Immer deutlicher zeigt sich, dass viele Menschen, die die AfD weder gewählt haben noch wählen wollen, zunehmend wütend und frustriert reagieren.
Diese Emotionen entladen sich in sozialen Netzwerken, in Form von Beiträgen, die teilweise verzweifelt wirken – verbunden mit ernst gemeinten Fragen, die auch uns regelmäßig erreichen.
Wir können diese Wut und Verzweiflung sehr gut nachvollziehen.
Wir selbst empfinden diese Wut bereits seit Jahren – die Verzweiflung kam allerdings hinzu, als wir erkennen mussten, dass die drei zentralen Verfassungsorgane – Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung – ein Verbot der AfD meiden, wie der sprichwörtliche Teufel das Weihwasser.
Besonders häufig erreicht uns aktuell folgende Frage:
Kann man Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat dazu zwingen, einen Antrag auf Verbot der AfD beim Bundesverfassungsgericht zu stellen?
Auf diese juristisch relevante Frage möchten wir sachlich und präzise antworten:
Keine rechtliche Verpflichtung zum Verbotsantrag
Nach derzeitiger Rechtslage kann weder die Bundesregierung noch der Bundestag oder der Bundesrat rechtlich dazu gezwungen werden, einen Antrag auf Parteiverbot – auch nicht gegen die AfD – beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Dies ergibt sich aus der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und dem Grundsatz der Gewaltenteilung.
Es besteht weder eine gesetzliche noch eine verfassungsrechtliche Pflicht, einen solchen Antrag zu stellen – selbst dann nicht, wenn konkrete Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen.
Das bedeutet:
Die Entscheidung über die Antragstellung liegt im politischen Ermessen des jeweiligen Organs.
Weder Gerichte noch Bürgerinnen und Bürger haben einen Rechtsanspruch auf die Einreichung eines Verbotsantrags.
Die Möglichkeit eines Parteiverbotsverfahrens nach Art. 21 Abs. 2 GG bleibt ein politisches Instrument, das nur unter strengen Voraussetzungen zur Anwendung kommen kann.
Demokratische Kontrolle ersetzt juristischen Zwang
Statt eines rechtlichen Zwangs greift in diesem Zusammenhang das Prinzip der demokratischen Kontrolle und politischen Verantwortung.
Was bedeutet das konkret?
Bürgerinnen und Bürger können durch Wahlen, öffentlichen Druck, Petitionen, zivilgesellschaftliches Engagement und kritische Medienarbeit Einfluss auf die politischen Entscheidungsprozesse nehmen.
Abgeordnete können parlamentarische Initiativen ergreifen, Anträge stellen, öffentliche Anhörungen verlangen oder eine breite politische Debatte anstoßen.
All das ersetzt aber keinen rechtlichen Zwang. Die politische Entscheidung, ein Parteiverbot zu beantragen, kann – trotz aller Kritik – nur freiwillig durch die zuständigen Organe getroffen werden.
Die Hürden für ein Parteiverbot sind extrem hoch
Hinzu kommt: Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen des NPD-Verbotsverfahrens im Jahr 2017 die Hürden für ein Parteiverbot noch einmal verschärft. Die Maßstäbe, die dort formuliert wurden, machen ein Verbot einer Partei – unabhängig von der politischen Bewertung ihrer Positionen – nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich.
Diese Tatsache wird häufig übersehen oder verkannt. Die Anforderungen an Beweise, die Darstellung konkreter verfassungswidriger Bestrebungen und die Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sind seit 2017 erst enorm hoch.
Politischer Appell:
Druck muss aus der Gesellschaft kommen
Und dennoch – oder gerade deswegen – sagen wir klar:
Nur massiver gesellschaftlicher Druck kann die Politik zum Handeln bewegen.
Seit sechs Jahren weisen wir darauf hin
Ein Verbotsantrag wird nur dann realistisch, wenn die öffentliche und politische Debatte ausreichend Druck auf die zuständigen Stellen ausübt. Eine starke Petition wie unsere, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern getragen wird, ist hier ein entscheidender Hebel.
Was wir stattdessen beobachten
Es wird sich wieder einmal auf einzelne AfD-Politikerinnen und -Politiker eingeschossen.
Das führt nicht zu einem AfD-Verbot.
In sozialen Netzwerken kursieren unlustige Memes und gefährliches Halbwissen, das letztlich niemandem hilft.
Viel zu viele Menschen glauben, mit bloßer Empörung sei bereits etwas gewonnen – das ist ein Trugschluss.
So, wird es kein AfD-Verbot geben.
Ebenso wenig wird etwas erreicht, wenn sich Abgeordnete des Bundestages von zivilgesellschaftlichen Initiativen abgrenzen, deren Stimmen ignorieren oder den Dialog verweigern.
Dabei gilt: Dieses Thema betrifft uns alle. Ein demokratischer Schulterschluss zwischen Politik und Zivilgesellschaft ist notwendig – nicht nur für ein mögliches Verbot, sondern für die Verteidigung unserer Verfassungsordnung insgesamt.
Deshalb unser Appell an die politisch Verantwortlichen:
Hören Sie den Bürgerinnen und Bürgern zu.
Treten Sie in einen echten Dialog ein.
Viele von Ihnen haben diesen Dialog zur letzten Bundestagswahl in Ihren Wahlprogrammen versprochen. Jetzt ist es Zeit, dieses Versprechen einzulösen.
Unser Schlusswort: Wir bleiben dran
Wir werden weiterhin den Finger in die Wunde legen.
Wir werden die Verantwortlichen konfrontieren, Fragen stellen und Antworten einfordern.
Wir werden nicht nachlassen, bis die demokratischen Institutionen sich ernsthaft mit einem AfD-Verbotsverfahren auseinandersetzen – und das nicht aus Angst, sondern aus Überzeugung.
Jetzt ist der Zeitpunkt, maximalen politischen Druck aufzubauen.
https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt
Hinweis:
Wir sind unabhängig, erhalten kein Geld vom Staat, nehmen keine Spenden an und verkaufen kein antifaschistisches Material.
Unsere Unabhängigkeit ist unser Fundament.
– Team AfDexit –
Kontakt: team@afdexit.de | https://afdexit.de
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