https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt

Das Team AfDexit stellt immer wieder fest, dass noch immer viele Menschen den Unterschied zwischen „fordern“ und „prüfen“ nicht kennen – und auch nicht genau wissen, welche Zuständigkeiten Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat bei einem Parteiverbotsverfahren haben. Einige sehen das auch als Tabu an.
Dieses Unwissen führt nicht nur zu Missverständnissen, sondern behindert auch gezielten politischen Druck.

Deshalb sagen wir es erneut klar und deutlich:

Wer ein Verbot der AfD will, muss es auch fordern – nicht bloß abwarten, bis „irgendwer irgendwas prüft“.

Genau deshalb gibt es unsere Petition.

Und noch etwas: Wer immer noch glaubt, dass eine Petition automatisch zu einem Verbot führt, irrt gewaltig – und lenkt vom eigentlichen Ziel ab. Diese Illusion kostet uns Zeit, Energie und die politische Schärfe, die es jetzt braucht.

Unsere Petition ist kein symbolischer Akt. Sie ist ein klares politisches Signal und ein Mittel, echten Druck auf die Entscheidungsträger auszuüben. Wir fordern nicht das Unmögliche – wir fordern das Notwendige: Ein AfD-Verbot durch die zuständigen staatlichen Organe. Aber dieser Schritt beginnt mit klaren Forderungen aus der Gesellschaft.

Wir sprechen hier ein zentrales und zugleich sensibles Thema an: das Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Demokratie und der Wahrung grundlegender Prinzipien wie Meinungsfreiheit, Parteienpluralismus und Rechtsstaatlichkeit.

In diesem Zusammenhang wird ein mögliches Verbot der AfD kontrovers diskutiert – rechtlich, politisch und gesellschaftlich.

Zurückhaltung trotz Kritik – Warum viele Demokratinnen und Demokraten ein Verbot skeptisch sehen

Auffällig ist, dass viele demokratische Politikerinnen und Politiker – selbst solche, die der AfD kritisch gegenüberstehen – ein Verbot nicht aktiv fordern. Einige äußern sich sogar ausdrücklich zurückhaltend oder skeptisch.

Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Hauptgründe

1. Verfassungsrechtliche Hürden:

Ein Parteienverbot ist in Deutschland nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich (Art. 21 Abs. 2 GG). Es genügt nicht, dass eine Partei verfassungsfeindliche Positionen vertritt. Es muss vielmehr nachgewiesen werden, dass sie aktiv und zielgerichtet die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft und eine konkrete Gefährdung für die Demokratie darstellt. Das Bundesverfassungsgericht hat im NPD-Urteil betont, dass es nicht allein auf Gesinnung, sondern auch auf tatsächliche Wirkmacht ankommt.

2. Politische Verantwortung und demokratische Kultur:

Viele befürchten, ein Verbot könne als undemokratisches oder repressives Mittel ausgelegt werden – als Zeichen politischer Schwäche oder als Versuch, unliebsame Konkurrenz auszuschalten. Zudem besteht die Gefahr, dass ein Verbot die Selbstdarstellung der AfD als „verfolgte Opposition“ befeuert und sie dadurch sogar mobilisiert.

Der Diskurs verschiebt sich

Dass einzelne Politikerinnen und Politiker, etwa Felix Banaszak oder Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen), offen ein Verbot fordern, zeigt jedoch, dass sich der politische Diskurs verändert. Der wahrgenommene Handlungsdruck wächst.

Die zentrale Frage lautet nun: Wie soll gehandelt werden – juristisch, politisch, gesellschaftlich?

Ein entscheidender Punkt wird oft übersehen

Was in der öffentlichen Debatte häufig zu kurz kommt

Ein Parteiverbot ist keine politische Entscheidung – es ist ein juristischer Prozess, der ausschließlich durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wird. Die Rolle von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat besteht lediglich darin, einen Verbotsantrag zu stellen.

Das Verfahren in der Übersicht – verständlich erklärt:

1. Wer darf ein Parteiverbot beantragen?

Nur drei Verfassungsorgane sind laut Art. 21 Abs. 2 GG antragsberechtigt:

• Bundestag

• Bundesregierung

• Bundesrat

Privatpersonen, Landesregierungen oder Gerichte sind dazu nicht befugt.

(Bundestagsabgeordnete können mit ausreichender Unterstützung einen Antrag einbringen; Landesregierungen können Resolutionen anregen; Bürgerinnen und Bürger können mit Petitionen politischen Druck erzeugen.)

2. Wer entscheidet über ein Verbot?

Ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.

Es prüft den Antrag unabhängig und ausschließlich anhand juristischer Kriterien.

3. Was ist die Aufgabe der antragstellenden Organe?

• Einen juristisch fundierten Antrag einreichen

• Die Verfassungsfeindlichkeit der Partei detailliert belegen

• Das konkrete Gefährdungspotenzial für die Demokratie aufzeigen

4. Voraussetzungen für ein Verbot:

• Aktive und gezielte Bekämpfung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung

• Nachweisbare Gefahr für die demokratische Ordnung

• Nicht nur radikale Rhetorik, sondern konkrete Handlungen, Strategien und Wirkung

5. Wichtig zu verstehen:

Ein Parteiverbot ist kein politischer Schnellschuss.
Es ist ein rechtlich hochkomplexes Verfahren mit strengen Anforderungen.
Die Politik entscheidet lediglich, ob ein Antrag gestellt wird – nicht, ob die Partei verboten wird.

Kurz gesagt: Prüfen allein reicht nicht – es braucht den Mut zur Antragstellung

Die Debatte sollte sich nun konsequent auf die Vorbereitung eines Verbotsverfahrens konzentrieren. Warum das notwendig und rechtlich geboten ist, wurde hier dargelegt.

Unterstützt unsere Initiative für ein Verbotsverfahren gegen die AfD

https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt

Hinweis zur Initiative:
Wir sind unabhängig, erhalten keine staatlichen Mittel, nehmen keine Spenden an und verkaufen kein antifaschistisches Material. Unsere Unabhängigkeit ist unser Fundament.

Team AfDexit

Kontakt: team@afdexit.de | https://afdexit.de


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