Gibt es die Prüfung eines Parteiverbot durch den Deutschen Bundestag?
In Deutschland liegt die Zuständigkeit für ein Parteiverbot ausschließlich beim Bundesverfassungsgericht. Es gibt keinen direkten Prüfantrag oder ein Verfahren, in dem der Bundestag alleine über ein Parteiverbot entscheidet. Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes kann eine Partei nur dann verboten werden, wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass sie darauf abzielt, Weiterlesen




