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In Deutschland liegt die Zuständigkeit für ein Parteiverbot ausschließlich beim Bundesverfassungsgericht. Es gibt keinen direkten Prüfantrag oder ein Verfahren, in dem der Bundestag alleine über ein Parteiverbot entscheidet.

Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes kann eine Partei nur dann verboten werden, wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass sie darauf abzielt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Der Antrag auf ein Parteiverbot kann von folgenden Institutionen gestellt werden:

1. Bundestag

2. Bundesregierung

3. Bundesrat

Diese Institutionen können einen Antrag auf ein Parteiverbot stellen, aber die Entscheidung selbst liegt immer beim Bundesverfassungsgericht. Der Bundestag kann also ein Verbot einer Partei anregen, aber die tatsächliche Überprüfung und Entscheidung erfolgt im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durch das Bundesverfassungsgericht.

Ein prominentes Beispiel dafür ist das NPD-Verbotsverfahren. In beiden Anläufen, haben politische Institutionen den Antrag auf ein Verbot der Partei gestellt, aber es war das Bundesverfassungsgericht, das die letztendliche Entscheidung traf.

Wie sieht ein indirekter Antrag oder ein Verfahren zu einem Parteiverbot aus?

Ein direktes Parteiverbot kann, wie erwähnt, nur durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen. Es gibt jedoch einige indirekte Wege, auf denen der Bundestag oder andere politische Akteure Einfluss auf eine Partei nehmen können, ohne dass ein formelles Parteiverbotsverfahren initiiert wird. Diese Maßnahmen führen nicht direkt zu einem Parteiverbot, können aber eine Partei erheblich schwächen oder in ihrer Funktion beeinträchtigen:

1. Änderung von Finanzierungsregelungen:

Der Bundestag kann durch Gesetzgebung den Zugang zu staatlichen Mitteln für Parteien beschränken. Wenn eine Partei verfassungswidriges Verhalten zeigt, kann ihr die staatliche Parteienfinanzierung gekürzt oder entzogen werden. Dies wurde im Zusammenhang mit der NPD diskutiert, als sie zwar nicht verboten, aber von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen wurde, nachdem festgestellt wurde, dass sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.

2. Beobachtung durch den Verfassungsschutz:

Eine Partei kann vom Verfassungsschutz beobachtet werden, wenn der Verdacht besteht, dass sie extremistische oder verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Diese Beobachtung kann auf Berichte und Diskussionen im Bundestag zurückzuführen sein, die letztlich den Verfassungsschutz dazu veranlassen, Maßnahmen zu ergreifen. Obwohl dies kein Parteiverbot ist, führt es oft zu einem erheblichen Ansehensverlust und erschwert die Parteiarbeit.

3. Politischer und öffentlicher Druck:

Der Bundestag kann durch Resolutionen oder öffentliche Erklärungen politischen Druck auf eine Partei ausüben. Auch wenn dies formal kein Verbot darstellt, kann es die Partei in der öffentlichen Wahrnehmung delegitimieren. Eine breite politische Ächtung kann es der Partei erschweren, Unterstützung in der Bevölkerung zu finden.

4. Änderungen des Parteiengesetzes:

Der Bundestag hat die Möglichkeit, das Parteiengesetz so zu ändern, dass bestimmte Kriterien für Parteien verschärft werden. Dies könnte zum Beispiel strengere Regelungen zur innerparteilichen Demokratie oder zur Transparenz der Finanzierung umfassen. Solche Maßnahmen könnten gezielt gegen Parteien gerichtet sein, die extremistische Ziele verfolgen, ohne dass ein formelles Verbot erforderlich ist.

Zusammengefasst bedeutet das:
Der Bundestag kann auf verschiedenen Wegen den Handlungsspielraum einer Partei einschränken oder ihre Aktivitäten erschweren. Diese indirekten Maßnahmen kommen zwar nicht einem Verbot gleich, können aber eine Partei dennoch erheblich schwächen.

Hat sich das bisher erfolgreich in Bezug auf die AfD gezeigt?

Nicht wirklich,  richtig ist, dass die AfD trotz Beobachtung durch den Verfassungsschutz und politischem Druck bisher nicht signifikant geschwächt wurde. Tatsächlich hat die Partei in den letzten Jahren in einigen Landtagswahlen und bei der letzten Bundestagswahl an Zustimmung gewonnen. Es gibt mehrere Gründe, warum diese Maßnahmen bislang nicht den erhofften Effekt auf die AfD hatten:

1. Begrenzte Reichweite der Maßnahmen:

Beobachtung durch den Verfassungsschutz:

Obwohl Teile der AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden, hat dies bisher keine schwerwiegenden rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen für die Partei insgesamt gehabt. Die Beobachtung betrifft in erster Linie den sogenannten Flügel und die Jugendorganisation der AfD (JA). Diese Beobachtung hat vor allem symbolische Wirkung, doch viele Wähler der AfD scheinen davon nicht abgeschreckt zu werden.

Keine finanziellen Sanktionen:

Im Gegensatz zur NPD wurde der AfD keine staatliche Parteienfinanzierung entzogen, da es bisher keine gerichtliche Feststellung gibt, dass die AfD explizit verfassungswidrig handelt. Solange ein Parteiverbot nicht vorliegt oder der Verfassungsschutz keine schwerwiegenderen Schritte unternimmt, wird die AfD weiterhin öffentlich finanzierte Mittel erhalten.

Mobilisierung durch den politischen Druck:

In einigen Fällen hat der politische und öffentliche Druck auf die AfD sogar einen Mobilisierungseffekt. Teile der Wählerschaft der AfD sehen den Druck auf die Partei als Bestätigung dafür, dass die AfD eine “Alternative” zum politischen Establishment darstellt. Für diese Wähler verstärkt der politische Widerstand eher das Bild einer anti-elitären, systemkritischen Partei, was zu einem Zugewinn an Unterstützung führen kann.

Strategische Abgrenzung innerhalb der AfD:

Die AfD hat in der Vergangenheit versucht, sich von den offen rechtsextremen Teilen der Partei, wie dem Flügel, strategisch abzugrenzen. Dies geschah, um einer stärkeren rechtlichen Verfolgung zu entgehen und die Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu mildern. Auch wenn der Flügel offiziell aufgelöst wurde, bleiben viele seiner Vertreter weiterhin aktiv in der Partei. Diese Strategie der formalen Abgrenzung hat der AfD bisher ermöglicht, größere rechtliche Schritte gegen sie zu verhindern.

Anhaltende politische und gesellschaftliche Krisen:

Krisen wie die Flüchtlingskrise, die Corona-Pandemie und die Inflation haben die AfD als Protestpartei gestärkt. Viele Wähler sehen in der AfD eine Stimme gegen die etablierten Parteien und deren Krisenpolitik. Diese Themen bieten der AfD eine Plattform, um ihre Kritik an der Regierung zu verstärken und Wähler zu mobilisieren, unabhängig davon, ob sie unter Beobachtung steht.

In Kurzform bedeutet das:

Die Maßnahmen gegen die AfD, insbesondere die Beobachtung durch den Verfassungsschutz und der politische Druck, haben zwar zu einer größeren öffentlichen und politischen Isolation der Partei geführt, aber sie haben bisher nicht dazu geführt, dass die Partei massiv an Wählerunterstützung verloren hat.

Im Gegenteil, in Zeiten gesellschaftlicher Unsicherheit und Unzufriedenheit konnte die AfD ihre Position als Protestpartei festigen und sogar Wähler dazugewinnen. Es zeigt sich, dass indirekte Maßnahmen wie die Verfassungsschutzbeobachtung nicht zwangsläufig eine Partei schwächen, wenn sie weiterhin in der Lage ist, gesellschaftliche Unzufriedenheit zu kanalisieren.

Wenn die Maßnahmen bisher nur minimalen Erfolg aufzeigen, warum dann kein AfD- Verbot bisher?

Die Frage kann uns nur eine der drei Institutionen (Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung) beantworten.

Wie wir bereits dargelegt haben, sind die Verweigerungsgründe der Institutionen nicht haltbar.

Die positive Auswirkungen eines Parteiverbotsverfahrens:

Schwächung der AfD durch rechtliche Maßnahmen:

Sollte das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass die AfD verfassungsfeindlich ist und verboten werden, würde dies die Partei unmittelbar handlungsunfähig machen. Ihre Strukturen könnten aufgelöst, Vermögenswerte beschlagnahmt und staatliche Förderungen eingestellt werden. Dies würde einen signifikanten Einschnitt in die organisatorische und finanzielle Grundlage der Partei bedeuten.

Signalwirkung gegen Extremismus:

Ein erfolgreiches Parteiverbotsverfahren könnte als starkes Signal wirken, dass die deutsche Demokratie bereit ist, sich entschieden gegen verfassungsfeindliche Kräfte zu wehren. Dies könnte potenziellen Nachahmern und extremistischen Gruppierungen zeigen, dass der Staat extremistischen Bestrebungen nicht tatenlos zusieht, und könnte die politische Landschaft in Deutschland stabilisieren.

Mögliche Abwanderung gemäßigter Anhänger:

Ein Parteiverbot könnte dazu führen, dass gemäßigte Anhänger der AfD, die eher aus Protest gegen das politische Establishment gestimmt haben, sich von extremistischen Strömungen distanzieren und zu anderen, moderateren Parteien wechseln. Dies könnte dazu beitragen, dass extremistische Ideen und Tendenzen an Bedeutung verlieren.

Nicht vergessen unsere Petition zu unterschreiben: https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt

-Uwe Schulze-
Bündnis AfDexit


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