https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt

Was bedeutet das Neutralitätsgebot bei einem Parteiverbotsantrag?

Viele Missverständnisse in der aktuellen Debatte

Und genau darauf reagieren wir, denn uns werden inzwischen Argumente entgegengebracht, warum man kein AfD Parteiverbotsantrag eingeleitet, und warum man es nicht unterstützt, egal ob von Politik oder von Zivilgesellschaft. Um dem entgegen zu wirken, haben wir diesen Beitrag erstellt, denn dieser Beitrag soll aufklären, wo der Denkfehler ist.

Wenn es um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren geht, wird in Politik und Medien häufig das Neutralitätsgebot ins Feld geführt. Politikerinnen und Politiker, aber auch Gegner der AfD, benutzen den Begriff oft so, als sei er ein Hindernis für ein Verbotsverfahren.

Das Problem: Viele Menschen in der Zivilgesellschaft übernehmen diese Darstellung unkritisch. So wird das Neutralitätsgebot immer wieder falsch verstanden – und ein möglicher Verbotsantrag gegen die AfD wird klein geredet.

Dabei zeigt dieses Missverständnis vor allem eines: Unwissenheit darüber, was das Neutralitätsgebot tatsächlich bedeutet.

Genau hier wollen wir aufklären – Der Kern des Neutralitätsgebots

In Deutschland können Parteien nur durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden (Art. 21 GG). Ein Verbot ist ein schwerer Eingriff in die Demokratie und kommt nur dann in Betracht, wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv bekämpft.

Damit das Verfahren fair bleibt, gilt das Neutralitätsgebot

Solange das Bundesverfassungsgericht nicht entschieden hat, muss die betroffene Partei wie jede andere legale Partei behandelt werden.

Das heißt konkret:

 Sie darf an Wahlen teilnehmen.

 Sie darf Wahlwerbung machen.

Sie darf nicht so behandelt oder dargestellt werden, als sei sie schon verboten.

Wer muss neutral bleiben?

Podiumsdiskussionen: Wer darf wen einladen oder ausladen?

Das Neutralitätsgebot wirkt sich auch auf Veranstaltungen aus, etwa bei Podiumsdiskussionen.

•Staatliche Stellen (z. B. Kommunen, öffentliche Universitäten, Schulen)

Sie sind zur Neutralität verpflichtet.

Wenn sie ein Podium zu politischen Themen organisieren, müssen sie alle relevanten Parteien gleich behandeln.

Die AfD darf also nicht einfach ausgeladen werden, solange sie nicht verboten ist.

Private Veranstalter (z. B. Vereine, NGOs, Kirchen, Initiativen)

Sie sind nicht an das Neutralitätsgebot gebunden.

Sie können frei entscheiden, wen sie einladen.

Sie dürfen also die AfD ausschließen, wenn das ihrem Selbstverständnis entspricht.

Schulen und Bildungskontexte

Hier gelten besondere Regeln, etwa der „Beutelsbacher Konsens“.

Wird eine Partei eingeladen, sollten alle relevanten Parteien die Möglichkeit bekommen, sich darzustellen.

Schulen müssen sich um Neutralität bemühen, dürfen aber keine Partei bevorzugen oder benachteiligen.


Kurz gesagt: Ob die AfD zu einer Podiumsdiskussion eingeladen werden muss, hängt davon ab, wer die Veranstaltung organisiert.

Warum diese Klarstellung wichtig ist

Wenn das Neutralitätsgebot fälschlicherweise so dargestellt wird, als stünde es einem AfD-Verbotsverfahren im Weg, dann schwächt das das Vertrauen in unsere Demokratie.

Das Grundgesetz sieht ein Parteiverbot ausdrücklich vor – das Verfahren ist rechtlich möglich, auch wenn es hohe Hürden hat.

Die ständige Wiederholung falscher Behauptungen führt dazu, dass in der Gesellschaft der Eindruck entsteht, ein Verbot sei „unmöglich“. Damit wird das Thema klein geredet – und genau das spielt letztlich den Kräften in die Hände, die unsere Demokratie in Frage stellen.

Ein Blick in die Praxis

Beim NPD-Verbotsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht klar gemacht: Nur das Gericht selbst darf eine Partei für verfassungswidrig erklären. Bis dahin muss sie wie eine normale Partei behandelt werden. Genau dafür existiert das Neutralitätsgebot – nicht mehr und nicht weniger.

Um es für unsere ungeduldigen kürzer zu halten

Das Neutralitätsgebot ist ein Schutzmechanismus für Fairness im Verfahren. Es verhindert, dass eine Partei schon vor einem Urteil wie „verboten“ behandelt wird.

Es ist aber kein Argument gegen ein Parteiverbot an sich – und schon gar kein Maulkorb für die öffentliche Diskussion.

Auch bei Podiumsdiskussionen gilt:

Staatliche Stellen müssen neutral sein.

Private Veranstalter dürfen frei entscheiden.

Wer das Neutralitätsgebot anders darstellt, trägt eher zur Verwirrung bei, als zur Aufklärung. Deshalb ist es so wichtig, sich gründlich zu informieren, statt unkritisch nachzusprechen, was andere behaupten.

Wir hoffen, wir konnten die Verwirrung um das Neutralitätsgebot stoppen. Wenn ihr die AfD stoppen wollt, dann unterstützt uns bei unserer Petition, das könnt ihr hier machen:

https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt

-Team AfDexit-


Entdecke mehr von AfDexit

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Schreib uns was Du dazu denkst

Scroll to top
AfD-Verbot fordern
Kontakt

Entdecke mehr von AfDexit

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen