Nach intensiven Recherchen zu Aussagen und Beiträgen von Politikern gibt es erhebliche und berechtigte Zweifel daran, dass ein Antrag auf ein AfD-Verbot tatsächlich im Deutschen Bundestag gestellt wird – trotz gegenteiliger Erwartungen vieler Menschen.
Ein Beispiel ist der CDU-Politiker Marco Wanderwitz, dessen Aussagen eine breite öffentliche Aufmerksamkeit erfahren haben. Wanderwitz hat jedoch angekündigt, nicht mehr für den Bundestag zu kandidieren. Damit ist es faktisch ausgeschlossen, dass der Prüfantrag, der eigentlich ein Verbotsantrag sein soll, noch irgendwekche Wirkung zeigt.
Zudem ist es äußerst unwahrscheinlich, dass der Bundestag in der verbleibenden kurzen Legislaturperiode einen solchen Antrag prüft. Der Versuch, ein AfD-Verbot einzuleiten, ist also zum Erliegen gekommen– doch wir dürfen und werden die Hoffnung nicht aufgeben.
Klärung der Kompetenzen des Bundestages
Immer wieder wird falsch dargestellt, was der Bundestag im Zusammenhang mit einem Parteiverbotsverfahren leisten kann.
Hier eine Klarstellung:
Keine Prüfung der Verfassungswidrigkeit durch den Bundestag
Der Bundestag selbst hat nicht die Befugnis, eine Partei als verfassungswidrig einzustufen. Diese Prüfung ist ausschließlich Sache des Bundesverfassungsgerichts gemäß Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz (GG).
Initiierung eines Verfahrens
Der Bundestag kann nur darüber entscheiden, ob er ein Parteiverbotsverfahren anstoßen wird, Was in seiner Lage eigentlich die falsche Reaktion wäre.
Dazu muss er einen Antrag stellen, der formell korrekt ist und von einer politischen Mehrheit im Plenum unterstützt wird.
Eingeschränkte Befugnis
Die Rolle des Bundestages beschränkt sich darauf, einen Antrag an das Bundesverfassungsgericht zu richten. Dieses entscheidet dann, ob eine Partei wie die AfD die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet oder beseitigen will und ob diese Ziele aktiv verfolgt werden.
Kritik an bisherigem Vorgehen
Seit 2019 arbeiten wir intensiv mit unserer Petition daran, ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD voranzutreiben. Dabei haben wir frühzeitig auf zahlreiche rechtliche und strategische Fallstricke hingewiesen.
Andere Initiativen, die lediglich eine “Prüfung” fordern – wie die Petition des Volksverpetzers –, ignorieren wichtige juristische Details und setzen auf Symbolpolitik statt auf Substanz.
Ein Beispiel:
Die Geschäftsordnung des Bundestages und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz sehen nicht vor, dass der Bundestag das Bundesverfassungsgericht direkt “prüfen lässt”.
Der Bundestag kann lediglich feststellen, ob ein Verfahren politisch und formal gerechtfertigt ist.
Diese Unkenntnis hat dazu geführt, dass wertvolle Zeit und Energie verschwendet wurden.
Statt sich auf unsere strategischen Hinweise zu stützen, wurde durch unüberlegte Aktionen das Ziel eines AfD-Verbotsverfahren sogar gefährdet.
Öffentliche Listen mit Unterstützenden von Anträgen haben Bundestagsabgeordnete zur Zielscheibe gemacht – ein fahrlässiger Umgang, der die Angriffsfläche für die AfD vergrößert hat.
Unsere Petition: Klarheit und Substanz
Unsere Petition, die von knapp 172.000 Menschen unterstützt wird, verfolgt einen klaren Plan: Wir fordern, dass der Bundestag einen juristisch fundierten Antrag auf ein AfD-Verbot stellt. Dabei haben wir bereits seit 2020 alle möglichen Hindernisse berücksichtigt, die auf diesem Weg auftreten können.
Wer sich bisher auf unzureichend vorbereitete Initiativen verlassen hat, muss erkennen, dass ein Verbotsverfahren kein Selbstläufer ist.
Hätten sich diese Akteure frühzeitig mit uns abgestimmt, könnte der Antrag längst beim Bundesverfassungsgericht vorliegen.
Hier ein Musterantrag:
https://afdexit.de/wp-content/uploads/2024/11/Deutscher-Bundestag-Lang.pdf
Wir haben ein Musterantrag entwickelt, der zeigt, wie ein fundierter Antrag aussehen kann. Dieser Antrag wurde juristisch geprüft und kann von jedem Bundestagsabgeordneten genutzt werden.
Grundlegende Schritte für den Bundestag bei der Bearbeitung eines Antrags:
Formelle Einreichung
Der Antrag muss ordnungsgemäß unterschrieben und beim Bundestagspräsidenten eingereicht werden. Danach wird er einem zuständigen Ausschuss (z. B. Rechtsausschuss) zugewiesen.
Prüfung durch den Bundestag
Der Bundestag prüft lediglich, ob der Antrag den formalen Anforderungen entspricht. Er entscheidet nicht über die Verfassungswidrigkeit der Partei.
Antrag beim Bundesverfassungsgericht
Wenn der Bundestag den Antrag annimmt, richtet er ihn an das Bundesverfassungsgericht.
Dieses prüft:
• Ob die Partei verfassungswidrige Ziele verfolgt,
• ob diese Ziele durch konkrete Handlungen oder
Aktivitäten unterstützt werden.
Ein solcher Antrag ist weder kompliziert noch langwierig – und doch wurde er bisher nicht eingereicht.
Bedeutet:
Wir haben mit unserer Petition und unseren umfangreichen Recherchen bereits die Grundlage für ein AfD-Verbot gelegt.
Jetzt liegt es an den Verantwortlichen (Politik und Gesellschaft), Fehler einzugestehen und endlich den notwendigen Schritt zu gehen.
Wer sich der Dringlichkeit eines AfD-Verbots bewusst ist, sollte sich unserer Petition anschließen.
Nur gemeinsam können wir den Druck auf den Bundestag so erhöhen, dass er handelt. Unsere Petition kann unter change.org/AfD-Verbot-Jetzt unterstützt werden.
Weitere Informationen gibt es auf unserer Webseite
https://afdexit.de
Kontakt: kontakt@afdexit.de
An alle die regelmäßig in den sozialen Netzwerken unsere Beiträge liken und ständig zu Demonstrationen gegen die AfD aufrufen:
Wenn ihr es wirklich ernst meint, warum kopiert ihr nicht unseren Link zur Petition unter eure Aufrufe?
Keine Angst, wir beißen nicht.
Euer Petitionsteam
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