Einer der Kernfragen die in den sozialen Netzwerken nach dem Urteil des Thüringer Landesverfassungsgerichts wird sein: Was ist wenn sich der AfD Alterspräsident und die AfD sich an das Urteil nicht halten?
Mit der Frage bin ich schon seit Freitag beschäftigt und würde das mal in 4 kurzen Punkten darstellen.
Wenn sich die AfD nicht an das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs hält und weiterhin versucht, Geschäftsordnungsanträge zur Blockade von Sitzungen im Landtag zu missbrauchen, können mehrere Konsequenzen folgen:
1- Disziplinarische Maßnahmen im Landtag:
Die Geschäftsordnung des Landtags könnte durch die Präsidiumsmitglieder oder andere Fraktionen strikter durchgesetzt werden. Dazu gehören Ordnungsrufe oder der Entzug des Rederechts für bestimmte Abgeordnete, falls sie wiederholt gegen die Regeln verstoßen.
2- Rechtliche Schritte:
Sollte die AfD das Urteil ignorieren, könnten andere Fraktionen oder der Landtagspräsident erneut den Verfassungsgerichtshof anrufen, um eine erneute rechtliche Klärung oder eine Vollstreckung des Urteils zu erreichen.
3- Politischer Druck:
Eine Nichtbeachtung des Urteils würde erheblichen politischen Druck auf die AfD ausüben. Dies könnte sowohl innerhalb des Landtags als auch in der öffentlichen Wahrnehmung dazu führen, dass die Partei weiter an Vertrauen verliert oder in die Kritik gerät.
4- Rechtsfolgen für den Landtag:
Da das Urteil verfassungsrechtlich bindend ist, könnte eine dauerhafte Missachtung zu einer politischen Krise führen, in der der Landtag handlungsunfähig wird. In einem solchen Fall könnten weitere juristische oder politische Maßnahmen nötig werden, um die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten.
Wie ich bereits am Donnerstag erwähnte, werden der Bundesverfassungsschutz und das Bundesverfassungsgericht ihre Liste mit den Gründen für ein mögliches Verbot der AfD erweitern. Dies bezieht sich auf den gesamten Vorfall.
Besonders sollte Punkt 4 in meiner kurzen Auflistung auffallen. Dort wird die Handlungsunfähigkeit thematisiert – ein Ziel, das die AfD in nahezu jedem politischen Parlament anstrebt.
Am Ende werden wir feststellen, dass die AfD sich selbst ins Knie geschossen hat und sich dazu dem AfD-Verbot selbst genähert hat.
Seit 2017, spätestens aber seit 2020, beruft sich die AfD auf Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes. Obwohl angeblich viele hochgebildete Juristen in der AfD sind, legt die Partei diesen Artikel seitdem nach ihren eigenen Ansichten aus.
Ich habe den Artikel 20 des Grundgesetzes einmal leicht verständlich zusammengefasst.
Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes (GG) ist eine der wichtigsten Regelungen im deutschen Verfassungsrecht, weil er das Widerstandsrecht der Bürger gegen den Staat beschreibt. Um diesen Artikel gut verständlich zu machen, kann man ihn in folgende Punkte aufteilen:
Widerstandsrecht:
Der Artikel besagt, dass alle Deutschen das Recht haben, Widerstand zu leisten. Dies bedeutet, dass die Bürger das Recht haben, sich zu wehren, wenn die staatliche Ordnung, wie sie im Grundgesetz festgelegt ist, aufgehoben oder abgeschafft wird.
Voraussetzung für Widerstand:
Der Widerstand ist jedoch nur dann erlaubt, wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt, die Ordnung zu schützen. Das bedeutet, dass man erst dann Widerstand leisten darf, wenn alle legalen Mittel ausgeschöpft sind und nichts anderes mehr hilft.
Was ist gemeint mit “verfassungsmäßige Ordnung”?:
Die “verfassungsmäßige Ordnung” bezieht sich auf das Grundgesetz und die darin festgelegten Grundrechte und Prinzipien. Dazu gehören etwa die Demokratie, der Rechtsstaat, die Gewaltenteilung und der Schutz der Menschenwürde.
Wer darf Widerstand leisten?:
Alle Deutschen – also alle Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit – dürfen dieses Widerstandsrecht ausüben.
Warum gibt es dieses Recht?:
Der Artikel soll verhindern, dass sich eine Diktatur oder ein tyrannisches Regime entwickelt. Er soll die Demokratie und den Rechtsstaat vor internen Bedrohungen schützen, wenn die staatlichen Institutionen nicht mehr in der Lage oder willens sind, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren.
Beispiel zur Veranschaulichung:
Stellt euch vor, eine Gruppe von Politikern übernimmt die Macht und setzt die Verfassung außer Kraft, schafft Wahlen ab und errichtet eine Diktatur. Die Gerichte und Parlamente sind machtlos und können nichts dagegen tun. In diesem Fall, wenn alle anderen Mittel versagen, hätten die Bürger das Recht, Widerstand zu leisten, um die Demokratie wiederherzustellen.
Wichtig:
Dieses Recht gilt jedoch nur in extremen Fällen, wenn die Grundordnung tatsächlich gefährdet ist und alle friedlichen und legalen Mittel nicht mehr ausreichen.
So wird klar, dass das Widerstandsrecht ein „Notwehrrecht“ des Volkes gegen extreme staatliche Willkür ist, um die Grundwerte der Verfassung zu schützen.
Wir stellen also fest:
Die AfD verdreht schon lange das Grundgesetz und täuscht damit dringenden Handlungsbedarf die Dinge selbst in die Hand zu nehmen vor.
Dringender Handlungsbedarf besteht aktuell nur in einem Punkt, nämlich ein AfD-Verbot.
Unterschreibt hier für ein ein AfD-Verbot:
https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt
-Uwe Schulze-
Mitglied im Bündnis AfDexit
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