Rund um die neue Einstufung und die Stillhaltezusage zur AfD herrscht derzeit wieder erhebliche Verwirrung.
AfDexit hat sich die Vorgänge genauer angesehen – auch um gefährlichen Halbwahrheiten und irreführenden Erklärungen entgegenzuwirken.
Zunächst ein Blick auf den sogenannten Hängebeschluss, der derzeit in sozialen Netzwerken sowohl von Gegnern als auch von Anhängern der AfD häufig falsch dargestellt wird. Die AfD nutzt ihn dabei teilweise gezielt zu propagandistischen Zwecken.
In diesem Beitrag sprechen wir konkret zwei Punkte an: den Hängebeschluss sowie die Stillhaltezusage.
Am Ende weisen wir auf einen möglichen Fehler hin, der sich aus der zeitlichen Überschneidung der Ermittlungen durch den Bundesverfassungsschutz ergeben könnte.
Die Stillhaltezusage – kein Schuldeingeständnis
Um einem möglichen Hängebeschluss zuvorzukommen, hat der Bundesverfassungsschutz am Donnerstagmittag eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Er erklärte damit von sich aus, die Einstufung der AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ bis zur juristischen Klärung im Eilverfahren vorläufig auszusetzen und die zugehörige Pressemitteilung zu löschen. Eine inhaltliche Aussage zur Sache wurde dabei nicht getroffen.
Die Stillhaltezusage ist kein Eingeständnis eines Fehlers –
und sagt auch nichts über die Erfolgsaussichten des AfD-Eilantrags oder der Klage aus.
Da eine Einstufung als „gesichert extremistisch“ gravierende Folgen für eine Partei haben kann, wird diese Hochstufung nun zunächst ausgesetzt, bis das Gericht im Eilverfahren entschieden hat.
Das Gericht erhält damit die Möglichkeit, die Sache eingehend zu prüfen – ohne dass in der Zwischenzeit Fakten geschaffen werden.
Wichtig: Die Überwachung der AfD bleibt weiterhin grundsätzlich möglich.
Denn bereits durch die Einstufung als Verdachtsfall ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel rechtlich zulässig – wenn auch unter etwas strengeren Voraussetzungen.
Ein kritischer Blick auf Überschneidungen, Auslassungen und mögliche Widersprüche in den AfD-Gutachten
Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz – zuerst als rechtsextremistischer Verdachtsfall (2021), später als gesichert rechtsextremistische Bestrebung (2025) – stellt einen zentralen Schritt im Umgang mit der zunehmenden Radikalisierung dieser Partei dar.
Beide Gutachten umfassen über 1.000 Seiten, beruhen auf mehrjährigen Beobachtungen und haben weitreichende politische wie juristische Konsequenzen.
Doch bei genauerer Betrachtung der Entstehung dieser Gutachten ergeben sich Fragen, die bislang kaum öffentlich diskutiert wurden.
Zwei Gutachten – ein fragwürdiger Zeitplan
Das erste Gutachten, das 2021 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall führte, wurde zwischen 2019 und Anfang 2021 erstellt.
Noch während dieses Gutachten vor Gericht angefochten wurde – das Verfahren lief bis 2024 –, begann der Verfassungsschutz offenbar bereits mit der Erarbeitung eines zweiten, inhaltlich verschärften Gutachtens, das 2025 veröffentlicht wurde.
Diese zeitliche Überschneidung beider Ermittlungen ist heikel – und sollte kritisch hinterfragt werden:
Wurden im zweiten Gutachten Inhalte aus Rücksicht auf das laufende Verfahren weggelassen?
Fehlen zentrale Erkenntnisse, die im ersten Gutachten noch als sicherheitsrelevant galten?
Wie wurde sichergestellt, dass keine widersprüchlichen Bewertungen vorgenommen wurden?
Wurden Entwicklungen möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt oder bewusst „geglättet“?
Ein strukturelles Problem?
Anstatt für Klarheit und Transparenz zu sorgen, deutet vieles auf ein strategisches Defizit im Umgang mit demokratiefeindlichen Tendenzen hin.
Während die Öffentlichkeit das Signal einer „verschärften Einstufung“ empfängt, könnte das zweite Gutachten auf rechtlich unsicherem oder lückenhaftem Fundament stehen – mit potenziell gravierenden Folgen.
Sollte sich etwa herausstellen, dass aus Angst vor juristischen Niederlagen oder politischen Auseinandersetzungen zentrale Passagen entschärft oder relevante Belege ausgelassen wurden, wäre das nicht nur ein massiver Glaubwürdigkeitsverlust für den Verfassungsschutz. Es wäre auch ein Freibrief für jene Kräfte, die unsere Demokratie unterwandern wollen.
Hinzu kommt: Noch immer ist unklar, was mit dem ursprünglich für Ende 2024 angekündigten Gutachten geschah.
Wurde es – aus taktischen Gründen – zurückgehalten?
Und ist das nun veröffentlichte Gutachten möglicherweise genau jenes, das man damals nicht herausgeben wollte?
Im Umkehrschluss müssten wir mit insgesamt drei Gutachten des Bundesverfassungsschutzes rechnen – nicht nur mit einem oder zwei.
Was jetzt notwendig ist
Ein transparenter Umgang mit sämtlichen Gutachten – inklusive einer Veröffentlichung nach Schwärzung vertraulicher Quellen – wäre ein erster, überfälliger Schritt.
Auch der Bundestag ist gefordert, sich mit möglichen Unstimmigkeiten, Auslassungen oder politisch motivierten Verzögerungen auseinanderzusetzen.
Denn es geht nicht um parteipolitisches Kalkül, sondern um die zentrale Frage:
Wie verteidigen wir unsere Demokratie – mit klarer Haltung oder mit taktischer Zurückhaltung?
Die zeitliche Überschneidung der AfD-Gutachten ist kein bloßes verwaltungstechnisches Detail.
Sie könnte symptomatisch sein für ein tieferliegendes Problem im sicherheitsbehördlichen und politischen Umgang mit wachsendem Rechtsextremismus.
Wer die Gefahren ernst nimmt, darf sich keine strukturellen oder strategischen Schwächen erlauben – auch nicht im Verfassungsschutz.
In unserem gestrigen Beitrag veröffentlichen wir einen offenen Brief an den Bundespräsidenten.
Darin kritisieren wir, dass die Verantwortung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus zu oft an die Bürger delegiert wird – während die Politik selbst kaum zur Rechenschaft gezogen wird:
https://afdexit.de/kategorisiert-es/offener-brief-an-den-bundespraesidenten-frank-walter-steinmeier/
Was uns zum letzten Punkt bringt:
Wir fordern ein sofortiges Verbotsverfahren gegen die AfD.
Wenn man sich ansieht, was alles im Zusammenhang mit der Einstufung und einem möglichen Verbot der AfD falsch läuft, drängt sich eine Forderung immer mehr auf:
Dieses Verfahren muss jetzt eingeleitet werden.
Unsere ausführliche Begründung findet ihr hier:
https://afdexit.de/afd-verbot/unsere-demokratie-braucht-schutz-aber-mit-klarer-wirkung-und-haltung/
Jetzt unterzeichnen:
https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt
Hinweis:
Wir sind unabhängig, erhalten kein Geld vom Staat, nehmen keine Spenden an und verkaufen kein antifaschistisches Material.
Unsere Unabhängigkeit ist unser Fundament.
– Team AfDexit –
Kontakt: team@afdexit.de | https://afdexit.de
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