Hinweis: Ich bitte darum den Text aufmerksam zu lesen und bei Fragen bitte ich darum mich zu kontaktieren.
Kontaktmöglichkeit: https://afdexit.de/kontaktaufnahme/
Immer wieder werde ich damit konfrontiert, dass ich doch öffentlich die Petition des Volksverpetzers verbreiten möge.
Bei aller Liebe, aber ich kann nicht etwas verbreiten, was dem originären Verfahren zu einem Parteiverbot vor dem Bundesverfassungsgericht widerspricht und dem eigentlichen AfD Verbotsverfahren schadet.
Natürlich weiß ich das der Volksverpetzer es gut gemeint hat mit seiner Petition, nur hat er dabei den regulären Ablauf eines Verbotsverfahrens nicht beachtet und anderen Petitionen, nicht nur meine, die ein reines Verbot und keine vorherige Prüfung bewirken wollen, damit einen Bärendienst erwiesen und riesige Hindernisse für das Gesamtverfahren erzeugt.
Wie das Bundesverfassungsgericht bei einem Parteiverbot vor geht:
Parteiverbotsverfahren
Parteien sind wichtige Bindeglieder zwischen den Wählerinnen und Wählern einerseits sowie dem Parlament und der Regierung andererseits. Ihre Tätigkeit soll möglichst wenig durch den Staat beeinflusst werden. Verfassungsfeindliche Parteien muss eine wehrhafte Demokratie jedoch bekämpfen können. Um beiden Gesichtspunkten gerecht zu werden, hat das Grundgesetz das Parteiverbotsverfahren nicht der Exekutive, sondern dem Bundesverfassungsgericht zugewiesen. So ist gewährleistet, dass ein unabhängiges Gericht alleine nach verfassungsrechtlichen Maßstäben entscheidet.
I. Verbotsverfahren
Das Verfahren ist in Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff.Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Parteiverbotsverfahren erhalten das Aktenzeichen „BvB“.
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig (vgl. Art. 21 Abs. 2 GG). Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.
Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Zunächst prüft das Bundesverfassungsgericht in einem Vorverfahren, ob das Hauptverfahren eröffnet wird oder der Antrag als unzulässig bzw. als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist. Hierfür wird eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten nach Aktenlage vorgenommen.
Erweist sich der Antrag im Hauptverfahren als begründet, stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die politische Partei verfassungswidrig ist, erklärt die Auflösung der Partei und das Verbot, eine Ersatzorganisation zu schaffen. Hierzu und zu jeder anderen Entscheidung, die für die Partei nachteilig ist, bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Senats. Das Bundesverfassungsgericht kann zudem die Einziehung des Vermögens der Partei aussprechen.
Quelle:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html
Ganz wichtig ist dabei folgende Kernaussage:
„Zunächst prüft das Bundesverfassungsgericht in einem Vorverfahren, ob das Hauptverfahren eröffnet wird oder der Antrag als unzulässig bzw. als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist. Hierfür wird eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten nach Aktenlage vorgenommen.“
Genau der letzte Punkt bezüglich der „Bewertung“, ist also genau das, was ein normales Parteiverbotsverfahren schon von Haus aus beinhaltet.
Darum ist es sehr unklug gewesen fast 4 Jahre nach meiner Petition eine Petition zu starten, die dem eigentlichen Verbotsverfahren vorgreift.
Ich wiederhole:
Das was die Petition des Volksverpetzers also bewirken will, ist Bestandteil des Verfahrensablaufs bei einem Verbotsverfahren. Seit dem Erscheinen der Volksverpetzer-Petition erkläre ich das, aber aus welchen Gründen auch immer unterschreiben die Leute genau die Petition, die das ganze Verfahren stark verzögert oder sogar am Ende für eine Unzulässigkeit sorgen könnte.
Übrigens:
Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist kostenfrei. Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch einem Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten eine Gebühr bis zu 2.600 Euro auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde einen Missbrauch darstellt (§ 34 Abs. 2 BVerfGG ).
Es empfiehlt sich immer sich vorher genau zu informieren um möglichst die größten Chance zu haben, denn das Anliegen „AfD Verbot“ ist mit absoluter Sicherheit wichtiger als Klicks und Zulauf.
Um das übrigens gleich klarzustellen, ich habe mehrfach auch über Dritte versucht mit dem Volksverpetzer Kontakt aufzunehmen, einen Antwort kam nie. Jetzt muss auch mal dargestellt werden, und weil viele ja sehr an belegbaren Aussagen interessiert sind, habe ich das hiermit nun gemacht. (Siehe Link zum Bundesverfassungsgericht)
Und nun möchte ich darum bitten, dass sich darüber mal jeder seine Gedanken macht, und nicht jedem Hype hinterherläuft.
Und den Petitionsstarter (Volksverpetzer) möchte ich zum wiederholten Male um dringende Kontaktaufnahme bitte.
Hier kann die Petition zum AfD Verbot unterschrieben werden:
https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt
- SPAM, Hass, Drohungen etc., werden nicht toleriert und zur Dokumentation 1:1 gespeichert beziehungsweise für die Ermittlungsbehörden rechtssicher mit den Verkehrsdaten gesichert!
In diesem Sinne …
-Good Night and good Luck-
Uwe Schulze
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