Immer wieder erhalten wir die Frage, warum das AfD-Verbotsverfahren so lange dauert.
Das ist eine durchaus berechtigte Frage, die wir uns tatsächlich auch schon gestellt haben. Daher haben wir eine Analyse gewagt, die am Ende aufzeigen soll, warum die Wege und Entscheidungsprozesse so lang sind und wer letztendlich für die Verzögerung verantwortlich ist. Im folgenden Beitrag haben wir das so verständlich wie möglich für euch zusammengefasst.
Einleitung
Im Zentrum unserer Überlegungen stand die Frage, warum die politischen und rechtlichen Prozesse rund um ein mögliches Parteiverbot der AfD so lange dauern und teilweise als künstlich verzögert wahrgenommen werden.
Besonders bemerkenswert ist die Kombination aus politischen Erwägungen, rechtlichen Hürden und der scheinbaren Diskrepanz zwischen der Theorie des Parteiverbots und der tatsächlichen Umsetzung dieses rechtlichen Mechanismus.
Wir haben untersucht, warum der Prozess eines Parteiverbots durch die politische Klasse und den Verfassungsschutz nicht mit der notwendigen Dringlichkeit verfolgt wird, und welche politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Aspekte dabei eine Rolle spielen.
1. Der rechtliche Rahmen für ein Parteiverbot: Klar, aber schwer durchzusetzen
a) Rechtliche Grundlagen
Das Parteiverbotsverfahren ist klar im deutschen Recht verankert. Es basiert auf Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes, der besagt, dass Parteien, die die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) beseitigen oder ihr zuwiderhandeln, verboten werden können. Der Antrag auf ein Parteiverbot kann von Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung gestellt werden.
Das Verfahren wird dann vom Bundesverfassungsgericht entschieden.
Dieser rechtliche Rahmen ist eindeutig und gibt der Politik klare Handlungsmöglichkeiten, wenn eine Partei als verfassungsfeindlich eingestuft wird.
Des Weiteren regelt das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) den Prozess detailliert.
Ein solcher Antrag würde eine eingehende Untersuchung durch den Verfassungsschutz nach sich ziehen, der dann die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der Partei belegen müsste.
Danach würde der Bundesrat, der Bundestag oder die Bundesregierung einen Antrag auf Verbotsverfahren einreichen. Das Bundesverfassungsgericht würde entscheiden, ob die Partei tatsächlich die FDGO gefährdet und damit ein Verbot gerechtfertigt ist.
b) Der hohe Maßstab: NPD-Urteil 2017
Ein wichtiger Meilenstein in der Entwicklung der Hürden für Parteiverbote war das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017.
In diesem Urteil wurde entschieden, dass eine Partei nur dann verboten werden kann, wenn sie die FDGO mit Gewalt oder durch die Zerstörung der Demokratie bedroht.
Der Verfassungsschutz müsse klare Beweise für tatsächliche, gefährliche Bestrebungen liefern, um den Antrag zu untermauern.
Dieses Urteil hat die Hürden für Parteiverbote deutlich erhöht, da es nicht mehr ausreicht, dass eine Partei allein in ihren Reden oder Programmen gegen die Demokratie verstößt – es müssen konkrete, nachweisbare Handlungen folgen, die die demokratische Ordnung ernsthaft gefährden.
Dieses Urteil ist auch deshalb relevant, weil es die rechtliche Grundlage dafür liefert, warum die AfD trotz ihrer zahlreichen problematischen Äußerungen und ihrer verfassungsfeindlichen Bestrebungen bisher nicht verboten wurde.
Die AfD könnte im aktuellen Kontext als schwer verfassungsfeindlich eingestuft werden, aber der Nachweis von konkreten Handlungen, die die FDGO tatsächlich bedrohen, bleibt der entscheidende Faktor.
2. Politische Verzögerungen: Warum wird der Prozess hinausgezögert?
a) Politische Erwägungen
Ein zentrales Element unserer Diskussion war daher die Frage, warum die Politik nicht entschlossener handelt, um ein Parteiverbot gegen die AfD voranzutreiben.
Hier spielen gleich mehrere politische Überlegungen eine Rolle
Wahlpolitische Erwägungen:
Die AfD hat sich zu einer relevanten politischen Kraft in Deutschland entwickelt und zieht große Wählermengen an.
Ein Parteiverbot könnte zu massiven politischen und gesellschaftlichen Reaktionen führen, da es als Angriff auf die politische Meinungsfreiheit und die Demokratie wahrgenommen werden könnte.
Dies könnte die AfD weiter radikalisieren und möglicherweise ihre Popularität sogar steigern, da sie sich als Opfer der etablierten Parteien darstellen könnte.
Angst vor Radikalisierung:
Ein Parteiverbot könnte die AfD und ihre Unterstützer noch stärker in die Opferrolle drängen, was der Partei politisch nützen könnte. Es gibt die Befürchtung, dass die Partei nach einem Verbot in die Illegalität oder in radikalere Formen der Opposition abrutschen könnte, was ihre Verbreitung und Mobilisierung nur verstärken würde.
Diese „Opfernarrative“ könnten den Zusammenhalt und die Unterstützung innerhalb der AfD und ihrer Wählerschaft weiter stärken.
Fehlende politische Einheit:
Innerhalb der politischen Landschaft gibt es auch Uneinigkeit über den richtigen Umgang mit der AfD.
Während die SPD, die Grünen und die Linke ein Verbot grundsätzlich befürworten würden, sind in der CDU/CSU und auch bei anderen etablierten Parteien unterschiedliche Meinungen und taktische Überlegungen erkennbar.
Diese Uneinigkeit führt zu einer Blockade bei der Einleitung eines Verbotsverfahrens!
Im vorangegangenen, Block ist uns aufgefallen, dass immer wieder das Wort „könnte“, von den Entscheidungsträgern benutzt wird. Das signalisiert ganz klar, dass die Aussagen rein spekulativ sind und auf keinerlei Erfahrungswerte beruhen.
Auch ist für uns mehr als klar, dass die AfD sich schon jahrelang in der Opferrolle befindet und die Ängste der Politik, unbegründet sind, es sei denn, es gibt andere Ängste der Politik, die bisher nicht öffentlich geworden sind.
b) Der Verfassungsschutz und das Gutachten
Ein weiteres zentrales Thema ist das Zurückhalten des Verfassungsschutz-Gutachtens.
Der Verfassungsschutz stellt in seinen Berichten und Gutachten regelmäßig fest, ob eine Partei Verfassungsfeindlichkeit betreibt.
Das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD wurde jedoch mehrfach verschoben und immer wieder zurückgehalten.
Es ist davon auszugehen, dass die politischen Entscheidungsträger bereits Kenntnis von den Inhalten des Gutachtens haben, da der Verfassungsschutz auch regelmäßig mit der Politik kommuniziert.
Die Zurückhaltung des Gutachtens wird als Versuch gewertet, den Prozess eines Parteiverbots hinauszuzögern, um nicht unmittelbar auf den Druck aus der Bevölkerung oder der internationalen Gemeinschaft reagieren zu müssen.
Diese Verzögerung, obwohl das Gutachten eventuell später ohnehin veröffentlicht wird, verstärkt den Eindruck einer politischen Blockade. Wenn also das Gutachten wirklich vorliegt und keine dringenden Sicherheitsbedenken bestehen, warum sollte es dann zurückgehalten werden?
Der Verdacht, dass politische Absichten hinter dieser Entscheidung stehen, ist also nicht unbegründet.
3. Gesellschaftliche Reaktionen und öffentliche Erwartungen
a) Die Rolle der Öffentlichkeit und der Petitionen
Es wurde mehrfach von uns darauf hingewiesen, dass die öffentliche Meinung und Bürgerinitiativen erheblichen Druck auf die politische Klasse ausüben können.
Allein die Vielzahl an Petitionen und öffentlichen Aufrufen zur Einleitung eines Parteiverbots zeigen, dass eine breite gesellschaftliche Bewegung für die Verbotserklärung der AfD besteht.
Diese gesellschaftlichen Forderungen und der Druck, den Bürgerinitiativen erzeugen, scheinen jedoch in der politischen Arena auf wenig Resonanz zu stoßen.
Ein Beispiel für den Versuch, diesen Druck auf die Politik zu erhöhen, ist unsere Petition nach Artikel 21 Absatz 2 GG und Paragraph 43 BVerfGG, die auf ein Parteiverbot der AfD abzielt.
Trotz der Unterstützung durch zahlreiche Bürger und politisch engagierte Menschen wie Marco Wanderwitz bleibt der politische Widerstand gegen das Thema groß.
Die Politik reagiert oft mit Argumenten, dass die rechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot nicht ausreichend seien und ein solches Verfahren zu hohe verfassungsrechtliche Hürden aufweise.
Das mag in der Vergangenheit so gewesen sein, aber mit der AfD sind wir auch deutlich über die vom Bundesverfassungsgericht 2017 höher gelegten Hürden hinweg. Dieses gilt es zu beachten, und das wissen auch die Bürger, liebe Politikerinnen undPolitiker.
b) Informationsfreiheit und Transparenz
Ein weiterer wichtiger Punkt in unseren Überlegungen war die Frage, ob der Informationszugang durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) genutzt werden kann, um an das Gutachten des Verfassungsschutzes zu gelangen.
Hier stellt sich die Frage, ob und inwieweit das IFG in diesem Fall greifen kann, wenn die Veröffentlichung des Gutachtens aufgrund politischer Erwägungen zurückgehalten wird.
Die Transparenz des Verfahrens ist entscheidend, um das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie zu stärken.
Wenn es keine nachvollziehbare Begründung für die Zurückhaltung gibt, wird dies als politisch motivierte Zensur wahrgenommen werden.
4. Kritische Reflexion und Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Prozess eines Parteiverbots gegen die AfD in Deutschland von mehreren faktischen und politischen Hürden geprägt ist.
Der rechtliche Rahmen für ein Parteiverbot ist zwar klar und deutlich, doch die politischen Erwägungen und die politische Zögerlichkeit der Akteure führen zu einer starken Verzögerung des Verfahrens.
Besonders problematisch ist die Blockadehaltung der Politik, die den Eindruck erweckt, dass politische Kalküle und taktische Überlegungen wichtiger sind als die Wahrung der demokratischen Grundordnung.
Die öffentlichen und rechtlichen Forderungen nach einem Parteiverbot werden weitgehend ignoriert oder klein geredet.
Der Verfassungsschutz, dessen Gutachten als Grundlage für ein Verbot dienen würde, bleibt künstlich beatmet im Hintergrund, was zu weiteren Fragen der Transparenz und Verantwortung führt.
Es bleibt jetzt abzuwarten, ob die politische Klasse in Deutschland bereit ist, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um gegen eine Partei vorzugehen, die offen mit demokratiefeindlicher Rhetorik und Taten agiert.
Doch solange die Politik nicht auf den Druck der Öffentlichkeit reagiert, bleibt das Gefühl einer Krise der Rechtsstaatlichkeit berechtigt bestehen.
Die Frage, warum der Prozess des Parteiverbots künstlich verzögert wird, bleibt weiter offen, nachvollziehbare Gründe gibt es dafür nicht.
Angesichts der klaren rechtlichen Möglichkeiten muss die politische Verantwortung endlich konsequenter wahrgenommen werden, um die Demokratie in Deutschland vor einer zunehmenden Gefährdung durch (rechts)extremistische Tendenzen zu schützen.
Und noch einmal ein eindringlicher Appell an alle, die sich für ein AfD-Verbot aussprechen:
Helft uns, die Petition mit Unterschriften zu füllen!
Nur so können wir effektiven Druck auf die Blockadepolitik ausüben.
Verbreitet die Petition und macht Werbung dafür.
Es ist wirklich – und das ist nicht nur so dahergeredet – unser einziges Mittel, um ein AfD-Verbot durchzusetzen.
Noch einmal für neuen Mitleser:innen:
Wir fordern mit dieser Petition seit mehr als 5 Jahren ein AfD-Verbot gemäß Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz und § 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes.
Es geht hier nicht, wie bei anderen Petitionen, nur um die Prüfung, ob ein AfD-Verbot möglich ist.
In unserer Petition geht es darum, dass die Politik das Bundesverfassungsgericht beauftragt, ein AfD-Verbotsverfahren entsprechend der angeführten Rechtsgrundlage einzuleiten.
Aktuell sind wir mit mindestens 113 Bundestagsabgeordneten im Kontakt, die den Antrag von Marco Wanderwitz unterstützt haben.
Marco Wanderwitz wird in Kürze aus dem Deutschen Bundestag ausscheiden, was bedeutet, dass ein neues Antragsverfahren notwendig sein wird.
Wir erhoffen uns, unter diesen 113 Bundestagsabgeordneten jemanden mit Rückgrat zu finden, der den Antrag im Bundestag oder in der zukünftigen Bundesregierung einreichen wird.
Durch falsch ergriffene Maßnahmen in den letzten Jahren – bis in den November 2024 hinein – wurde ein Verbotsverfahren über Jahre hinweg stark verzögert.
Bereits 2019 gab es bergeweise Hinweise, Fakten und Beweise, dass die AfD verfassungsfeindlich ist und gemäß Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz verboten werden muss.
Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass all die Aktionen, Demonstrationen und die vielen Menschen auf der Straße nichts bewirkt haben.
Der Grund dafür ist, dass die Politik diese Maßnahmen nicht ernst nimmt.
Es interessiert sie schlichtweg nicht, ob 1 Million oder 10 Millionen Menschen demonstrieren.
Diese Ignoranz und Überheblichkeit seitens der Politik ist kaum zu überbieten.
Die Politik wird nur reagieren, wenn wir alle sie massiv unter Druck setzen, damit sie endlich handelt.
Und hier gibt es die Möglichkeit zu handeln:
https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt
–Euer Petitionsteam–
Infos und Kontakt über unsere Webseite https://afdexit.de
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