Hinweis vorab:
Die Umfrage läuft bis 28.03.2026 – 18:00 Uhr MEZ
Seit fast sieben Jahren setzt sich AfDexit in Form unsere Petition mit einer klaren demokratischen Zielsetzung auseinander, der Forderung nach einem verfassungsrechtlich (Durch das Bundesverfassungsgericht) geprüften Parteiverbotsverfahren gegen die AfD.
Unsere Petition läuft seit dieser Zeit kontinuierlich und bildet einen langfristigen Indikator dafür, wie groß die tatsächliche Bereitschaft ist, ein solches Verfahren aktiv zu unterstützen.
Trotz der intensiven öffentlichen Debatten, trotz wiederkehrender Demonstrationen, trotz breiter Empörung in sozialen Netzwerken und Kommentarspalten haben bislang lediglich rund 201.500 Menschen unterzeichnet.
Diese Diskrepanz zwischen sichtbarer Empörung und realer Beteiligung ist auffällig – und sie wirft Fragen auf, die weit über unsere Petition hinausreichen.
Während in digitalen Räumen und auf der Straße häufig der Ruf nach „schnellen Konsequenzen“ laut wird, bleibt die konkrete Mitwirkung an demokratischen Instrumenten vergleichsweise sehr gering.
Dieses Spannungsfeld zwischen emotionaler Mobilisierung und tatsächlicher Handlung ist gesellschaftlich relevant und verdient eine (er)nüchterne Betrachtung.
Es geht nicht darum, Menschen Vorwürfe zu machen, sondern darum zu verstehen, warum viele zwar laut fordern, aber nur sehr wenige bereit sind, formale Schritte zu unterstützen.
Genau hier setzt unsere Umfrage an.
Wir möchten herausfinden, wie die Zivilgesellschaft heute tatsächlich zu einem möglichen Verbotsverfahren steht.
Welche Erwartungen bestehen?
Welche Zweifel?
Welche Hoffnungen?
Und welche Gründe führen dazu, dass Empörung zwar weit verbreitet ist, aber nicht automatisch in konkrete Beteiligung mündet?
Die Antworten darauf sind wichtig, um politische Kommunikation, zivilgesellschaftliche Initiativen und demokratische Beteiligungsformen besser zu verstehen – und möglicherweise auch zu verbessern.
Die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig.
Es geht nicht darum, Menschen in Kategorien einzuteilen, sondern darum, ein realistisches Bild der gesellschaftlichen Haltung zu gewinnen.
Eine Demokratie lebt nicht nur von Meinungen, sondern auch von Mitwirkung.
Und genau an dieser Schnittstelle möchten wir genauer hinsehen.
Nehmt euch für die nachfolgende Umfrage Zeit und blickt einmal realistisch auf das Umfeld und auf euch selbst.
– Team AfDexit –
Die Umfrage läuft bis 28.03.2026 – 18:00 Uhr MEZ
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Ich habe schon auf anderen Plattformen für ein AfD Verbotsverfahren gestimmt.
Ich bin eine OMA GEGEN RECHTS
Ich bin OMA GEGEN RECHTS und habe schon auf anderen Plattformen unterschrieben
Wie lang soll das mit den Prüfungen noch dauern ??
Nur nutzt das leider nicht viel. Wenn man eine rechtsgültige Petition beim Bundetag einreichen will muss die Liste der Petetenten die volständigen Namen und Anschriften aufweisen. Dieses dient dazu die Adressen stichprobenartig zu überprüfen. Haben das 30000 so gemacht muss sich das Parlament mit der Petition beschäftigen. Aber 500000 Unterzeichner ohne vollständige Hausanschrift da passiert gar nichts. Darauf reagiert der Petitionsausschuss gar nicht.
Und auch hier, nach Auflösung der Ampel haben SPD/Grüne mehre Monate alleine weiter regiert. Die Bundesregierung darf ohne Abstimung im Bundestag alleine ein Verbotsantrag beim Verfasungsgericht stellen. Hat man aber nicht gemacht, statdessen verweist man jetzt auf Merz.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/DasBundesverfassungsgericht/Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html
Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Entschuldigung sollte unter
“ Lippert Rita – 22. März 2026
Ich bin OMA GEGEN RECHTS und habe schon auf anderen Plattformen unterschrieben“
stehen. Bin neu hier.
Kein Chance für Faschismus
Und wieso haben SPD/Grüne als sie ohne die FDP vom 8.11. 23 bis 6.3.25 alleineregiert haben kein Verbotsantrag gestellt. Ja die Bundesregierung datf das. Giben die dem Faschismus eine Chance
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/DasBundesverfassungsgericht/Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html
Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Die NPD ist laut Verfassungsschutz und Bundesverfasungsgericht verfassungsfeindlich und will den Staat stürzen. Das Bundesverfassungsgericht hat aber ein Verbot abgelehnt weil die NPD gar nicht in der Lage ist den Staat zu stürzen Wir haben 271000 Polizisten (Bund und Länder) und 184000 Soldaten mit Panzern, Hubschraubern,Panzerfäusten, Gewehre. Wie will die AfD da den Stat stürzen. Auch hat die AfD keine 2/3 Mehrheit jeweils im Bundestag und Bundesrat. SPD und Grüne haben nach dem Bruch der Ampel alleine regiert, und hätten als reregierung einen Verbotsantrag stellen könnnen. Ohne Abstimung im Bundestag. Haben die aber nicht gemacht. Wiso nicht???
Wieso nicht, ist eine legitime Frage.
Die Überzeugung oder Vermutung, dass 271.000 Polizisten und 184.000 Soldaten die Demokratie schützen, ist ein Wunschtraum.
Es geht allein darum, ob die AFD bei den Wahlen die Mehrheit gewinnt und damit unsere Demokratie am Ende ist!
Ich bin Kriegskind, ich habe erlebt, wozu Rechtsradikale fähig sind. Dr.Manfred Winkler
Wieso nicht, ist eine legitime Frage.
Die Überzeugung oder Vermutung, dass 271.000 Polizisten und 184.000 Soldaten die Demokratie schützen, ist ein Wunschtraum.
Es geht allein darum, ob die AFD bei den Wahlen die Mehrheit gewinnt und damit unsere Demokratie am Ende ist!
Ich bin Kriegskind, ich habe erlebt, wozu Rechtsradikale fähig sind. Dr.Manfred Winkler
Halo Dr. Manfred Winkler,
es geht leider nicht darum was Sie denken, es geht darum was das Bundesverfassungsgericht denkt. Und es geht darum was der europäische Gerichtshof für Menschhenrechte denkt. Bei dem hat das Bundesverfassungsgericht auch nachgefragt. Es geht um die europäische Menschenbnrechtskonvention Artikel 11 Vereinigungsfreiheit. Der europäische Gerichtshof hat schon mehrer Parteiverbote, Zb. in der Türkei aufgehoben.
Hier aus dem Urteil des Bundesverfasungsgerichts:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-004.html
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele.
Urteil vom 17. Januar 2017 – 2 BvB 1/13
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/npd-verbot-deutschland-vergisst-europa
NPD-Verbot Deutschland vergisst Europa
Zur Rechtfertigung eines Verbotes muss die fragliche Partei aber laut dem EGMR auch über die Mittel und den Einfluss verfügen, um ihre demokratiefeindlichen Ziele mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erreichen.
Der Politik droht eine Blamage ersten Ranges
Dass die Abgeordneten der Partei ihren Platz in den Parlamenten verlieren würden, stellt dabei noch in anderer Hinsicht eine Schwierigkeit dar: Der EGMR sieht eine solche Regelung als Verstoß gegen das Recht auf freie Wahlen an, welches Art. 3 des von Deutschland unterzeichneten 1. Zusatzprotokolls zur EMRK garantiert.
Sie liefern die Begründung für ein dringendes AFD–Verbot selbst, in dem Sie den EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) anführen:
„Zur Rechtfertigung eines Verbotes muss die fragliche Partei aber laut dem EGMR auch über die Mittel und den Einfluss verfügen, um ihre demokratiefeindlichen Ziele mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erreichen.“
Sind Ihnen die Hochrechnungen und das Ergebnis der bisherigen Wahlen nicht bekannt? Dr. Manfred Winkler
Die AfD sitzt mit 20,8 % im Bundestag. Um die Verfassung zu ändern müsste sie über eine 2/3 Mehrheit im Bundetag und im Bundesrat verfügen. Wenn die AfD den Kanzler mit Zb. 48 % der Wählerstimmen stellen würde könnte sie die Verfassung nicht ändern. Und wenn sie im Landtag von Sachsen regiert kann sie im Bundesrat nicht die Verfassung ändern.Sachsen hat 4 Mitglieder im Bundesrat, die AfD hätte 4 von 69 Stimmen. Und das Grundgesetz zu ändern bräuchte Sie 43 Stimmen im Bundesrat.
Und das irgendeine Partei mit 66 % in den Bundestag gewählt wird halte ich für vollkomen ausgeschlosssen. 1957 hatte die SPD mal 51 %, aber da gab es nur noch die Union und FDP. Jetzt gibt es noch Grüne, freie Wähler, Linke und AFD.
Verbot der AfD …nur das zählt!
…leider funktioniert der Link zur Umfrage nicht.
Hallo Jürgen,
der Link funktioniert, dass haben wir eben nochmal überprüft. Es kann grundsätzlich an deinen Browsereinstellungen liegen.
Du kannst aber dennoch mal diesen Link probieren:
https://afdexit.de/?post_type=ays-survey-maker&p=6071&preview=true
…danke, alles gut 🙂