Die AfD führt einen juristischen Kampf gegen den Verfassungsschutz vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster, um dessen Klassifizierung als rechtsextremistischen Verdachtsfall anzufechten. Das Verfahren zieht eine beträchtliche mediale Aufmerksamkeit auf sich, mit über 100 akkreditierten Journalisten und großem Interesse der Öffentlichkeit.
Die Anwälte der AfD nutzen verschiedene taktische Strategien, um das Verfahren zu verzögern. Sie stellen wiederholt Anträge auf Vertagung des Verfahrens und beantragen die Befangenheit der Richter. Diese Anträge werden jedoch größtenteils abgelehnt. Zudem schließen sie zeitweise die Öffentlichkeit vom Gerichtssaal aus, was zu weiteren Verzögerungen führt.
Die AfD-Anwälte versuchen, die aktuelle Einschätzung des Verfassungsschutzes zur AfD ins Zentrum der Verhandlung zu rücken. Sie zitieren aus internem Schriftverkehr und planen, zehn Zeugen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorzubringen. Dies soll dazu dienen, das Gericht von ihren Argumenten zu überzeugen und den Ausgang des Verfahrens zu beeinflussen.
Während des Verfahrens kommt es zu einem kuriosen Vorfall in der Mittagspause, als ein AfD-Anwalt behauptet, ein Sicherheitsmitarbeiter der AfD sei möglicherweise vom Verfassungsschutz angeworben worden. Diese Behauptung wird jedoch von den Vertretern des Verfassungsschutzes entschieden zurückgewiesen.
Trotz der langen Verhandlungsdauer äußert ein Vertreter der AfD gegenüber den Medien eine positive Einschätzung zum Gerichtsverfahren. Er betont, dass die Richter ihnen zugehört hätten. Dennoch bleibt ungewiss, ob das Gericht innerhalb der angesetzten zwei Tage ein Urteil fällen kann, da die AfD möglicherweise weitere Beweisanträge einbringen will, was die Dauer des Verfahrens weiter verlängern könnte.
-Uwe Schulze-
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