Prüfen oder verbieten? AfD-Verbot

Beinahe täglich taucht inzwischen die Frage auf, ob die Prüfung ob ein AfD-Verbot durch das Bundesverfassungsgericht überhaupt in dessen Zuständigkeit fällt.

Um das noch einmal klar und deutlich zu machen, haben wir hier inklusive der Quellenangabe aufgelistet, warum die Prüfpettition mit nahezu 830.000 Unterschriften nicht vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird.

Zunächst sei angemerkt, dass die bereits übergebene Prüfpetition an den Bundesrat keine klare Forderung nach einem AfD-Verbotsverfahren stellt.

Das Bundesverfassungsgericht kann nur tätig werden, wenn ein formeller Antrag auf Parteiverbot vorliegt.

Ein solcher Antrag muss von berechtigten Institutionen wie der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat gestellt werden. Eine bloße Petition, die von Bürgern unterschrieben wurde, erfüllt diese formellen Anforderungen nicht.

Zusätzlich fehlt der Prüfpettition eine detaillierte rechtliche Begründung und die notwendigen Beweise, die für die Einleitung eines „Verbotsverfahrens“ erforderlich wären.

Das Bundesverfassungsgericht prüft Verbotsanträge nach Eingang des Antrags nach strengen rechtlichen Maßstäben und verlangt umfassende Nachweise, dass die betreffende Partei aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet. Solche Nachweise können nur durch eine umfangreiche Ermittlung und Beweisführung von „staatlichen Stellen“ erbracht werden, nicht durch eine allgemein formulierte Petition.

Wir werden regelmäßig stark kritisiert, obwohl mit der Prüfpettition polarisiert wird und falsche Erwartungen geweckt werden. Es werden dort Dinge aufgezeigt, die mit dieser Petition nicht möglich sind, und dies führt zu Missverständnissen in der Öffentlichkeit.

Für alle, die es nicht wissen:

Wir betreiben eine separate Petition zu einem AfD-Verbot mit klarer Forderung, die durch Paragraphen und Gesetze untermauert ist.

Wir liefern auch gleich die notwendigen Fakten, die unterstützend bei den Ermittlungen helfen.
Am Ende des Beitrags können sich alle davon überzeugen, indem sie den Petitionstext von Anfang bis Ende lesen. Diese Petition stammt übrigens schon von 2019, denn damals war bereits klar, wohin die AfD steuert. (Siehe Link zu unserer Petition)

Nun zur Erklärung:

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kann grundsätzlich keine Anträge prüfen oder Verfahren einleiten, die durch eine Petition an es herangetragen werden. Das Gericht ist an das Prinzip der Rechtmäßigkeit und spezifische Verfahrensvorschriften gebunden.

Ein Parteiverbotsverfahren gegen eine Partei wie die AfD kann nur auf Antrag bestimmter Verfassungsorgane eingeleitet werden. Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) kann ein Antrag auf ein Parteiverbot ausschließlich von folgenden Institutionen gestellt werden:

1. Bundestag

2. Bundesrat

3. Bundesregierung

Ein solcher Antrag muss substantiiert begründet sein und detaillierte Nachweise darüber liefern, dass die Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv bekämpft und darauf abzielt, diese zu beseitigen.

Petitionen, auch wenn sie die Thematik eines Parteiverbots behandeln, können also keine direkte Rechtswirkung auf die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens haben. Sie können jedoch eine politische Wirkung entfalten, indem sie die genannten Verfassungsorgane dazu bewegen, einen entsprechenden Antrag zu prüfen und gegebenenfalls zu stellen.

Zusammengefasst: Das Bundesverfassungsgericht darf und kann auf Grundlage einer Petition allein kein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD oder eine andere Partei prüfen oder einleiten. Ein solches Verfahren erfordert einen förmlichen Antrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.

Informationen über das Verfahren und die Voraussetzungen für ein Parteiverbot in Deutschland sind im Internet frei zugänglich.

Hier sind offizielle Quellen und die relevanten Informationen dazu:

1. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG):

• Artikel 21 GG regelt die Rolle und den Schutz politischer Parteien sowie das Parteiverbotsverfahren.

• Grundgesetz (Artikel 21)

2. Bundesverfassungsgericht:

• Das BVerfG hat Informationen zu seinen Zuständigkeiten und
   Verfahren auf seiner Website. Insbesondere sind dort auch
Urteile und Pressemitteilungen zu Parteiverbotsverfahren
verfügbar.
• Bundesverfassungsgericht – Verfahren

3. Bundesamt für Justiz:

• Das Bundesamt für Justiz bietet ebenfalls Informationen zu verschiedenen Rechtsfragen, einschließlich der Verfassung und Parteiverbotsverfahren.

• Bundesamt für Justiz – Verfassungsrecht

Diese Quellen bieten daher eine fundierte und rechtlich gesicherte Übersicht über die Verfahrensweisen und gesetzlichen Grundlagen bezüglich eines Parteiverbots in Deutschland.

Wer sich uns anschließen möchte, kann das hier machen. Zugleich lest bitte den Petitionstext von uns und vergleicht: https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt

Zu allgemeinen Fragen rund um ein Verbotsverfahren Bitte hier klicken:

Zu speziellen Fragen oder Anregungen kann das Kontaktformular unserer Webseite genutzt werden:

-AfDexit-

www.afdexit.de


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2 Thoughts to “Prüfung ob Verbot der AfD möglich”

  1. Hallo zusammen,
    zuerst möchte ich mal ein dickes Lob an euch loswerden: Bisher habe ich noch keine Webseite gefunden, die bessere und informativere Beiträge als ihr verfasst.
    Ich habe mich in letzter Zeit auch ganz oft mit dem Vergleich der beiden Petitionen befasst und dazu Rechtsauskünfte eingeholt.
    Es stimmt, was ihr hier schreibt: Die von euch sogenannte Prüfpetition läuft auf eine Nebelkerze hinaus. Wenn ich nicht wüsste, dass die Seiten, Gruppen und Personen, die euch als Klugscheißer hinstellen wollen, gegen die AfD sind, dann würde ich sie für Trolle der AfD halten. Sie verhalten sich zu 80 % wie rechte Trolle, zumindest euch gegenüber.
    Was mir aufgefallen ist: Wenn deren Argumentationen am Ende sind, dann kommen Sprüche wie „Da, wo die Verbotspetition liegt, ist auch eine Petition von BSW Wagenknecht“. Sie tun so, als könntet ihr das beeinflussen. Schon alleine, wenn ich den Blickwinkel darauf werfe, seit wann es eure Petition gibt und seit wann es die BSW-Petition gibt, ist so ein Spruch an Dummheit nicht mehr zu überbieten.
    Auch ist mir aufgefallen, dass sie das Ganze auf Uwe persönlich beziehen. Das ist ebenfalls an Dummheit nicht zu überbieten, denn denen scheint es überhaupt nicht um die Sache zu gehen, sondern nur um das Trollen und das Rechthaben.
    Nun ist es dummerweise so, dass Uwe (oder wer auch immer von euch das geschrieben hat) sehr richtig dargestellt hat, wie sich das Thema mit der Prüfpetition verhält. Aber man ist zu eitel, um einfach mal zuzugeben, dass das schlecht gelaufen ist.

    Und wer auch immer von euch den Begriff „antifaschistische Influencer“ kreiert hat, der müsste dafür einen Orden bekommen, denn das passt so gut und genau.
    Ich selbst hatte mich in letzter Zeit etwas rar gemacht, das lag aber daran, dass ich einen neuen Job und eine neue Stadt habe. Aber mein Engagement gegen die AfD ist ungemindert. Gerne biete ich euch hiermit auch meine Hilfe an.
    Ich habe auch schon eine Idee, um welchen Themenbereich ich mich kümmern könnte.
    Bleibt stark und überlegt euch mein Angebot, denn ihr habt es nicht nur mit den Rechtsextremen zu tun, sondern auch mit den Leuten, die auf der Gegenseite stehen. Dass ihr da standhaltet und cool bleibt, davor ziehe ich meinen Hut.
    Herzliche Grüße,
    Tomas

    1. Hallo Tomas,
      Erstmal danke für deine Unterstützung. Ja was wir die letzte Zeit erleben mussten mit den Pseudoantifas ist unglaublich. Es wird boykottieret, diskreditiert und tatsächlich versucht durch Verbreitung von Lügen, andere vom Unterschreiben abzuhalten. Aktuell musste ich das auf einer Seite erleben die sich tatsächlich „Deutschland gegen NAZIS“ nennt. Es wurde verbreitet wir würden Unterschriften verschwinden lassen und sogar an die Wagenknecht Petition weitergegeben. Und wir würden mit denen „unter einer Decke“ stecken.. Ich habe versucht das ganze Lügengebäude zum Einsturz zu bringen. Das Ergebnis war, ich wurde gesperrt und die konnten ungehindert weiter lügen.
      An einer anderen Stelle wurde behauptet unsere Petition wäre eh schon gescheitert und zeitgleich wurde versucht Uwe zu diskreditieren.
      Und du hast absolut Recht, wir kämpfen mittlerweile nicht nur gegen die Rechten und die Afdler sondern tatsächlich auch gegen die eigenen Leute.
      Aber wir werden nicht aufgeben. Niemand wird uns aufhalten. Teile uns deine Idee zur Unterstützung gerne mit.
      LG Heidi

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