AfD Verbot

So langsam machen wir uns echt Gedanken über das Vorgehen beim AfD-Verbot

Im Laufe des 13.11.2024 haben uns sehr viele E-Mails mit einer konkreten Frage erreicht.

Die Frage, die wir aus allen E-Mails ermittelt haben, lässt sich wie folgt formulieren:

Kann und darf Marco Wanderwitz mit seinen 113 Unterstützern überhaupt ein Feststellungsverfahren über den Deutschen Bundestag oder den Bundesrat einbringen und das Bundesverfassungsgericht auffordern, eine Feststellung zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD zu beantragen

Jein, der Deutsche Bundestag kann grundsätzlich beim Bundesverfassungsgericht eine Überprüfung der Verfassungsfeindlichkeit der AfD beantragen, ohne explizit ein Parteiverbot zu fordern. Allerdings wäre ein solches Vorgehen rechtlich und mehr als politisch heikel und rechtlich kompliziert, da das Bundesverfassungsgericht im Parteienkontext primär für Verbotsverfahren zuständig ist. Eine solche Prüfung ist meist mit dem Ziel eines Parteiverbots verbunden und unterliegt strengen Vorgaben. Das ist gestern nicht der Fall gewesen.

Hier wichtige Punkte dazu:

Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz:

Das Grundgesetz sieht in Artikel 21 Absatz 2 vor, dass Parteien, die „darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“, verboten werden können. Ein solcher Antrag kann vom Bundestag, vom Bundesrat oder von der Bundesregierung gestellt werden.

In diesem Rahmen prüft das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei. Die drei zuvor genannten Instanzen, dürfen also lediglich den Antrag von Marco Wanderwitz formal auf Richtigkeit überprüfen, mehr aber auch nicht.

Verfahren ohne Verbotsforderung?:

Theoretisch wäre es möglich, dass der Bundestag oder der Bundesrat das Gericht um eine Prüfung bittet, ob eine Partei wie die AfD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, ohne explizit ein Verbot anzustreben.

In der Praxis ist jedoch ein Verfahren, das auf eine bloße Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit abzielt, ungewöhnlich, da das Bundesverfassungsgericht primär für Entscheidungen über das Parteienverbot zuständig ist und eine reine Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit ohne Verbot so nicht vorgesehen ist.

BVerfG-Entscheidung zur NPD 2017: Im Fall der NPD hat das Bundesverfassungsgericht 2017 festgestellt, dass die Partei zwar verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, aber keine „potenzielle Gefahr“ für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellt, und hat daher ein Verbot abgelehnt.

Dies zeigt, dass das Gericht die Möglichkeit hat, die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei festzustellen, ohne sie zwingend zu verbieten, sofern die erforderlichen Kriterien für ein Verbot nicht erfüllt sind. Diese Entscheidung ist jedoch  fester Teil eines Verbotsverfahrens und kein gesondertes Feststellungsverfahren.

Rechtliche Grenzen:

Ein reines Feststellungsverfahren ohne Verbotsantrag, wie in diesem Fall, würde eine neue Rechtsgrundlage erfordern, da es nach aktuellem Recht keine isolierte „Prüfung auf Verfassungsfeindlichkeit“ gibt, die das Bundesverfassungsgericht durchführen könnte, ohne dass ein Verbot als mögliche Konsequenz im Raum steht. Ein Antrag des Bundestags auf eine solche isolierte Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit wird aller Wahrscheinlichkeit nach, abgelehnt werden.

Fakt ist also:

Zusammengefasst ist eine gerichtliche Überprüfung der Verfassungsfeindlichkeit einer Partei ohne Verbotsforderung aktuell rechtlich nicht vorgesehen. 

Ein Antrag des Bundestags, der nur die Verfassungsfeindlichkeit prüfen lässt, wird rechtlich abgelehnt werden, da das Verfahren auf ein Verbot abzielen müsste.

Somit dürften die Fragen beantwortet sein, ob das, was gestern im Deutschen Bundestag geschehen ist, mit der deutschen Rechtsprechung im Einklang steht.

Wir persönlich wissen nicht, was mit diesem überstürzten und wenig durchdachten Handeln bezweckt werden soll. Wir wissen nur, dass dieses Vorgehen – das absehbar war – einen tatsächlichen Verbotsantrag bezüglich der AfD jetzt massiv erschweren und in die Länge ziehen wird.

Vor diesem Szenario haben wir immer gewarnt und deshalb auch ständig eine Zusammenarbeit aller AfD-Gegner gefordert, sowohl von gesellschaftlicher als auch von politischer Seite. Wenn das AfD-Verbot jetzt grundsätzlich vom Tisch gefegt wird, dann haben wir es denjenigen zu verdanken, die, planlos oder aus welchen Gründen auch immer, meinen, dass das Gras schneller wächst, wenn man daran zieht.

Das Problem ist auch, dass durch dieses nicht durchdachte Handeln Hunderttausende von Unterschriften buchstäblich verbrannt worden sind, obwohl man sie auch sinnvoll hätte einsetzen können.

Wie dem auch sei, unsere Petition ist weiterhin im Rennen. Die Prüfpetition hat alle ihre Trümpfe ausgespielt, wir noch keinen. Für uns heißt es jetzt, richtig viel Arbeit zu leisten, da man sich von einem Hype hat treiben lassen, anstatt strukturiert und rechtssicher vorzugehen.

Unsere Petition kann unter folgendem Link unterstützt werden: https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt

Bitte auch weit verteilen.

Besten Dank!

-Euer Petitionsteam-


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