Wir haben uns das Maßnahmenpakte gegen Rechtsextremismus von Nancy Faeser und dem Bundesinnenministerium für euch etwas genauer angesehen.
Beim ersten Überfliegen des Maßnahmenpakets fällt uns nach wenigen Sätzen sofort der folgende Satz auf: „Dass im Moment so viele Menschen Gesicht zeigen gegen den Hass und für die Demokratie, das ist Ermutigung und Auftrag zugleich.“
Dieser Satz ist nicht korrekt und gibt keineswegs die tatsächlichen Gründe wieder.
Richtig wäre:
Die Menschen zeigen Gesicht seit der Enthüllung durch Correctiv.
Sie zeigen Gesicht gegen den Rechtsextremismus und für ein Verbot der AfD.
Es finden Demonstrationen statt, die auf das fehlende Handeln der Bundesregierung, des Bundestags und des Bundesrats hinweisen. Es wird demonstriert, weil die demokratischen Parteien und deren Politiker kein Rückgrat zeigen.
Mit den Protesten drücken die Menschen aus, dass sie Angst haben vor dem, was durch die AfD entfacht wurde.
Der nächste Satz, der nicht stimmig ist lautet: „Wir müssen mit aller Kraft verhindern, dass sich diese menschenverachtende Ideologie weiter in unsere Gesellschaft frisst.“
Wer ist „Wir“ und mit welcher „Kraft“?
Ist es nicht so:
Mit „Wir“ sind meistens die Bürger gemeint und die „Kraft“ sind der Zusammenhalt und die Forderung nach einem AfD-Verbot. Letzteres wird seit Jahren von der Politik ignoriert.
Nun folgt in dem Papier gleich ein kompletter Absatz, der viele Fragen aufwirft:
„Wir sollten rechtsextremistische Netzwerke so behandeln wie Gruppierungen der organisierten Kriminalität.“ Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen. Das bedeutet, jeden Rechtsverstoß konsequent zu ahnden. Das kann nicht nur durch die Polizei, sondern auch durch Ordnungsbehörden wie die Gaststätten- oder Gewerbeaufsicht geschehen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz verstärkt hierfür seine Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden vor Ort. „Bei Rechtsextremisten jeden Stein umzudrehen – das muss der Ansatz sein.“
Warum will man jetzt erst rechtsextremistische Netzwerke behandeln wie Gruppierungen der organisierten Kriminalität?
Warum geht man jetzt erst gegen den Rechtsextremismus vor?
1952 war man schnell und konsequent bei dem Thema. Liegt es daran, dass die Gräueltaten der Nazis damals erst kurz vorher beendet worden waren und die Wunden noch weh taten?
Hat man sich einfach zu viel Zeit genommen, um den Rechtsextremismus in Deutschland weiter bis heute zu verfolgen und zu zerschlagen?
Warum hat man in der Zeit von 2001 bis 2003 die NPD nicht verboten? Weil man seine V-Leute nicht unter Kontrolle hatte, die sich bis in die Führungsebene der NPD einbrachten.
Warum hat man in der Zeit von 2001 bis 2003 nie geprüft, ob die NPD verfassungswidrig ist?
Aus Fehlern wollte man lernen, was nicht gelang, wie es aussieht, denn 2017 hat man erneut die NPD nicht verboten, obwohl man da schon die Ziele der AfD kannte und die NPD sehr stark radikalisiert war. 2017 stellte man wenigstens die Verfassungsfeindlichkeit der NPD fest. Aber man legte, glaubt man heute unseren Politikern, die Hürden für ein Verbotsverfahren höher, statt sie niedriger anzusetzen und dafür genauer zu prüfen.
Das Maßnahmenpapier enthält viele wichtige Punkte, wenn sie denn richtig angegangen werden. Liest man die Texte unter den plakativen Überschriften, wirf das erneut Fragen auf.
Es kann nicht sein, dass seitens Politik dieses hochbrisante Thema so leicht genommen wird.
Wir dürfen auch als Bürger nicht vergessen: Wenn die Politik uns zu Aktivitäten auffordert, dann reichen unsere Aktivitäten bis zu dem Punkt, an dem die politischen Instanzen aktiv werden müssen.
An dem Punkt sind wir schon eine Zeit lang, aber man will uns Bürger weiter in die Pflicht nehmen.
Wie weit soll diese Bürgerpflicht reichen?
Wir hoffen mal nicht, bis es die ersten Verletzten oder Toten gibt.
Immer wenn es heißt, man will sich inhaltlich der AfD und dem Rechtsextremismus stellen, dann taucht bei uns folgende Frage auf: „Wie lange will man noch reden?“
Sind 10 Jahre nicht genug?
Der Staat wird offen von innen zersetzt, man destabilisiert vorsätzlich dieses Land.
Die Justiz ist seit Jahren infiltriert, auch schon vor der AfD. Also da stimmt auch schon etwas nicht mit dem Maßnahmenpapier. Mittlerweile wird gegen „Schwarzfahrer“ ein härteres Vorgehen an den Tag gelegt, als gegen Leute, die absichtlich und mit Vorsatz Geheimnisse nach Russland tragen, das Land Deutschland im Ausland diffamiert und diskreditiert.
Die Bevölkerung spaltet und aufwiegelt, das Grundgesetz und die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht anerkennt.
Leute, die Drohungen gegen andere Menschen aussprechen, den Holocaust leugnen und Antisemitismus fördern und leben.
Und wir erinnern die Politik an dieser Stelle:
Zur AfD und deren Bewertung gehören auch die Anhänger der Partei, die keine Mitglieder sein müssen. Auch gehört die Junge Alternative dazu, und auch die Erfüllungsgehilfen der Kleinparteien und rechten Bruderschaften.
Das komplette AfD-Paket wird offensichtlich nicht in der Gesamtheit betrachtet.
Was gern unter den Tisch fällt, sind besonders die Anhänger, denn diese lassen sich sehr leicht von der AfD instrumentalisieren und zu Handlungen/Taten motivieren.
Im negativen Fall hat sich die AfD, damit sie ihre Anhänger quasi missbraucht, aus der Schusslinie für eventuelle Sanktionen gegen sie genommen, so zumindest glaubt sie.
Nun kommen wir direkt zu den Überschriften, denn die sagen sehr viel aus.
Finanzquellen rechtsextremistischer Netzwerke austrocknen:
„Operativ wurden die Finanzermittlungen beim Bundesamt für Verfassungsschutz bereits deutlich verstärkt.“ Banken werden sensibilisiert, Finanzstrukturen werden detailliert aufgearbeitet. Aber gesetzlich gibt es derzeit Grenzen, da die Befugnis für Finanzermittlungen auf volksverhetzende und gewaltorientierte Bestrebungen beschränkt ist. Das Bundesverfassungsschutzgesetz soll daher so geändert werden, dass es auf das Gefährdungspotenzial ankommt, für das Faktoren wie Aktionspotenzial und gesellschaftliche Einflussnahme relevant sein können. Außerdem sollen Verfahren schneller und unbürokratischer werden. „
Unsere Fragen oder Anmerkungen:
Wenn die Banken sensibilisiert wurden, warum können die Rechtsextremen dennoch ihre finanziellen Strukturen aufrechterhalten?
Warum werden Rechtsextreme weiterhin mit Geldern durch das Parteifinanzierungsprogramm erhalten?
Immerhin werden aus Staatsgeldern Rechtsextreme so gut finanziert, dass sie damit ihre Finanzen über das Ausland steuern, meistens sogar so, dass die Bundesrepublik Deutschland keine Zugriffe mehr hat. Die Bürgerinnen und Bürger zahlen somit dafür, dass rechtsextreme Strukturen erstarken können, um das Land zu destabilisieren.
Transnationale Vernetzungen stören:
“Rechtsextremistischer Hass darf weder aus Deutschland heraus exportiert noch nach Deutschland importiert werden. Deshalb arbeitet das BMI gemeinsam mit den zuständigen Landesbehörden daran, Ein- und Ausreisen von Rechtsextremisten so weit wie möglich zu verhindern.“
Unsere Fragen oder Anmerkungen:
Ein- und Ausreisen von Rechtsextremisten verhindern klingt erstmal verlockend, wird aber von zu viel Bürokratismus verhindert. Warum fängt man nicht an, die Hürden für so ein Szenario herabzusetzen, um die Prozesse drastisch zu beschleunigen? Hätte es nicht die Konsequenz, dass man rund um Deutschland alle Grenzkontrollen strikt wieder einsetzt? Müsste man den Grenzschutz auch an den inoffiziellen Grenzübergängen wieder einführen?
Genau genommen würde man dann eine klassische Forderung der AfD zu 100 % umsetzen. Schon darüber nachgedacht?
Wenn man Rechtsextremen aus dem Ausland klar ihre Ziele nachweisen kann, warum lässt man sie nicht ins Land, verurteilt sie und lässt sie ihre Haftstrafe verbüßen?
Warum ist es am Beispiel Martin Sellner schon gescheitert?
Hass im Netz bekämpfen:
„Die zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet beim Bundeskriminalamt wird weiter ausgebaut. Zudem sollen rechtsextremistische Inhalte aus dem Internet entfernt werden. Das BKA hat die Bekämpfungsstrategien und -instrumente weiterentwickelt und sich personell und organisatorisch aufgestellt, um etwa mit Auswerteprojekten und Ermittlungsverfahren im digitalen Raum den Verfolgungsdruck bei Straftaten im Internet zu erhöhen. Dieser Weg wird konsequent weiter beschritten.“
Unsere Fragen oder Anmerkungen:
Von gefühlten 100 strafbaren Inhalten im Internet werden die allerwenigsten verfolgt. Verfolgt wird in erster Linie Hasskriminalität gegen Politiker und Prominente. In gefühlt allen Fällen aus dem Privatumfeld werden die Ermittlungen eingestellt. Der am meisten genannte Grund ist, dass der oder die Täter nicht ermittelt werden können. Das ist eine Erfahrung aus unseren eigenen Reihen. Beschäftigt man sich mit den Verkehrsdaten der Internetnutzer, dann sind wir nicht umsonst von IPv4 auf IPv6 umgestellt worden, denn mittels IPv6 ist es möglich, den oder die Täter ausfindig zu machen. Dadurch können am Ende sogar User mit Fakeaccounts ermittelt werden. Zusätzlich eingerichtete Meldestellen werden vom Staat nicht unterstützt.
Warum geht man mit dem Thema IT bei den Ermittlungen noch immer mittelalterlich um?
Allein wenn man das soziale Netzwerk Facebook betrachtet, dann werden dort von 1000 gemeldeten Fällen von Hasskriminalität höchstens 80-90 Fälle sanktioniert.
Warum werden die Auflagen für die Betreiber sozialer Netzwerke nicht auf das Maximum erhöht?
Wir haben das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), danach sind die Betreiber von Internetportalen berichtspflichtig. Die Meldedaten sind in Zahlen öffentlich und sprechen Bände. Auch werden die Halbjahresberichte von den sozialen Netzwerken nicht eingehalten, was auch gegen das NetzDG verstößt.
Warum werden hier nicht wie im Gesetz vorgesehen die „empfindlichen“ Geldstrafen verhängt?
Wie genau kontrolliert der Gesetzgeber die Einhaltung des NetzDG?
Ausländischer Einflussnahme und Desinformation entgegenwirken:
„Rechtsextremisten wollen das Vertrauen in unseren Staat untergraben. Dieses Ziel teilen sie mit ausländischen Akteuren. So erzeugen autokratische Staaten mit Fake-Accounts künstliche Reichweite oder erfinden mit KI-basierten Bildern Geschichten. Mit koordinierten Einflusskampagnen versuchen sie, die freie Meinungsbildung zu manipulieren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet diese Entwicklungen genau und steuert gegen. Das BMI baut eine neue Früherkennungseinheit der Bundesregierung Sie soll in der Lage sein, ausländische Manipulations- und Einflusskampagnen frühzeitig zu identifizieren.“
Unsere Fragen oder Anmerkungen:
Hierzu fällt uns zuerst folgende Frage ein: Warum bekämpft man die Einflussnahme nicht mit dem selbsternannten Feind? Man könnte, und so passiert es beispielsweise auch in den USA, sehr gute Hacker einstellen, die sich mit der Materie auskennen. Statt diese Hacker also zu kriminalisieren, muss man sie legal in Pflicht und Verantwortung nehmen.
Stattdessen werden zwar gute Informatikerinnen und Informatiker eingestellt, aber die wirklichen Wege durch den Internetsumpf kennen nur sehr gute Hacker.
Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst entfernen:
„Das Disziplinarrecht, das umfassend reformiert zum 1. April in Kraft tritt, muss jetzt konsequent durchgesetzt werden.“ Um eine deutliche Beschleunigung der Verfahren zu erreichen, werden künftig alle Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Entfernung aus dem Dienst, durch Disziplinarverfügung ausgesprochen. Das langwierige gerichtliche Disziplinarklageverfahren entfällt. Der nächste Lagebericht „Rechtsextremisten, ‚Reichsbürger‘ und ‚Selbstverwalter‘ in Sicherheitsbehörden“ wird erstmals den Bereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates einbeziehen und im zweiten Quartal 2024 veröffentlicht.“
Unsere Fragen oder Anmerkungen:
Wie ist es mit dem vorhandenen Wissen um das neue Disziplinarrecht möglich gewesen, dass zwei Verfassungsrichter aus den Kreisen der AfD in Bayern eingesetzt wurden?
Werden die beiden Richter zum 1. April wieder des Amtes enthoben?
Über Jahrzehnte konnten rechtsextreme Positionen besetzen, da war in weiten Teilen deren Gesinnung bekannt. Hat man die Gefahr nicht erkannt, oder war es einfach egal?
In nahezu jedem deutschen Gesetz findet man potentielle Lücken, sogenannte Schlupflöcher. Wie wurde das Disziplinarrecht gegen solche Lücken abgesichert?
Rechtsextreme Netzwerke zerschlagen:
„Weitere Verbotsmaßnahmen mit möglichst empfindlicher Wirkung auf die rechtsextremistische Szene werden fortlaufend geprüft.“
Unsere Fragen oder Anmerkungen:
Rechtsextreme Netzwerke konnten sich über Jahrzehnte unbemerkt in Deutschland einrichten. Selbst wenn man in der nahen Vergangenheit einige dieser Netzwerke zerschlagen konnte, so sind die wenigen zerschlagenen Netzwerke nur die oberste Spitze des Eisbergs. Einige alte Netzwerke werden zerschlagen, neuere hingegen sind kaum aufspürbar, denn wir haben es auch in den Netzwerken mit Generationswechseln zu tun. Diese Generationen nutzen Technologien, die mit den heutigen Ermittlungsmethoden kaum zu entlarven sind.
Hat das BMI in Betracht gezogen, sich hierzu einmal mit US-Geheimdiensten und deren Technologien zu befassen?
Rechtsextremisten konsequent entwaffnen:
„Das BMI hat seinen Entwurf für die Reform des Waffenrechts bereits im Januar 2023 vorgelegt.“ Die Verschärfung des Waffenrechts ist ein entscheidender Baustein zur Entwaffnung von Extremisten. Konkret sieht der Entwurf u.a. vor, dass beim Waffengesetz dieselben Verdachtsmaßstäbe wie beim Bundesverfassungsschutzgesetz gelten. Die Mitgliedschaft in einer Organisation, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt wird, kann damit bereits zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis führen. Kriegswaffenähnliche Halbautomatikwaffen sollen verboten werden. Für die Armbrüste soll eine Erlaubnispflicht gelten.“
Unsere Fragen oder Anmerkungen:
Es ist hinlänglich bekannt, dass Extremisten ihre Waffen nicht in einem offiziellen Geschäft erwerben und dass gerade bei extremistischen Gruppen in der Regel die Berechtigung für eine Waffe fehlt.
Das reformierte Waffenrecht bezieht sich dann nur auf die bereits registrierten Waffen und deren Eigentümer.
Wie soll das reformierte Waffenrecht die „Entwaffnung“ von Rechtsextremisten konkret umsetzen?
Weiterhin gibt es im Internet und im Darknet bergweise Anleitungen zum Selbstbau von Waffen, und auch der Bau mittels 3-D-Drucker ist weiterhin möglich. Selbst wenn das alles illegal ist, wird es einen Extremisten nicht vom Gebrauch von Waffen abhalten. Wie geht man mit diesem Szenario um und will dem entgegenwirken?
Demokratieförderung stärken:
„Zivilgesellschaftliche Initiativen für die Demokratie und gegen Extremismus brauchen dauerhafte und verlässliche Unterstützung.“ Das Demokratiefördergesetz, das Ende 2022 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, soll hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Es ist angesichts der aktuellen Entwicklung dringend notwendig, dass der Deutsche Bundestag es zeitnah beschließt. Außerdem werden die Programme der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) fortentwickelt und ausgebaut. Mit dem Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ werden Projekte in ländlichen und strukturschwachen Räumen gestärkt.“
Unsere Fragen oder Anmerkungen:
Wenn für das BMI die Bundeszentrale für politische Bildung hier eine sehr große Schlüsselrolle spielt: Warum ist es angedacht, die Gelder für die Einrichtung zu kürzen? Das Demokratiefördergesetz klingt vom Namen her sehr verlockend und inhaltlich ist es auch nicht falsch. Jedoch werden die Inhalte schwer bis gar nicht umsetzbar sein. Warum fängt die Bundesregierung mit der Torpedierung des Gesetzes nicht erstmal von innen heraus an, die Torpedierung zu unterbinden? Das Gesetz wird z. B. schon von der FDP beschossen.
Weiterhin stellt sich die Frage: Warum berichtet die rechtspopulistische „Jungen Freiheit“, die gänzlich die Inhalte des Gesetzes falsch auslegt, zu unterbinden? Die Junge Freiheit gehört zu den Treibern rechtsextremistischer Grundsätze und somit zu den Netzwerken, die zerschlagen werden müssten. Mit Sanktionen gegen das Propagandablatt würde man eine der AfD-Bühnen dauerhaft schließen und Mitglieder, so wie Anhänger der AfD, von öffentlichen Informationen/Falschinformationen abschneiden.
Gerade die Junge Freiheit ist es, die derzeit mit einer Petition gegen ein AfD-Verbot, das Verbotsverfahren offiziell verhindern will.
Sport mit Haltung – gegen Rechtsextremismus:
„Das neue Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport fördert Sportvereine mit dem Ziel, die demokratisch-integrative Kraft des Sports zu stärken.“ Für 2023 und 2024 stehen insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Erstmals wird der neu ins Leben gerufene Vereinspreis „Sport mit Haltung“ verliehen.“
Unsere Fragen oder Anmerkungen:
Demokratie kann man nicht erzwingen. Demokratie ist eine Eigenschaft und eine Haltung. Sie ist im menschlichen Wesen vorhanden oder fehlt komplett. Das Verständnis für Demokratie kann man nicht mit der Auslobung von Preisen bewirken, und die Demokratie ist nur so stark, wie Menschen bereit sind, sich für diese einzusetzen und zu kämpfen.
Demokratisch zu denken und zu handeln ist auch kein Wettbewerb. Mit dem Bundesprogramm wird aber dieser Wettbewerb suggeriert, in dem es besser Demokratinnen und Demokraten gibt und schlechtere. Wir müssen klar herausstellen und zwischen Demokratie-Freund unterscheiden und Demokratiefeind unterscheiden.
Antisemitismus entgegentreten:
„Die Bundesregierung hat ihr Engagement zur Stärkung und Sichtbarmachung jüdischen Lebens in vielen Bereichen weiter intensiviert.“ Die Förderung des Zentralrats der Juden wurde von 13 auf 22 Millionen Euro im Jahr erhöht. Zudem fördert die Bundesregierung eine Vielzahl von weiteren jüdischen Akteuren und Projekten Politische Bildung ist im Kampf gegen Antisemitismus unerlässlich. Das BMI wird im Rahmen des Bundesprogramms „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ den Themenschwerpunkt Antisemitismus für das Förderjahr 2024 zusätzlich in den Fokus nehmen und entsprechende Projekte fördern.“
Unsere Fragen oder Anmerkungen:
Antisemitismus ist in einem Land wie Deutschland strikt zu unterbinden. Jedoch wird von den meisten Menschen nicht differenziert. Beispielsweise ist die Kritik an der Regierung Israels kein Antisemitismus. Hier wird die israelische Regierung kritisiert und nicht das Judentum.
Antisemitismus wird im großen Stil von rechtsextremen Parteien wie AfD, Die Rechte, Die Heimat, Der III. Weg und Freie Sachsen (und Ableger in anderen Bundesländern) betrieben.
Auch hier gilt es konsequent mit Parteiverboten zu arbeiten.
Angegriffenen Demokratinnen und Demokraten den Rücken stärken:
„Häufig sind Amts- und Mandatsträger das Ziel von Anfeindungen und Angriffen – bis hin zu physischer Gewalt.“ Das Ausmaß dieser Bedrohungen geht für viele, die auf diesem Feld aktiv sind, über die Grenze des Erträglichen hinaus. In der Folge ziehen sich viele Betroffene nach und nach aus der Kommunalpolitik zurück. Das Deutsche Forum für Kriminalprävention wird mit Mitteln des BMI die Ansprechstelle zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger in den kommenden Monaten aufbauen. Sie wird Betroffene betreuen, ihnen als Lotse dienen und als Mittlerin fungieren: zwischen den Betroffenen und der Justiz, den Sicherheitsbehörden und der Verwaltung. Der direkte Austausch zwischen kommunalen Akteuren und Bund wird im Rahmen eines dauerhaften Dialogformats fortgeführt.“
Unsere Fragen und Anmerkungen:
In diesem Punkt geht es primär um Mandatsträger, die ohne Zweifel betroffen sind. Deutschland besteht aber nicht nur aus Mandatsträgern. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen, das darf so nicht sein. Auch normale Bürgerinnen und Bürger haben Schutz und Unterstützung nötig und werden in Situationen von Bedrohungen oder der Anwendung von physischer Gewalt gegen sie wenig bis gar nicht unterstützt oder geschützt. Warum konzentriert man sich in diesem Papier ausschließlich auf Mandatsträger?
Man sollte für den Bürger Stellen einrichten, in denen unbürokratisch professionelle Hilfe und Unterstützung angefordert werden kann.
Unser Fazit zum Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus:
Das Paket wird als neues verkauft, beinhaltet aber viele ältere Maßnahmen, die nie umgesetzt wurden.
Mit dem Paket wird einmal mehr deutlich, dass man seitens Bundesregierung und BMI an einer wirklichen Ursachenbekämpfung nicht interessiert ist und das Paket eine relativ einseitige Maßnahme ist in Bezug auf den Schutz.
Es ist mehr auf Mandatsträger ausgerichtet und kaum auf den normalen Bürger anwendbar. Schaut man sich das Paket an, erkennt man Widersprüche, wie z. B. im Bereich der politischen Bildung, und man will mit Millionenbeträgen glänzen für Maßnahmen, die wenig bis keine Wirkung zeigen werden. Die Millionenbeträge sollte man beispielsweise in die politische Bildung investieren, denn damit kann das Verständnis für Demokratie langfristig gesichert werden.
Das Problem der Politik ist, sie ist seit Jahrzehnten weit weg vom Geschehen und vom Bürger. Allein das ist ein Garant, der Rechtsextremismus fördert. Der generelle Schutz der Demokratie, der Freiheit und der Bürger kommt massiv zu kurz.
Und wir müssen ehrlich und realistisch sein, denn die Politik der vielen letzten Jahre, aber auch die aktuelle, ist ein Brandbeschleuniger, was Rechtsextremismus angeht.
Insgesamt können wir hier von „gewollt, aber nicht gekonnt“ sprechen.
Die versteckte Aufforderung zum Dialog der Bürger mit der Politik ist lediglich eine Phrase oder besser eine Nebelkerze, um die Bürger ruhig zu halten. Der Dialog ist unseren eigenen Erfahrungen nach nicht gewollt.
Insgesamt kommt ein Verbot der AfD in keiner Weise zum Ausdruck.
Wenn in einer wehrhaften Demokratie der Rechtsextremismus entschlossen bekämpft werden soll, dann ist dieses Maßnahmenpaket sicher nicht der Garant für einen Erfolg.
Wir plädieren weiter für ein schnelles und konsequentes Verbot der AfD, denn diese liefert anderen rechten Parteien und Gruppierungen täglich den Zündstoff, um unsere Demokratie ins Aus zu steuern.
-afdexit-
Unsere Petition: https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt
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