Parteiverbotgantrag- https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt

Parteiverbotgantrag beim Bundesrat per Petition?

Eine sehr gute und komplexe Frage im Rahmen eines Parteiverbotgantrag in Verbindung mit einer Petition erreichte uns.

Wir erklären das hier mal Schritt für Schritt:

1.  Die Fragestellung

Wer darf eigentlich ein Parteiverbot beantragen und welche Wirkung hätte eine Petition?

Konkret wurden wir auch gefragt, welche Wirkung würde eine Petition zum AfD-Verbot, gerichtet an den Bundesrat haben?

Nach Art. 21 Abs. 4 GG und dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG, §§ 43 ff.) können Anträge auf Parteiverbot nur stellen:

• Bundestag

• Bundesrat

• Bundesregierung

Ein Parteiverbotsverfahren läuft ausschließlich vor dem Bundesverfassungsgericht.

2. Wie läuft es im Bundesrat?

Im Bundesrat gilt die normale Geschäftsordnung und das Grundgesetz:

Jeder Antrag (also auch ein Antrag auf Parteiverbot) muss vom Bundesrat beschlossen werden.

Für Beschlüsse des Bundesrates gilt Art. 52 Abs. 3 GG:

Grundsätzlich genügt die Mehrheit der Stimmen.

Der Bundesrat hat derzeit 69 Stimmen (verteilt auf die 16 Länder nach Bevölkerungsgröße).

Damit braucht ein Beschluss mindestens 35 Stimmen.

Es müssen also nicht alle Länder zustimmen – es reicht die einfache Mehrheit der Stimmen.

3.  Die praktische Hürde

In der Praxis ist die Schwelle politisch sehr hoch:

Da Parteiverbotsverfahren sehr grundrechtsintensiv sind, wird meistens auf eine breite Einigung zwischen den Ländern geachtet.

Faktisch streben die Länder fast immer Einstimmigkeit oder eine sehr große Mehrheit an, um die Legitimität des Antrags zu stärken, aber nur faktisch.

Kurzantwort:

Nein, es müssen nicht alle Länder zustimmen. Ein Parteiverbotsantrag des Bundesrats benötigt eine Mehrheit der Stimmen im Bundesrat (mindestens 35 von 69).

Woher kommt nun die Zahl 35?

Sehr gute Nachfrage  – wir zeigen euch, woher die Zahl 35 kommt

1. Ausgangspunkt: Zusammensetzung des Bundesrates

Der Bundesrat hat nach Art. 51 Abs. 2 GG insgesamt 69 Stimmen.

Diese verteilen sich auf die Bundesländer je nach Bevölkerungszahl:

• Länder mit bis 2 Mio. Einwohner → 3 Stimmen

• Länder mit 2–6 Mio. Einwohner → 4 Stimmen

• Länder mit 6–7 Mio. Einwohner → 5 Stimmen

• Länder mit mehr als 7 Mio. Einwohner → 6 Stimmen

Beispiel:

• Bremen → 3 Stimmen

• Sachsen → 4 Stimmen

• Hessen → 5 Stimmen

• Bayern → 6 Stimmen

2. Mehrheit im Bundesrat

In Art. 52 Abs. 3 Satz 1 GG steht:

„Der Bundesrat beschließt mit der Mehrheit seiner Stimmen.“

Das bedeutet: nicht die Mehrheit der Länder, sondern die Mehrheit der Stimmen.

3. Rechenweg

• Gesamtzahl der Stimmen: 69

• Mehrheit = mehr als die Hälfte = 35 (weil 34 = genau die Hälfte, also nicht „Mehrheit“)

Daher braucht man für einen Beschluss mindestens 35 Stimmen.

Es ist also keine “besondere Zahl” für Parteiverbotsverfahren, sondern gilt generell für alle normalen Beschlüsse im Bundesrat (außer dort, wo das GG ausdrücklich eine Zweidrittelmehrheit verlangt, z. B. bei Grundgesetzänderungen).

Aber, jetzt kommen wir zur praktischen und politischen Seite – sehr spannend! Wir gehen das mal Schritt für Schritt mit deinem Beispiel durch:

1. Petitionen und der Bundesrat (Parteiverbotgantrag)

Es gibt keine direkte Möglichkeit, den Bundesrat über eine Petition zu „zwingen“, ein Parteiverbotsverfahren zu beantragen.

Das gilt selbst für unsere Petition, daher haben wir unsere Petition so aufgestellt, das diese die komplette Bandbreite, inklusive der einzelnen Landtage, so wie Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung umfasst.
Das haben wir bewusst vor 6 Jahren schon so gemacht um auf allen Ebenen politischen Druck zu erzeugen.

Petitionen an den Bundesrat laufen formal über die Petitionsausschüsse der einzelnen Landtage oder über die Landesregierungen, die im Bundesrat vertreten sind.

Online-Petitionen (z. B. AfDexit/ Change.org, Weact/ Campact oder  die Volksverpetzer-Petition) sind außerparlamentarische Appelle. Sie haben keine rechtliche Bindung – sondern nur politischen Druck.

2. Was passiert, wenn eine Petition „angenommen“ wird?

Angenommen, eine Petition erhält viele Unterstützer:innen und ein Land oder mehrere Landesregierungen greifen das Thema auf:

1. Ein Land (also seine Landesregierung) bringt im Bundesrat einen Antrag ein: „Der Bundesrat möge ein Parteiverbotsverfahren gegen Partei X beim BVerfG beantragen.“

2. Dieser Antrag wird in den Fachausschüssen des Bundesrates beraten (z. B. Rechtsausschuss, Innenausschuss).

3. Dann kommt er in die Plenarsitzung des Bundesrates.

4. Dort wird abgestimmt. → Ergebnis:

• Mehrheit (35 Stimmen oder mehr) = der Bundesrat beschließt, den Antrag zu stellen.

• Keine Mehrheit = Antrag abgelehnt.

3. Vergleich: Gescheiterte Volksverpetzer-Petition

Die Petition vom Volksverpetzer wollte, dass der Bundesrat ein Verbotsverfahren gegen die AfD beantragt bzw. prüft, ob ein Verbot möglich wäre, was dem Petitionskontext entnehmbar ist.

Viele Unterschriften, aber:

• Kein Land hat die Petition offiziell eingebracht.

• Politisch gab es zu wenig Konsens (z. B. weil die Hürden beim Bundesverfassungsgericht extrem hoch sind und man vermeiden wollte, dass es wie beim NPD-Verbotsverfahren scheitert).

Ergebnis: die Petition hatte Symbolcharakter, aber keinen Rechtsakt ausgelöst.

4. Falls der Antrag im Bundesrat durchkommt

Wenn es tatsächlich gelingt:

• Der Bundesrat reicht den Antrag auf Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht ein.

• Ab dann läuft das Verbotsverfahren nach §§ 43 ff. BVerfGG.

• Das Verfahren ist extrem aufwendig:

• Beweisaufnahme (Verfassungsfeindlichkeit, aggressive kämpferische Haltung)

• Anhörungen

• ggf. jahrelanges Verfahren

• Das BVerfG entscheidet letztlich allein – der Bundesrat kann es nur „anstoßen“.

Kurz gesagt:

Eine Petition allein kann den Bundesrat nicht verpflichten. Sie kann aber politisch Druck machen, und genau das wollen wir mit unserer Petition erreichen.

Erst wenn ein Bundesland das Anliegen übernimmt und den Antrag einbringt und sich im Bundesrat eine Mehrheit (35 Stimmen) findet, geht der Antrag ans Bundesverfassungsgericht.

Und darum ist es umso wichtiger unsere Breitband- Petition zu unterstützen, statt mit der „Nadelstichmethode“ immer wieder nur Unruhe zu stiften. Wir wollen konsequent auf ganzer Line vollendete Tatsachen zu schaffen.

Wir hoffen wir haben das mit der umfassenden Beantwortung der Frage nun mal deutlich gemacht und beantwortet.

AfDexit kämpft hier nicht für sich und sein Ego, wir kämpfen für den Erhalt der Demokratie und somit für alle. Darum wäre es eine Geste des Respekts und der Wertschätzung wenn man uns auch unterstützen würde, denn immerhin machen wir das jetzt sechs Jahre und gehen gerade ins siebte Jahr rein.

Die Zeit rennt, aber es ist noch  Zeit sich an unserer Petition zu beteiligen, die ein legitimes Mittel gegen die AfD darstellt. Vor allem, weil sie massiv Druck auf die Politik ausübt, wenn denn mitgemacht wird, wenn das dann überhaupt gewollt ist.

Sollte der Wecker also jetzt geklingelt haben, dann beteiligt euch daran unsere Petition zu unterschreiben und weit zu verbreiten, sie auf Demonstrationen zu bewerben und in euren Beiträgen oder Aufrufen, als dauerhaften Link hinzuzufügen.

Unterschreiben und beteiligen, könnt ihr euch hier:

https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt

Ihr habt Fragen? Kontaktiert uns.

Ihr habt Interesse an einer Zusammenarbeit? Kontaktiert uns.

Kontaktbutton auf der Seite anklicken und los gehts.

Hinweis
Wir sind unabhängig: Wir erhalten kein Geld vom Staat, nehmen keine Spenden an und verkaufen kein antifaschistisches Material.
Unsere Unabhängigkeit ist unsere Stärke.

Team AfDexit

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Kontakt: team@afdexit.de | https://afdexit.de

Petition: https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt


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