Es ist ein Phänomen, das wir als Initiative „AfDExit“ seit fast 12 Monaten in den sozialen Metzwerken beobachten, und es nervt.
Kaum taucht irgendwo ein Gerücht auf, dass irgendein Gremium – Bundesrat, Bundestag oder ein Landesparlament – einen Antrag auf ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD stellen werde, explodieren Foren, Kommentare und soziale Postings.
Jeden zweiten Tag scheint irgendjemand das „Highlight des Jahres“ zu entdecken. Diesmal im Bundestag, nächste Woche im Bundesrat, übernächsten Monat in einem Landtag.
Alle seien angeblich kurz davor, die AfD endlich wegzuverbieten.
Und doch
Wenn man diese Behauptungen juristisch sauber und parlamentarisch ernsthaft untersucht, dann sieht die Lage völlig anders aus.
Was medial und in sozialen Netzwerken wie ein politischer Durchbruch klingt, ist in der parlamentarischen Realität nicht vorhanden.
Was ein Parteiverbot juristisch bedeutet
Bevor wir auf konkrete Vorwürfe eingehen, ein Parteiverbot ist in Deutschland kein „normaler Antrag“. Es handelt sich um ein verfassungsrechtlich höchst sensibles Verfahren, in dem Grundrechte, demokratische Legitimation und Rechtsstaatlichkeit in einer Weise berührt werden, wie es bei fast keinem anderen politischen Akt der Fall ist.
Verfassungsgrundlage
Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) kann eine Partei verboten werden, wenn sie sich gegen die „freiheitlich‑demokratische Grundordnung“ richtet oder darauf abzielt, diese zu beseitigen. Solch ein Verbot wird nicht von Parlamenten selbst ausgesprochen, sondern nur vom Bundesverfassungsgericht.
Es setzt einen Antrag eines der antragsberechtigten Verfassungsorgane voraus:
• Bundestag
• Bundesregierung
• Bundesrat
Ein solches Verfahren ist historisch extrem selten. In Deutschland wurden bisher nur zwei Parteien verboten (SRP 1952, KPD 1956). Versuche, die NPD zu verbieten, sind zweimal gescheitert. Das zeigt, wie hoch die Hürden sind – nicht nur juristisch, sondern auch politisch und gesellschaftlich.
Der Stand der Dinge im Parlament
Im Bundestag, Stand heute 19.12.2025
In der vergangenen Wahlperiode haben 113 Abgeordnete einen parteiverschiedenen Antrag eingebracht, der den Bundestag bitten sollte, beim Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der AfD feststellen zu lassen.
Dieser Antrag trägt die Drucksachennummer 20/13750.
Er wurde im Bundestag erstmals öffentlich debattiert, anschließend aber an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
Wichtig dabei ist folgendes:
• Es handelt sich nicht um ein verabschiedetes Verfahren.
• Es handelt sich um einen Antrag, der politisch beraten wurde, nicht um
einen Beschluss, der offiziell an das Bundesverfassungsgericht gerichtet wurde.
• Nach der Neuwahl 2025 und der Neubildung des Bundestags ist dieser Antrag
darüber hinaus rechtlich wieder obsolet geworden und müsste neu eingereicht
und bestätigt werden, wenn er weiter verfolgt werden soll.
Zudem wurde öffentlich berichtet, dass die Initiatoren den Antrag nicht weiterverfolgen, weil keine Mehrheit im Bundestag absehbar ist.
Kurz: Im aktuellen Bundestag gibt es derzeit keinen verabschiedeten, formell an das Bundesverfassungsgericht gerichteten AfD‑Verbotsantrag.
Im Bundesrat, Stand heute 19.12.2026
Der Bundesrat ist juristisch der einzig weitere direkte Weg zur Vorlage eines Verbotsantrags, wenn die Bundesregierung z.B. nicht handelt.
In sozialen Netzwerken wird häufig behauptet, „jetzt stehe der Antrag im Bundesrat“.
Tatsache ist
In der öffentlichen Tagesordnung des Bundesrats (19.12.2026), wie sie offiziell veröffentlicht ist, steht kein Antrag, der ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD beantragt oder auf den Weg bringen würde.
Auch Begriffe, die mit „Verfassungsmäßigkeit“ oder ähnlichen juristischen Dimensionen korrespondieren, tauchen in diesen Tagesordnungen nicht im Zusammenhang mit der AfD auf.
Das heißt also..
Kein Bundesland hat bislang einen verbindlichen Antrag im Bundesrat gestellt, und es gibt keine verzeichnete Bundesratsinitiative in diesem Sinne.
Zudem ist der Bundesrat als Gremium schlank organisiert.
Eine Bundesratsinitiative würde in der Tagesordnung sichtbar sein und mündet nicht still oder heimlich.
Ein solches Thema müsste explizit behandelt werden, was derzeit nicht der Fall ist.
In den Landesparlamenten, Stand 19.12.2026
Das Bewusstsein, dass in Landtagen angeblich schon AfD‑Verbotsanträge gestellt worden seien, ist ein weiterer Irrtum.
Landesparlamente können selbst keine Verbotsanträge an das Bundesverfassungsgericht richten.
Sie können lediglich:
• politische Resolutionen fassen,
• die Landesregierung auffordern, im Bundesrat tätig zu werden,
• oder parlamentarische Initiativen starten, um Mehrheiten für ein
Bundesratsverfahren zu suchen.
Aber kein Antrag in einem Landtag allein hat die rechtliche Durchschlagskraft, ein Verbotsverfahren einzuleiten.
Das ist ein wesentlicher Unterschied, der immer gern übersehen wird.
Ein Landtagsbeschluss ist keine juristische Vorlage für das Bundesverfassungsgericht.
Es ist deshalb juristisch unhaltbar, wenn in Posts suggeriert wird, Landtage hätten „bereits Anträge gestellt“ oder würden „nächste Woche den AfD‑Verbotsantrag beschließen“. Das entspricht nicht den parlamentarischen Regeln und dem Grundgesetz.
Der Unterschied zwischen Diskussion und Verfahren
Ein zentraler Punkt, der häufig übersehen wird, eine öffentliche Debatte über ein Parteiverbot ist nicht dasselbe wie ein formales Verbotsverfahren.
In den Medien, bei zivilgesellschaftlichen Kampagnen und in sozialen Netzwerken wird seit Monaten über ein mögliches AfD‑Verbotsverfahren diskutiert, und das aus guten Gründen.
Die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ hat diese Debatte angeheizt und juristische Feuilletons beschäftigt.
Auch in Parlamente hinein wurde mehrfach öffentlich darüber gesprochen, ob ein Parteiverbot angestrebt werden soll – insbesondere im Bundestag und in politischen Resolutionen verschiedener Parteien.
Aber eine Diskussion oder ein Prüfgespräch ist kein Beschluss.
Aktenberge, Gutachten oder Debattenprotokolle sind noch keine juristisch verbindlichen Vorlagen.
Deswegen ist es methodisch falsch, aus solchen Debatten zu schließen, dass „ein Antrag im Bundesrat“ schon existiert.
Juristische Hürden und politische Realität
Ein Parteiverbot ist nicht nur ein politisch brisantes Thema, es ist juristisch enorm schwierig. Es reicht rechtlich nicht aus, dass eine Partei in Teilen kritisch oder sogar verfassungsfeindlich wirkt – es muss eine aktive, kämpferisch aggressive Haltung gegen die freiheitlich‑demokratische Grundordnung vorliegen, und es muss dokumentiert werden, dass die Partei darauf aus ist, genau diese Ordnung zu beseitigen.
Genau das hat das Bundesverfassungsgericht in früheren Verfahren herausgearbeitet.
Die bloße Einstufung durch den Verfassungsschutz bietet zwar eine Grundlage für Diskussionen, aber sie ist kein automatisches Verfahren für ein Verbot.
Selbst wenn der AfD‑Bundesverband als rechtsextrem eingestuft ist, heißt das nicht automatisch, dass das Bundesverfassungsgericht ein Verbot ausspricht.
Hier kommt es auf detaillierte juristische Beweisführung an.
Warum die sozialen Netzwerke das falsch darstellen
Social‑Media‑Algorithmen lieben Dramatisierung.
Schlagwörter wie „AfD verbieten“, „Bundesrat Antrag“ oder „historischer Moment“ erzeugen Klicks und Interaktionen.
Kombiniert mit vereinfachten Hashtags und reißerischen Thesen entsteht schnell der Eindruck, es sei kurz vor dem Durchbruch.
Doch diese Dynamik ist keine verlässliche politische Realität.
Viele der Posts, die durch eure Timeline geistern, beziehen sich auf:
Kampagnen, die nicht parlamentarisch verankert sind, sondern zivilgesellschaftlich motiviert,
Diskussionen über juristische Gutachten oder Einstufungen, die von Medien verbreitet werden,
Anträge aus vergangenen Legislaturperioden, die nach Neuwahlen inhaltlich obsolet geworden sind,
Forderungen aus Landesparlamenten, die maximal signalpolitisch sind, aber keine unmittelbare verfahrensrechtliche Wirkung entfalten.
Das alles wird gerne miteinander vermengt, als wäre es bereits ein juristisches Verfahren.
Wie politische Realität und demokratische Debatte zusammengehen
Was wir als Zivilgesellschaft tun können, ist diskutieren, argumentieren, wissenschaftliche und juristische Expertisen einholen und öffentliche Aufmerksamkeit erzeugen.
Aber wir müssen auch klarmachen, was ein Parteiverbot ist und wie es tatsächlich rechtsstaatlich abzuwickeln wäre.
Und dazu gehört
• Das Verfahren ist ausschließlich verfassungsrechtlich verankert.
• Debatten sind wichtig, aber sie ersetzen keine formellen Schritte.
• Ein Antrag, der nicht verabschiedet wurde, ist kein Antrag.
• Ein Bundesratseintrag, der nicht existiert, ist kein Verfahren.
Wer etwas anderes behauptet, betreibt nicht demokratische Aufklärung – sondern Desinformation oder falsche Erregung, die eher spaltet als hilft.
Schlussbetrachtung und Schlusswort
Ihr merkt, wenn wir uns ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen, dann ist klar, es gibt keinen aktuellen AfD‑Verbotsantrag im Bundesrat, auch wenn das in sozialen Netzwerken ständig behauptet wird.
Und das nicht, weil alle demokratischen Kräfte gegen ein Verbotsverfahren wären – sondern weil ein solcher Antrag juristisch und parlamentarisch vorbereitet, beschlossen und verfahrensrechtlich eingebracht werden muss, bevor darüber seriös berichtet werden kann.
Politische Meinungsäußerung ist wichtig. Aber sie darf nicht ersetzt werden durch politischen Alarmismus, der nichts als Gerüchte verbreitet.
Wenn man die Demokratie stärken will, dann muss man die Rechtslage, die parlamentarischen Verfahren und die juristischen Hürden verstehen und dann öffentlich korrekt darstellen. Dazu gehört auch, Fakten von Spekulationen zu trennen – und genau dabei soll dieser Beitrag helfen.
Wir möchten an dieser Stelle auch ein deutliches Wort an die Gruppierungen und Initiativen richten, die sich gegen die AfD engagieren:
Bitte hört auf, in sozialen Netzwerken ständig neue Behauptungen zu posten, nur um Reichweite, Klicks oder Aufmerksamkeit zu generieren.
Ein Parteiverbot ist ein hochsensibles, juristisch genau geregeltes Verfahren, das nicht durch Gerüchte oder Spekulationen beschleunigt wird, und wer es mit Sensationsmeldungen überzieht, schadet der ernsthaften Debatte.
Es geht hier nicht darum, die AfD zu verteidigen oder gutzureden – wir sind absolut Gegner der AfD und arbeiten mit unserer Initiative sowie unserer Petition dafür, dass der Druck auf die demokratischen Parteien in den parlamentarischen Instanzen so stark erhöht wird, dass sie freiwillig einen Antrag auf Prüfung eines Verbots stellen, weil es eine klare gesellschaftliche Mehrheit dafür gibt.
Gleichzeitig zweifeln wir stark daran, dass viele der Initiativen, die solche reißerischen Meldungen posten, sich tatsächlich ernsthaft und fundiert mit den juristischen und parlamentarischen Abläufen auseinandersetzen.
Nur faktenbasierte Arbeit und öffentliche Aufklärung kann den Prozess einer demokratisch und rechtlich sauberen Auseinandersetzung mit extremistischen Parteien wirklich voranbringen – Klickzahlen allein ersetzen keine Rechtsstaatlichkeit.
Übrigens, die nächste Plenarsitzung des Bundesrats findet am
30.01.2026 in der Zeit von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr MEZ statt.
Dann weiterer Sitzungstermine:
06.03.2026 in der Zeit von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr MEZ
12.06.2026 in der Zeit von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr MEZ
10.07.2026 in der Zeit von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr MEZ
25.09.2026 in der Zeit von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr MEZ
Die Sitzungen finden immer an einem Freitag statt.
Die jeweilige Tagesordnung wird mindestens eine Woche vor jeder Plenarsitzung online veröffentlich.
Wer uns unterstützen will, hier unsere Petition
https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt
Wenn ihr Fragen habt oder mit uns zusammenarbeiten wollt, meldet euch jederzeit. Wir freuen uns über jede konstruktive Anfrage und Zusammenarbeit.
Wichtig:
Wir arbeiten komplett unabhängig.
Wir bekommen keine staatlichen Gelder, sammeln keine Spenden und verkaufen nichts.
Genau diese Freiheit macht uns stark.
– Team AfDexit –
Kontakt: team@afdexit.de
Website: https://afdexit.de
Direkt zur Petition: https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt
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