Wer sollte entscheiden, ob ein Parteiverbotsverfahren eingeleitet wird?
Uns beschäftigt seit Langem die Frage, warum bislang weder der Deutsche Bundestag, noch die Bundesregierung oder der Bundesrat einen erfolgreichen Antrag zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die AfD auf den Weg gebracht haben.
Ebenso drängt sich die Frage auf, weshalb nach dem Antrag von Marco Wanderwitz kein vergleichbarer Nachfolgeantrag eingebracht wurde.
Zwar trägt auch die Zivilgesellschaft Verantwortung dafür, wie entschieden sie sich gegen demokratiefeindliche Entwicklungen positioniert. Betrachtet man jedoch die institutionellen Möglichkeiten und Zuständigkeiten, liegt die entscheidende Verantwortung letztlich bei den politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern.
Genau hier sehen wir ein gravierendes Problem
Wenn vorhandene verfassungsrechtliche Instrumente trotz anhaltender Diskussionen und zahlreicher öffentlicher Debatten nicht genutzt werden, offenbart dies eine Schwäche des politischen Entscheidungssystems.
Diese Schwäche bleibt nicht folgenlos, sondern kann das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der demokratischen Institutionen beeinträchtigen.
Vor daher haben wir uns intensiv mit dieser Problematik auseinandergesetzt und unsere vorgezogene Sommerpause genutzt, um eigene Überlegungen auszuarbeiten.
Das Ergebnis möchten wir nun vorstellen
Unser Ziel ist es, eine öffentliche Diskussion anzustoßen und bewusst kontroverse Fragen aufzuwerfen. Daher wäre es wichtig, wenn sich möglichst viele Menschen sachlich und kritisch an dieser Debatte beteiligen.
Im weiteren Verlauf dieses Beitrags findet ihr ein Dokument, das unser Konzept darstellt.
Es versteht sich nicht als abschließende Lösung, sondern als fundierte Diskussionsgrundlage, die zur Auseinandersetzung, Kritik und Weiterentwicklung einlädt.
Die Diskussion über mögliche Parteiverbote führt regelmäßig zu einer grundsätzlichen demokratischen Frage: „Wer sollte eigentlich darüber entscheiden, ob ein Parteiverbotsverfahren überhaupt auf den Weg gebracht wird?“
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes entscheidet nicht die Politik darüber, ob eine Partei verfassungswidrig ist.
Diese Entscheidung trifft ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.
Bevor das Gericht jedoch tätig werden kann, muss zunächst ein entsprechender Antrag gestellt werden. Nach geltendem Recht liegt diese Antragsbefugnis bei politischen Institutionen wie Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Genau an diesem Punkt stellt sich für uns eine grundlegende demokratische Frage
Ist es sinnvoll, dass die Entscheidung über die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens ausschließlich von Akteuren getroffen wird, die selbst Teil des politischen Wettbewerbs sind?
Diese Frage richtet sich nicht gegen eine bestimmte Partei und auch nicht gegen die bestehenden Institutionen unseres Staates. Sie betrifft vielmehr den Anspruch einer Demokratie, ihre Verfahren so auszugestalten, dass ihre Entscheidungen von möglichst großer Neutralität und Unabhängigkeit geprägt sind.
Deshalb haben wir uns mit der Idee eines unabhängigen „Parteiverbotsrates“ beschäftigt.
Die Grundidee ist einfach
Ein solches Gremium würde keine Partei verbieten können.
Die Entscheidung über ein Parteiverbot bliebe weiterhin ausschließlich beim Bundesverfassungsgericht.
Der Parteiverbotsrat würde lediglich die vorgelagerte Frage prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Antrag an das Bundesverfassungsgericht vorliegen.
Damit würde die eigentliche Verbotsentscheidung weiterhin richterlich und unabhängig getroffen, während die politische Entscheidung über die Antragstellung durch ein neutrales Verfahren ergänzt oder ersetzt werden könnte.
Ein solches Gremium müsste selbstverständlich selbst unabhängig sein
Seine Mitglieder dürften weder von Parteien noch von Regierungsmehrheiten abhängig sein. Gleichzeitig müsste sichergestellt werden, dass demokratische Legitimation, Transparenz und Kontrolle gewährleistet bleiben.
Denkbar wäre deshalb eine Zusammensetzung aus unabhängigen Fachleuten, Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft sowie ausgelosten Bürgerinnen und Bürgern. Klare Regeln zu Befangenheit, Offenlegung von Interessen und gerichtlichem Rechtsschutz könnten zusätzlich sicherstellen, dass Entscheidungen nachvollziehbar und überprüfbar bleiben.
Dabei geht es nicht um die AfD.
Es geht auch nicht um irgendeine andere konkrete Partei.
Es geht um die Frage, ob eine wehrhafte Demokratie Verfahren schaffen sollte, die unabhängig von politischen Mehrheiten funktionieren.
Denn die gleichen Regeln müssen für alle Parteien gelten.
Heute mag zwar die Debatte eine bestimmte Partei betreffen.
Morgen könnte sie sich auf eine andere Partei beziehen.
Gerade deshalb sollte die Entscheidung über die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens nach objektiven und transparenten Kriterien erfolgen und nicht vom jeweiligen politischen Kräfteverhältnis abhängen.
Natürlich stellt sich dabei eine schwierige Frage
Wie kann eine Demokratie eine Institution schaffen, die bewusst außerhalb parteipolitischer Interessen stehen soll, wenn über ihre Einführung wiederum politische Mehrheiten entscheiden müssen?
Wie lässt sich echte Unabhängigkeit organisieren, ohne neue demokratische Legitimitätsprobleme zu schaffen?
Diese Fragen sind nicht einfach zu beantworten.
Aber genau deshalb sollten wir sie hier diskutieren.
Nicht mit der Forderung: „Verbietet Partei X.“
Sondern mit der grundsätzlicheren Frage:
„Wie können wir sicherstellen, dass die Entscheidung über die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens unabhängig, transparent und rechtsstaatlich getroffen wird?
Vielleicht ist das die eigentliche Debatte, die wir führen sollten.
Nicht die Frage, welche Partei betroffen sein könnte.
Sondern die Frage, wie eine Demokratie Verfahren gestaltet, denen die Bürgerinnen und Bürger unabhängig von politischen Mehrheiten vertrauen können.
Hier das Dokument zum Download zum Lesen
Lasst uns darüber diskutieren, hier und jetzt in den Kommentaren, auf dieser Seite.
Einfach bis nach unten scrollen und Kommentieren.
-Team AfDexit-
Komtakt: team@afdexit.de
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1 Kommentar
Stefan Haier · 13. August 2026 um 3:27 p.m.
Es könnte ja auch eine Petition mit x Stimmen ein Verbotsverfahren einleiten. Wie groß x sein sollte, darf gerne diskutiert werden.