Die AfD ist eine Gefahr für unsere Demokratie, daran lässt die in weiten Teilen rechtsextreme Partei keinen Zweifel. Doch obwohl das seit Jahren immer klarer wurde, haben die demokratischen Parteien bis heute nicht den richtigen Umgang mit der AfD gefunden.
Am Mittwoch nahm die CDU/CSU-Fraktion sehenden Auges und trotz vielfältiger Warnungen eine Mehrheit mit der AfD in Kauf – ein Tabubruch, der als Zäsur in die politische Geschichtsschreibung der Bundesrepublik eingehen dürfte.
Einen Tag später, am Donnerstag, debattierte der Bundestag nun über einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren.
Dabei war vor der Debatte klar gewesen, dass es für dieses Vorhaben derzeit keine parlamentarische Mehrheit gibt, weshalb auch nicht über den Antrag abgestimmt werden sollte.
Dieses zumindest vorläufige aufschieben der Bestrebungen für ein AfD-Verbot war absehbar, Kritiker aus mehreren Parteien und Rechtswissenschaftler hatten davor gewarnt.
Die Debatte im Bundestag funktioniert zumindest als Zeichen an die vielen Menschen in Deutschland, die Angst vorm Erstarken der AfD haben.
„Wir hören euch, und wir teilen eure Sorge“.
Doch es hätte bessere Wege gegeben, sich einem möglichen Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu nähern.
Der beste wäre gewesen, zuerst ein umfangreiches Gutachten erstellen zu lassen, das den hohen Anforderungen des Gerichts genügt und Klarheit über die Frage herstellt, ob ein Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg hätte. Jetzt muss man dass nicht mehr machen, selbst wenn der Geldbeutel blutet.
Die Initiatorinnen und Initiatoren des Verbotsantrags halten die Lage auch ohne ein solches Gutachten für klar genug, wir von AfDexit sehen das ebenso.
Dass die AfD – auch – politisch gestellt werden muss und dass die demokratischen Parteien dabei bislang kollektiv versagen, ist richtig.
Doch es geht nicht um ein Entweder-oder und die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich aus gutem Grund für das Parteienverbot als Ultima Ratio zum Schutz unserer Demokratie entschieden.
Für das Bundesverfassungsgericht spielt die Größe einer Partei auch nur dann eine Rolle, wenn sie – so wie die NPD – zu klein und unbedeutend ist, um der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gefährlich zu werden.
Zu groß, um verboten zu werden, kann eine Partei aus juristischer Sicht nicht sein. Vielmehr gilt: Je größer und einflussreicher eine verfassungswidrige Partei ist, desto gefährlicher ist sie für den Fortbestand der demokratischen Ordnung.
Sollte also zweifellos klar werden, dass die AfD nach den Maßstäben des Grundgesetzes verfassungswidrig ist, müssen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht ihr Verbot beantragen. Tun sie es nicht, verliert unsere Demokratie ihre Wehrhaftigkeit.
Hürden sind hoch, aber nicht unüberwindbar
Die Hürden in der gesamten Diskussion um ein AfD-Verbot sind 2017 durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen des NPD-Verbotsverfahren durch das Bundesverfassungsgericht erst hochgelegt worden, dass darf man nicht vergessen, geht aber in der Debatte vollkommen unter.
Als AfDexit haben wir das bereits vor Monaten in einem Beitrag auf dieser Seite darüber ausführlich geschrieben.
Die gestrige Aussprache im Deutschen Bundestag aber auch die Leugner dieser Höherlegung aus 2017, denn man hat seitens der Verbotsgegner die Betrachtungsweise auf vErfahren vor dem der NPD gelenkt.
Haltlose Argumente gegen ein Verbotsverfahren
Die Argumentationskette der Verbotsgegner war lächerlich, denn in der Gesamtheit betrachtet kamen immer wieder die selben Argumente und nichts stichhaltiges.
Über die Gründe, in Stichworten von uns genannt: Hürden, Märtyrer, Opferhaltung, Stärkung beim Scheitern.., kann man von angeblich gebildeten Menschen nur lachen.
Das sind Argumente von Angsthasen die die Wehrhaftigkeit der Demokratie und der damit verbundenen Mittel nicht verstanden haben.
Auch über die Gründe haben wir mehr als einmal hier geschrieben, auch dass diese im Ansatz schon widerlegt werden können.
Antragstellung und die weitere Verfahrensweise im Bundestag
Initiative im Bundestag : Eine Gruppe von Abgeordneten kann einen Antrag auf Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens im Bundestag einbringen. Dies könnte in Form eines Entschließungsantrags oder einer parlamentarischen Initiative geschehen.
Beschluss des Bundestags
Damit der Bundestag offiziell ein Parteiverbotsverfahren beantragt, muss eine Mehrheit des Bundestags dem Antrag zustimmen. Eine einfache Mehrheit (also mehr Ja- als Nein-Stimmen) reicht hierfür aus.
Antrag beim Bundesverfassungsgericht
Falls der Bundestag mehrheitlich beschließt, ein Parteiverbotsverfahren einzuleiten, kann er gemäß Art. 21 Abs. 4 Grundgesetz (GG) offiziell einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellen.
Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht führt dann ein umfangreiches Verfahren durch, in dem geprüft wird, ob die Partei tatsächlich die Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt. Ein Verbot kann nur erfolgen, wenn die Partei nachweislich darauf abzielt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen und aktiv dagegen arbeitet.
Kurz gesagt:
Der Bundestag ist also nicht direkt für Parteiverbote zuständig, sondern kann nur die Einleitung eines Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht beschließen.
Der Antrag einer Gruppe von Bundestagsmitgliedern allein hätte daher zunächst nur parlamentarische Bedeutung, müsste aber die Mehrheit im Bundestag gewinnen, um tatsächlich weiter verfolgt zu werden.
Ist der Deutsche Bundestag für ein Scheitern des Verbotsverfahrens verantwortlich?
Der Deutsche Bundestag kann nicht für ein mögliches Scheitern des Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht verantwortlich gemacht werden. Seine Aufgabe besteht lediglich darin, über die Einreichung eines solchen Antrags zu entscheiden.
Wenn also eine Partei, die in weiten Teilen als rechtsextrem eingestuft wird, per Antrag verboten werden soll und dieser Antrag eine Mehrheit im Bundestag findet, dann handelt der Bundestag im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Möglichkeiten.
Die Entscheidung über das Verbot liegt dann beim Bundesverfassungsgericht, das anhand der verfassungsrechtlichen Vorgaben prüft, ob die Partei tatsächlich verboten werden kann.
Wichtig ist
Die politische Verantwortung des Bundestags endet in diesem Prozess mit der Antragstellung. Das Gericht trifft die endgültige Entscheidung anhand juristischer Kriterien, nicht auf Basis politischer oder gesellschaftlicher Mehrheitsmeinungen. Es gibt also keinerlei Gründe, dass sich die Damen und Herren Abgeordnete einem AfD-Verbotsantrag gegenüber verweigern. Wobei es einen Grund gegen könnte, man erweitert sich weil man die Ansichten der AfD teilt, was ineinander Demokratie wie in Deutschland das Desaster schlechthin wäre.
Es wäre demnach legitim und richtig, wenn der Bundestag einem solchen Antrag zustimmt, sofern er überzeugt ist, dass die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt sind.
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht später anders entscheidet, könnte man dem Bundestag nicht vorwerfen, „gescheitert“ zu sein – denn er hat dann seine Aufgabe erfüllt, nämlich einen demokratisch legitimierten Antrag zu stellen.
Die Verantwortung des Bundestags
Der Bundestag hat die Möglichkeit, einen Verbotsantrag zu stellen, wenn er die Auffassung vertritt, dass eine Partei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet. Ein solcher Antrag wäre ein klares politisches Signal, selbst wenn das Bundesverfassungsgericht letztlich anders entscheidet. Die Angst vor einem möglichen Scheitern darf also eigentlich kein Hindernis sein, denn – wie du richtig sagst – der Bundestag trägt nicht die Verantwortung für die gerichtliche Entscheidung.
Das Dilemma der Ablehnung
Wenn Abgeordnete gegen einen solchen Antrag stimmen und ihre Begründung unhaltbar oder fadenscheinig ist, dann stellt sich die Frage, ob sie nicht in Kauf nehmen, dass eine potenziell verfassungsfeindliche Partei im Parlament bleibt.
Das bedeutet:
• Sie verharmlosen die Gefährlichkeit der Partei oder
• Sie akzeptieren sie als legitimen Teil des politischen Systems, obwohl sie eigentlich gegen die Grundprinzipien der Demokratie verstößt.
Falls eine Partei nachweislich die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft und trotzdem geduldet wird, könnte das im Widerspruch zum Geist des Grundgesetzes stehen. Denn Artikel 21 GG sieht ausdrücklich vor, dass Parteien, die die Demokratie abschaffen wollen, verboten werden können.
Beweislast zu gering?
Wenn Bundestagsabgeordnete argumentieren, dass die vorgelegte Beweislast nicht ausreiche, um über einen Antrag an das Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren einzuleiten, stellt sich unweigerlich die Frage: Wer – außer dem Verfassungsschutz – ist befugt, die Beweislage zu erweitern? Diese Fragestellung ergab sich während der Aussprache im Deutschen Bundestag am 30. Januar 2025. Sie wurde nicht von einem Abgeordneten aufgeworfen, sondern von uns.
Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die Beweislage wesentlich umfangreicher wäre, wenn nicht gezielt entscheidende Gutachten des Verfassungsschutzes zurückgehalten würden. Dies lässt den Verdacht aufkommen, dass politische Akteure bewusst eine vollständige Bewertung der Sachlage verhindern.
In der gestrigen Debatte haben sich mehrere Abgeordnete – unabhängig davon, ob sie den Antrag unterstützen oder ablehnen – bereits klar positioniert. Die Deutlichkeit ihrer Aussagen legt nahe, dass der Inhalt der ausstehenden Verfassungsschutzgutachten zumindest in Teilen bekannt ist.
Daraus ergibt sich eine naheliegende Schlussfolgerung: Die Beweislast ist nicht das eigentliche Problem – vielmehr scheint es die Furcht vor den Konsequenzen eines solchen Verbotsverfahrens zu sein. Diese Sorge ist jedoch unbegründet, wie bereits dargelegt wurde.
Fakt ist: Wer Mitglied des Deutschen Bundestages ist, kann sich einer Unterstützung des Verbotsantrags kaum entziehen – es sei denn, er gehört der AfD an. Besonders bemerkenswert war der Einwand einer Bundestagsabgeordneten, die sinngemäß feststellte: Sollte die AfD tatsächlich nicht verfassungswidrig sein, könnte sie dem Verbotsantrag schließlich selbst gelassen zustimmen.
Diese Überlegung lassen wir an dieser Stelle bewusst wirken und rufen zur Unterstützung unserer Petition für ein konsequentes Verbot der AfD auf. Wer glaubt, der Antrag sei bereits gescheitert, irrt – die eigentliche Auseinandersetzung beginnt jetzt erst.
Hier geht es zur Petition: https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt
Alternativ kann die Petition über den roten Button unten rechts auf unserer Webseite erreicht werden.
Jede einzelne Unterschrift erhöht den Druck – sowohl auf die aktuelle Bundesregierung als auch auf die zukünftige.
– Team AfDexit –
https://afdexit.de
Hinweis: Wir sind weder staatlich gefördert noch nehmen wir Spenden an oder verkaufen antifaschistisches Material.
Unsere Unabhängigkeit ist uns wichtig, und daher agieren wir eigenständig.
Entdecke mehr von AfDexit - AfD Verbot- Jetzt!
Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.