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Gibt es die Prüfung eines Parteiverbot durch den Deutschen Bundestag?

In Deutschland liegt die Zuständigkeit für ein Parteiverbot ausschließlich beim Bundesverfassungsgericht. Es gibt keinen direkten Prüfantrag oder ein Verfahren, in dem der Bundestag alleine über ein Parteiverbot entscheidet. Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes kann eine Partei nur dann verboten werden, wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass sie darauf abzielt, Weiterlesen

Beweislast liegt nicht bei der Politik

Sollte der Deutsche Bundestag sich gegen ein AfD-Verbotsverfahren entscheiden…

Wenn sich der deutsche Bundestag gegen ein Verbot der AfD entscheidet, hat dies mehrere politische, gesellschaftliche und rechtliche Implikationen. Ein Verbot einer Partei ist in Deutschland eine sehr ernsthafte Angelegenheit und kann nur durch das Bundesverfassungsgericht beschlossen werden. Entscheidend ist, dass die Beweislast für ein Parteiverbot nicht beim Bundestag liegt, Weiterlesen

AfD-Verbot fordern
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