Sachpolitik zusätzlich nötig sind.
Kurzum bedeutet das also…
Die Behauptung, eine verbotene Partei könne sich einfach unter anderem Namen neu gründen, ist rechtlich falsch.
Das deutsche Grundgesetz und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz sorgen dafür, dass Ersatzorganisationen verboten und zerschlagen werden.
Wenn ein Minister öffentlich das Gegenteil sagt, wird das in der Bevölkerung den falschen Eindruck erwecken, unser Rechtsstaat sei machtlos – was nicht der Fall ist.
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