Bezüglich des Kölner Gerichtsbeschlusses zur Einstufung der AfD haben wir uns in den sozialen Netzwerken umgesehen. Dabei ist uns aufgefallen, dass viele nicht genau wissen, was dieser Beschluss eigentlich inhaltlich bedeutet. Deshalb haben wir uns zusammengesetzt und die Details einmal sauber für euch aufgeschlüsselt.
Die AfD erklärt in einer aktuellen Stellungnahme, ein Verwaltungsgericht habe festgestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einordnen, beobachten oder öffentlich so bezeichnen dürfe. Die Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel sprechen von einem „bedeutenden Erfolg für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie“ und erklären, die beständig erhobenen Vorwürfe seien damit „widerlegt“.
Original Text der AfD:
Das zuständige Verwaltungsgericht hat in einem aktuellen Beschluss festgestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Alternative für Deutschland bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in der ersten Instanz nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einordnen, beobachten oder öffentlich so bezeichnen darf. Hierzu erklären die AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel:
„Dieses Urteil ist ein bedeutender Erfolg für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Es zeigt, dass unsere juristischen Anstrengungen begründet waren und das Gericht unseren Ansichten und Bewertungen gefolgt ist. In der Gesamtbetrachtung sind die beständig erhobenen Vorwürfe, die Alternative für Deutschland sei gesichert rechtsextrem, damit widerlegt.“
Was bedeutet dieser Beschluss tatsächlich?
Worum geht es überhaupt?
Zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz läuft ein verwaltungsgerichtliches Verfahren. Streitgegenstand ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft und entsprechend öffentlich bezeichnet werden darf.
Das Gericht hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass diese Bezeichnung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in der ersten Instanz vorläufig nicht erfolgen darf.
Wichtig ist: Es handelt sich um eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz – also um eine vorläufige Regelung.
Eilverfahren ist nicht Hauptsacheverfahren
Ein Beschluss im Eilverfahren ist keine abschließende Klärung der materiellen Rechtslage. Das Gericht prüft in diesem Stadium nicht umfassend und endgültig, ob eine Partei rechtsextrem ist oder nicht. Es nimmt vielmehr eine summarische Prüfung vor und wägt die Folgen ab, die eintreten würden, wenn die beanstandete Maßnahme vorläufig bestehen bliebe oder ausgesetzt würde.
Das bedeutet:
Das Gericht sagt mit einem solchen Beschluss nicht, dass der zugrunde liegende Vorwurf unzutreffend ist. Es sagt lediglich, dass die konkrete Maßnahme bis zur Hauptsacheentscheidung vorläufig nicht vollzogen oder öffentlich kommuniziert werden darf. Die materielle Kernfrage bleibt offen.
Was der Beschluss gerade nicht bedeutet
Aus juristischer Sicht lassen sich aus einem solchen Eilbeschluss insbesondere folgende Schlussfolgerungen nicht ziehen:
• Dass die Partei nicht rechtsextrem sei
• Dass die Einschätzung des Verfassungsschutzes inhaltlich falsch sei
• Dass die entsprechenden Vorwürfe „widerlegt“ seien
• Dass eine abschließende Rehabilitierung erfolgt sei
All diese Aussagen setzen eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren voraus.
Der Begriff „widerlegt“ suggeriert hingegen eine inhaltliche Entkräftung der Vorwürfe.
Eine solche Aussage trägt ein vorläufiger Beschluss nicht.
Die rhetorische Verschiebung
In der politischen Kommunikation der AfD wird aus einer verfahrensrechtlichen Zwischenentscheidung ein politischer Erfolg mit grundsätzlicher Tragweite konstruiert. Der Beschluss wird als „bedeutender Erfolg für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie“ bezeichnet. Gleichzeitig wird der Eindruck erweckt, das Gericht habe die inhaltlichen Bewertungen der Partei bestätigt.
Juristisch betrachtet ist das eine Überdehnung der Entscheidung.
Ein Verwaltungsgericht entscheidet über die Rechtmäßigkeit konkreter Maßnahmen einer Behörde. Es bestätigt nicht die politischen Bewertungen einer Partei. Es prüft nicht ideologische Programme.
Es spricht keine politischen Freisprüche.
Der Beschluss betrifft ausschließlich die Frage, ob eine bestimmte behördliche Einordnung in diesem Stadium öffentlich kommuniziert werden darf.
Vorläufigkeit als Kernpunkt
Der zentrale Begriff im gesamten Vorgang lautet: „bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens“.
Das Verfahren ist nicht beendet. Die inhaltliche Auseinandersetzung läuft weiter. Erst im Hauptsacheverfahren wird umfassend geprüft, ob die Voraussetzungen für eine entsprechende Einstufung vorliegen.
Das ist rechtsstaatlich üblich und keineswegs außergewöhnlich. Der einstweilige Rechtsschutz dient dazu, irreversible Folgen zu vermeiden, solange die Sach- und Rechtslage noch nicht abschließend geklärt ist.
Die vorläufige Untersagung ist daher keine Aussage über die endgültige Bewertung.
Selektive Kommunikation
Auffällig ist, dass in der Stellungnahme nicht herausgestellt wird, dass es sich um eine vorläufige Entscheidung handelt, deren Tragweite zeitlich und sachlich begrenzt ist. Ebenso wenig wird darauf eingegangen, dass die rechtliche Auseinandersetzung weiterhin anhängig ist.
Politische Akteure dürfen selbstverständlich ihre Erfolge betonen. Problematisch wird es jedoch, wenn bei einem unbefangenen Leser der Eindruck entsteht, die Sache sei juristisch entschieden.
Eine sachlich vollständige Darstellung müsste deutlich machen, dass die Kernfrage weiterhin offen ist.
Rechtsstaatlichkeit bedeutet Verfahren, nicht Parteinahme
Die AfD deutet den Beschluss als Bestätigung der eigenen Position und als Beleg für rechtsstaatliche Korrekturen. Tatsächlich zeigt der Vorgang vor allem eines: dass der Rechtsstaat funktioniert.
Gerichte prüfen behördliches Handeln. Sie gewähren Rechtsschutz. Sie sichern Verfahrensrechte. Genau das ist hier geschehen.
Daraus folgt jedoch nicht automatisch eine inhaltliche Entlastung der betroffenen Partei. Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass auch staatliche Stellen an Recht und Gesetz gebunden sind – nicht, dass politische Bewertungen gerichtlich bestätigt oder verworfen wurden.
Juristische Bewertung der Formulierung „widerlegt“
Der Begriff „widerlegt“ ist der juristisch sensibelste Teil der Stellungnahme. Eine Widerlegung setzt eine inhaltliche Prüfung und eine abschließende Entscheidung voraus. Ein Eilbeschluss erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
Eine solche Wortwahl kann daher als politisch zugespitzt gelten. Sie überschreitet zumindest den Rahmen dessen, was aus dem Verfahrensstand zwingend folgt.
Das bedeutet nicht, dass die AfD eine objektiv falsche Tatsachenbehauptung aufstellt, sofern der Beschluss tatsächlich existiert und den beschriebenen Inhalt hat. Es bedeutet jedoch, dass die kommunikative Bewertung über das hinausgeht, was der Beschluss rechtlich trägt.
Einordnung
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
• Der Beschluss ist eine vorläufige Entscheidung.
• Die materielle Kernfrage ist weiterhin offen.
• Eine inhaltliche Rehabilitierung ist damit nicht erfolgt.
• Die Verwendung des Begriffs „widerlegt“ ist juristisch nicht gedeckt.
Die politische Kommunikation der AfD transformiert eine verfahrensrechtliche Zwischenentscheidung in eine narrative Bestätigung der eigenen Position. Diese Interpretation ist politisch nachvollziehbar, juristisch jedoch nicht zwingend.
Unser Schlusswort
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist Ausdruck rechtsstaatlicher Verfahren und gerichtlicher Kontrolle. Sie ist weder ein politisches Gütesiegel noch ein Freispruch in der Sache.
Wer den Beschluss als endgültige Widerlegung rechtsextremistischer Vorwürfe darstellt, verkürzt die juristische Realität erheblich. Die abschließende Bewertung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Bis dahin gilt: Der Rechtsstreit ist nicht entschieden. Die Kernfrage ist offen. Und ein vorläufiger Beschluss ist genau das – vorläufig.
Unterstützt unsere Petition mit eurer Unterschrift.
Erhöht den Druck auf Bundestag und Bundesregierung, damit uns nicht oben beschriebenes einholt.
Denn nur wenn der Druck groß genug ist, wird Politik handeln.
Hier der Link: https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt
Team AfDexit –
Kontakt: team@afdexit.de
Website: https://afdexit.de
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