Artikel 18 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland regelt den Verwirkung von Grundrechten. Demnach kann jemand Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit oder Eigentum verlieren, wenn er diese missbräuchlich verwendet, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bekämpfen.
Verfahren nach Artikel 18 GG werden vor dem Bundesverfassungsgericht geführt, das darüber entscheidet, ob Grundrechte entzogen werden.
Bisherige Verfahren und Urteile:
In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurden bislang nur drei Verfahren nach Artikel 18 GG eingeleitet:
1952 – Karl Heinrich Hansen (Nationaldemokrat):
Das Verfahren wurde eingestellt, da es zu einer außergerichtlichen Einigung kam.
1956 – Kurt Lischka (SS-Obersturmbannführer):
Das Verfahren wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
1961 – Gerhard Frey (Nationaldemokratische Partei Deutschlands, NPD):
Auch dieses Verfahren wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
Das bedeutet:
Keines der bisher eingeleiteten Verfahren führte zur Verwirkung von Grundrechten. Artikel 18 GG wurde daher bislang noch nie erfolgreich angewendet.
Die Hürden für die Anwendung dieses Artikels sind bewusst sehr hoch gesetzt, höher als bei einem Verbotsverfahren, da es sich um einen drastischen Eingriff in die Grundrechte handelt.
Artikel 18 des Grundgesetzes ermöglicht den Entzug von Grundrechten, wenn diese missbräuchlich verwendet werden, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu bekämpfen. Allerdings ist die Anwendung des Artikels extrem selten und sehr schwer durchzusetzen, da er einen tiefen Eingriff in fundamentale Rechte darstellt.
Um die Grundrechte von Björn Höcke, einem AfD-Politiker, auf Basis von Artikel 18 GG zu entziehen, müsste stark nachgewiesen werden, dass er gezielt Grundrechte wie die Meinungsfreiheit oder die Versammlungsfreiheit dazu missbraucht, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bekämpfen.
Voraussetzungen für den Entzug von Grundrechten:
Missbrauch von Grundrechten:
Es müsste nachgewiesen werden, dass Höcke seine Grundrechte (z. B. Meinungsfreiheit) in einer Art und Weise benutzt, die darauf abzielt, die demokratische Ordnung zu untergraben oder abzuschaffen.
Ernsthafte Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung:
Dies erfordert klare, mehr als handfeste Beweise, dass Höckes Äußerungen oder Handlungen nicht nur radikal oder extremistisch sind, sondern tatsächlich eine konkrete Gefahr für die demokratische Verfassung darstellen.
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht:
Der Entzug der Grundrechte kann nur durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen. Es muss nach strengen juristischen Maßstäben entscheiden, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Chancen auf Erfolg?
Die Chancen auf Erfolg eines solchen Verfahrens gegen Höcke wären aus mehreren Gründen sehr gering:
Sehr hohe Hürden:
Bisher wurde Artikel 18 GG noch nie erfolgreich angewendet. Die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an die Beweislage stellt, sind extrem hoch.
Politische Meinungsfreiheit:
Höcke ist ein gewählter Politiker, und die Meinungsfreiheit wird besonders in politischen Fragen weit gefasst. Selbst extremistische oder provokative Aussagen fallen oft noch unter den Schutz der Meinungsfreiheit, solange sie nicht explizit zu Gewalt oder dem Umsturz der Verfassung aufrufen.
Extremistische Äußerungen:
Zwar wurden Höcke und Teile der AfD vom Verfassungsschutz als „rechtsextremistische Verdachtsfälle“ eingestuft, aber dies allein reicht nicht aus, um Artikel 18 GG anzuwenden. Es müsste nachgewiesen werden, dass er aktiv gegen die verfassungsmäßige Ordnung arbeitet.
Bedeutet also:
Theoretisch könnte Artikel 18 GG gegen Björn Höcke in Erwägung gezogen werden, wenn ausreichend Beweise dafür vorlägen, dass er seine Grundrechte missbraucht, um die Demokratie zu untergraben. Die Chancen, ein solches Verfahren erfolgreich zu führen, wären jedoch äußerst gering. Der Artikel ist so konstruiert, dass er nur in extremen Ausnahmefällen greift, und die bisherige Rechtsprechung zeigt, dass der Entzug von Grundrechten eine sehr hohe Schwelle hat.
Was wenn ein Verfahren nach Artikel 18 GG Erfolg hätte?
Es ist sehr wahrscheinlich, dass im Falle eines erfolgreichen Verfahrens nach Artikel 18 GG gegen Björn Höcke jemand anderes an seine Stelle treten würde. Politische Bewegungen und Parteien wie die AfD sind stark strukturiert und beruhen nicht auf einer einzelnen Person. Selbst wenn Höcke durch den Entzug seiner Grundrechte aus der aktiven Politik ausgeschlossen würde, würde die Partei und insbesondere der rechtsextreme Flügel der AfD weiterhin bestehen.
Warum würde jemand anderes Höcke ersetzen?
Gefestigte Ideologie:
ist eine zentrale Figur des rechtsextremen Flügels der AfD, aber nicht die einzige. Die Partei hat mehrere prominente Persönlichkeiten, die ähnliche ideologische Positionen vertreten und an seiner Stelle die Führung übernehmen könnten. Eine Ideologie, insbesondere eine stark verankerte wie der Nationalismus, wird oft von mehreren Menschen getragen.
Strukturen und Netzwerke der AfD:
Die AfD hat eine breite organisatorische Struktur. Selbst wenn Höcke ausfällt, wäre die Partei fähig, eine neue Führungsperson zu etablieren, insbesondere im radikalen Flügel. Personen wie Andreas Kalbitz (früher führendes Mitglied) oder andere nationalistische Politiker könnten versuchen, Höckes Position zu übernehmen.
Opferrolle und Märtyrertum:
Falls Höcke durch ein Verfahren nach Artikel 18 GG seine Rechte verlieren würde, könnte dies von seinen Anhängern als politisch motivierte Unterdrückung interpretiert werden. Dies könnte ihn, anders als bei einem Verbotsverfahren, sogar zur Märtyrerfigur machen und den radikalen Flügel der Partei stärken.
In solchen Situationen tritt oft ein Ersatz auf, der den „Kampf“ fortführt, den die Anhänger als gerecht empfinden.
Kontinuierliche Radikalisierung:
Die AfD hat in den letzten Jahren eine starke Radikalisierung erlebt, vor allem durch den „Flügel“, den Höcke repräsentiert. Selbst wenn Höcke persönlich ausgeschlossen wird, würde dies nicht zwangsläufig den Einfluss dieses Flügels verringern. Ein anderer Vertreter dieser radikalen Strömung würde wahrscheinlich seinen Platz einnehmen.
Schlussendlich:
Ein erfolgreiches Verfahren nach Artikel 18 GG würde zwar Höcke persönlich aus der aktiven Politik entfernen, aber die politischen und ideologischen Strukturen, die er mitträgt, würden weiter existieren. Es ist sehr wahrscheinlich, dass jemand aus der gleichen ideologischen Richtung nachrücken und seine Position einnehmen würde. Politische Bewegungen, besonders solche mit einer starken ideologischen Basis, sind selten von einer einzigen Person abhängig.
Und schon müssen wir wieder über ein AfD-Verbot diskutieren.
Versteht uns nicht falsch, wir möchte lieber heute als morgen das die AfD verboten wird, dazu sollten wir uns aber auf das einzig wirksame Werkzeug konzentrieren, und das könnt ihr hier unterschreiben und verbreiten: https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt
-Uwe Schulze-
Mitglied im Bündnis AfDexit
Entdecke mehr von AfDexit - AfD Verbot- Jetzt!
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