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AfD-Verbot: Schluss mit der politischen und zivilgesellschaftlichen Dauerschleife!

Veröffentlicht von Team AfDexit am

Seit Jahren wird geprüft, diskutiert und protestiert.
Doch wer sorgt endlich dafür, dass ein Verbotsantrag auf den Weg gebracht wird?
Seit Jahren erleben wir also dasselbe Schauspiel.

Die AfD sorgt für Empörung,
demokratische Parteien warnen vor ihren politischen Zielen,
Organisationen fordern ein AfD-Verbot,
soziale Netzwerke füllen sich mit entsprechenden Parolen und auf den Straßen wird demonstriert.
Es werden Kampagnen organisiert, Veranstaltungen durchgeführt und Spenden gesammelt.

Doch wenn es um die entscheidende Frage geht, was konkret geschehen muss, damit das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit der AfD entscheiden kann, wird es erstaunlich häufig unklar und still.

Dann ist wieder von Prüfungen die Rede.
Von weiteren Gutachten.
Von offenen Fragen.
Von notwendigen Gesprächen.
Von der richtigen Zeit und den richtigen Voraussetzungen.

Und das seit Jahren.
Und wann ist die richtige Zeit, wenn nicht jetzt?

AfDexit beobachtet diese Entwicklung nicht erst seit gestern.
Wir fordern seit 2019 mit unserer Petition einen konsequenten Weg zu einem AfD-Verbotsverfahren.
Unsere Auseinandersetzung mit der AfD reicht bis ins Jahr 2014 zurück.

Unsere Kritik richtet sich deshalb nicht gegen Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren.
Sie richtet sich gegen eine politische und zivilgesellschaftliche Praxis, bei der eine lautstark vertretene Forderung immer wieder in unverbindlichen Prüfankündigungen zu verschwinden.

Unsere Frage erneut lautet:

Wie lange soll eine Partei noch politisch wachsen können, während diejenigen, die ein Verbot angeblich fordern, darüber öffentlich streiten, ob und wie sie überhaupt einen Antrag auf den Weg bringen wollen?

Die Politik besitzt den entscheidenden Schlüssel zum Verbotsverfahren

Beginnen wir mit den rechtlichen Tatsachen.
Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Partei verfassungswidrig ist.
Artikel 21 Absatz 4 stellt klar, dass über diese Frage ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheidet.

Doch das Gericht wird in einem Parteiverbotsverfahren nicht von sich aus tätig.

Nach § 43 Bundesverfassungsgerichtsgesetz sind der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung berechtigt, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Für Landesregierungen besteht eine besondere Regelung, wenn sich die Organisation der betreffenden Partei auf das Gebiet ihres Landes beschränkt.

Damit ist die entscheidende Zugangsschwelle klar geregelt:

Die zuständigen Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat) entscheiden, ob sie das Verfahren einleiten wollen.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet anschließend unabhängig über den Antrag.

Und genau hier liegt ein strukturelles Problem, das in der öffentlichen Debatte viel zu wenig Beachtung findet.

Selbst wenn genügend belastbares Material für einen rechtlich tragfähigen Verbotsantrag vorhanden ist, folgt daraus nicht automatisch, dass eines der antragsberechtigten Verfassungsorgane tatsächlich einen Antrag stellt.
Eine politische Mehrheit kann die Antragstellung ablehnen.
Eine Regierung kann darauf verzichten.
Ein Parlament kann sich gegen einen entsprechenden Beschluss entscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht kann diese fehlende Antragstellung nicht einfach durch eine eigene Entscheidung ersetzen.

Die Politik entscheidet damit über den Zugang zum gerichtlichen Verfahren.
Sie entscheidet aber nicht darüber, ob die AfD verfassungswidrig ist.
Diese Entscheidung steht allein dem Bundesverfassungsgericht zu.
Das ist keine Unterstellung, sondern die Folge der geltenden Zuständigkeitsordnung.

Allerdings bedeutet diese Ordnung auch, dass politische Interessen und parteipolitische Erwägungen bei der Entscheidung über die Antragstellung eine Rolle spielen.

Ob und in welchem Umfang sie im konkreten Fall ausschlaggebend sind, muss anhand der jeweiligen Entscheidungen und ihrer Begründungen beurteilt werden.

Für uns ist entscheidend:

Eine fachlich fundierte Prüfung allein garantiert noch keinen Verbotsantrag.
Und deshalb reicht es absolut nicht, immer wieder zu erklären, dass man die Möglichkeit eines Verbots prüfe.

Der Dauerprüfmodus verwässert die eigentliche Forderung

Wir erleben seit ungefähr vier bis fünf Jahren eine Entwicklung, die wir als politischen Dauerprüfmodus bezeichnen.

Diese Einschätzung bezieht sich auf die aus unserer Sicht wiederkehrende öffentliche Debatte, in der die Prüfung eines möglichen AfD-Verbots immer wieder angekündigt, gefordert oder zum Gegenstand politischer Auseinandersetzungen gemacht wird, ohne dass daraus bislang ein Verbotsantrag gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht hervorgegangen ist.

Natürlich muss ein Parteiverbotsantrag sorgfältig vorbereitet werden, dass wissen wir.
Es wäre rechtsstaatlich falsch, eine Partei ohne ausreichende Beweise, ohne tragfähige juristische Begründung oder allein aufgrund politischer Ablehnung verbieten lassen zu wollen.

Ein Parteiverbot ist ein besonders schwerwiegender Eingriff.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem NPD-Urteil vom 17. Januar 2017 die hohen rechtlichen Anforderungen und die Bedeutung eines fairen, staatsfreien Verfahrens hervorgehoben.

Doch zwischen einer notwendigen fachlichen Vorbereitung und einem jahrelangen politischen Schwebezustand besteht ein erheblicher Unterschied.

Eine Prüfung muss ein Ziel haben.

Sie muss klären, welche Tatsachen noch festgestellt werden müssen, welche rechtlichen Fragen offen sind und welche Voraussetzungen für eine Antragstellung erfüllt sein müssen.

Und irgendwann muss eine Entscheidung folgen.

Was wir kritisieren, ist nicht die sorgfältige Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.

Was wir kritisieren, ist eine Debatte, in der immer wieder geprüft werden soll, ohne dass die Öffentlichkeit verlässlich erkennen kann, wann die Prüfung abgeschlossen sein soll und welche Konsequenzen aus ihrem Ergebnis folgen.

Aus einer klaren Forderung nach einem Verbotsantrag wird so eine immer weiter ausgedehnte, stumpfe Diskussion über die Möglichkeit eines Verbots.

Das Ergebnis ist eine verwässerte politische Forderung.

Wer fordert eigentlich noch was?
Wer will einen Verbotsantrag?
Wer will zunächst nur ein Gutachten?
Wer wartet auf weitere Erkenntnisse?
Und wer hält eine Antragstellung grundsätzlich für falsch?

Diese Fragen müssten in einer demokratischen Auseinandersetzung klar beantwortet werden.
Stattdessen entsteht der Eindruck, dass die immer neue Ankündigung einer Prüfung bereits als politische Reaktion genügt.

Doch die Ankündigung, etwas prüfen zu wollen, ist kein Verbotsantrag.
Und die wiederholte Ankündigung einer Prüfung ersetzt keine Entscheidung darüber, ob ein Antrag gestellt wird.

Die demokratischen Parteien dürfen sich nicht hinter ihrer eigenen Prüfentscheidung verstecken

Die antragsberechtigten Verfassungsorgane haben eine besondere Verantwortung.
Sie müssen sicherstellen, dass ein möglicher Verbotsantrag rechtlich tragfähig ist.
Sie dürfen ein solches Verfahren nicht als Instrument des gewöhnlichen politischen Wettbewerbs missbrauchen.
Sie müssen die Parteienfreiheit und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Parteiverbot beachten.
Das ist selbstverständlich.

Aber ebenso selbstverständlich sollte sein, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar getroffen werden.

Wenn eine unabhängige fachliche Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Voraussetzungen für einen Verbotsantrag hinreichend belegt sind, stellt sich eine konkrete Frage:

Warum wird der Antrag gestellt, oder warum wird er abgelehnt?

Welche rechtlichen oder tatsächlichen Gründe sprechen gegen eine Antragstellung?
Welche Beweise fehlen?
Welche Anforderungen sind noch nicht erfüllt?
Und welche Erkenntnisse würden gegebenenfalls eine andere Entscheidung rechtfertigen?

Wir halten es für nicht hinnehmbar, wenn die Forderung nach einem AfD-Verbot über Jahre öffentlich diskutiert wird, ohne dass die politische Verantwortung für das Ausbleiben eines Antrags ausreichend transparent gemacht wird.

Dabei behaupten wir nicht, dass jede Ablehnung eines Verbotsantrags rechtswidrig wäre.
Ebenso wenig behaupten wir, dass eine fachliche Empfehlung die Politik automatisch zur Antragstellung verpflichten würde.

Genau diese Fragen müssten in einem rechtsstaatlich tragfähigen Verfahren geklärt werden.

Wir verlangen aber, dass die Verantwortlichen erklären, welche konkreten Gründe ihrer Entscheidung zugrunde liegen.
Eine allgemeine Erklärung, man müsse weiter prüfen, ist keine ausreichende Antwort.
Wer über die Antragstellung entscheidet, muss sich auch der politischen Verantwortung für diese Entscheidung stellen.

Und was macht ein Teil der Zivilgesellschaft?

Unsere Kritik beschränkt sich nicht allein auf die Politik.

Auch Teile der Zivilgesellschaft müssen sich fragen lassen, ob ihre Aktivitäten tatsächlich auf das Ziel ausgerichtet sind, das sie öffentlich vertreten.
Wir sehen und dokumentieren seit Jahren eine Debatte, in der Menschen lautstark ein AfD-Verbot fordern, sich aber teilweise nur unzureichend mit den rechtlichen Voraussetzungen und dem tatsächlichen Ablauf eines Parteiverbotsverfahrens auseinandersetzen.

In sozialen Netzwerken werden Forderungen verbreitet, ohne immer sauber zwischen einer politischen Vorprüfung und einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu unterscheiden.

Manche sprechen von einem Verbot,
andere von einer Prüfung,
wieder andere von einem Gutachten.

Eigentlich bleibt unklar, welcher konkrete Schritt eigentlich gefordert wird.
Wer eine so weitreichende Forderung vertritt, sollte wissen, was sie rechtlich bedeutet.

Das gilt besonders für Organisationen, Initiativen und reichweitenstarke Stimmen, die sich öffentlich als Wegweiser in dieser Debatte verstehen.

Reichweite ist kein Nachweis juristischer Sachkenntnis.
Eine große Zahl an Followern macht eine Aussage nicht automatisch richtig.
Und eine zugespitzte Parole ersetzt keine verlässliche Erklärung des geltenden Rechts.

Wir kritisieren deshalb, wenn rechtlich ungenaue Aussagen ungeprüft übernommen und weiterverbreitet werden, obwohl die tatsächlichen Zuständigkeiten im Grundgesetz und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt sind.

Natürlich kann nicht jeder Mensch Verfassungsrecht studieren.
Niemand muss sämtliche Einzelheiten eines Parteiverbotsverfahrens kennen, um sich gegen Rechtsextremismus zu engagieren.

Aber wer über Jahre öffentlich ein AfD-Verbot fordert, sollte zumindest wissen, wer einen Antrag stellen kann und wer über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet.

Und wer eine Organisation mit diesem Ziel aufbaut, sollte erklären können, welche konkreten Schritte sie verfolgt. Dies ist aber offensichtlich nicht der Fall.

Wir erwarten keine juristischen Fachaufsätze in jedem sozialen Netzwerk.

Wir erwarten aber, dass eine Forderung, die für die demokratische Ordnung von erheblicher Bedeutung ist, nicht auf Dauer auf ungenauen Begriffen und unverbindlichen Ankündigungen beruht.

Spenden für Empörung, aber eine kostenlose Möglichkeit zum politischen Druck wird ignoriert

Ein weiterer Punkt beschäftigt uns besonders.
Für Kampagnen gegen die AfD werden Spenden gesammelt.

Organisationen finanzieren Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Informationsmaterial und andere Aktivitäten.

Menschen unterstützen solche Projekte mit Geld, weil sie sich gegen Rechtsextremismus engagieren möchten.
Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen.

Zivilgesellschaftliche Arbeit kann Geld kosten.
Gute Aufklärung, juristische Arbeit und öffentliche Veranstaltungen können wichtige Beiträge zur Demokratie leisten.

Aber eine entscheidende Frage darf und muss trotzdem gestellt werden:

Welcher Anteil dieser Aktivitäten dient tatsächlich dazu, einen konkreten Verbotsantrag zu erreichen?

Und warum wird eine bestehende Möglichkeit, genau diese Forderung politisch zu unterstützen, nicht stärker genutzt?

Unsere Petition „AfD-Verbot jetzt!“ läuft seit dem 19. Oktober 2019.

Sie richtet sich an die zuständigen Verfassungsorgane und fordert sie auf, den Weg zu einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu beschreiten.

Dafür muss niemand bei AfDexit Mitglied werden.
Dafür muss niemand Beiträge zahlen.
Dafür muss niemand spenden.
Eine Unterschrift genügt, um die Forderung sichtbar zu unterstützen.

Wir behaupten auch nicht, dass eine Petition allein einen Verbotsantrag erzwingen könnte.
Das kann sie rechtlich nicht.

Eine Unterschrift verpflichtet Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat nicht dazu, einen Antrag zu stellen.
Aber eine Petition kann hohen politischen Druck erzeugen.

Sie kann zeigen, wie viele Menschen eine konkrete Forderung unterstützen.
Sie kann in Gesprächen mit Verantwortlichen als Ausdruck öffentlichen Interesses dienen.
Und sie kann dazu beitragen, dass eine Forderung nicht in der allgemeinen Debatte untergeht.

Deshalb verstehen wir nicht, warum die Forderung nach einem konkreten Verbotsantrag teilweise hinter immer neuen Kampagnen, allgemeinen Appellen und Spendenaufrufen zurückgestellt wird.

Wir unterstellen anderen Initiativen nicht, dass sie absichtlich von einem Verbotsverfahren ablenken oder ihre Unterstützer aus finanziellen Gründen falsch informieren.
Dafür müsste man konkrete Belege vorlegen.

Aber wir halten es für legitim, die Frage zu stellen, ob die verfügbaren Möglichkeiten sinnvoll genutzt werden.

Wer ein AfD-Verbot fordert, sollte sich nicht nur fragen, welche Veranstaltung er besuchen oder welche Organisation er finanziell unterstützen möchte.

Er sollte sich auch fragen, ob er die konkrete Forderung nach einem Verbotsantrag tatsächlich unterstützt.
Eine Unterschrift ersetzt keinen Verbotsantrag.

Aber sie kostet nichts und kann helfen, den politischen Druck auf diejenigen zu erhöhen, die einen solchen Antrag stellen können.

Hier geht es zu unserer Petition:

https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt

Wir brauchen eine unabhängige Antragsebene, nicht noch eine politische Arbeitsgruppe

Genau aus diesen Überlegungen heraus haben wir ein eigenes rechtspolitisches Konzept entwickelt:

Den Unabhängigen Parteiverbotsrat.

Unser Konzeptpapier mit Stand vom 10. August 2026 beschäftigt sich mit einer grundlegenden Frage:

Wie kann die Entscheidung über die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens stärker von parteipolitischen Interessen unabhängig gemacht werden, ohne die Entscheidung über ein Parteiverbot dem Bundesverfassungsgericht zu entziehen?

Unser Ansatz ist keine Forderung nach einem automatischen AfD-Verbot.
Wir wollen auch kein Gremium schaffen, das selbst entscheidet, ob eine Partei verboten wird.

Wir wollen die fachliche Prüfung und die politische Entscheidung über die Antragstellung institutionell voneinander trennen.
Dafür schlagen wir einen Unabhängigen Parteiverbotsrat vor.

Dieser Rat soll als eigenständige, gesetzlich abgesicherte Bundesinstitution arbeiten.
Er soll organisatorisch, personell und finanziell unabhängig sein und keiner fachlichen Weisung der Bundesregierung, des Bundestages, des Bundesrates, politischer Parteien oder der Nachrichtendienste unterliegen.

Seine Aufgabe wäre es, Hinweise entgegenzunehmen, die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen, relevante Beweismittel auszuwerten und die betroffene Partei in einem rechtsstaatlich geregelten Verfahren anzuhören.

Er soll nach klaren gesetzlichen Kriterien arbeiten und seine Entscheidungen nachvollziehbar begründen.
Es geht ausdrücklich nicht darum, politische Überzeugungen zu bewerten oder eine Gesinnungsprüfung einzuführen.

Es geht darum, sachlich und rechtlich zu untersuchen, ob die Voraussetzungen für einen Antrag nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz hinreichend belegt sein könnten.

Der Parteiverbotsrat soll dabei sowohl die verfassungsrechtlich relevanten belastenden Tatsachen als auch entlastende Umstände berücksichtigen.

Seine Arbeit muss transparent, überprüfbar und rechtsstaatlich abgesichert sein.
Die betroffene Partei muss ihre Verfahrensrechte wahrnehmen können.

Entscheidungen des Rates muss unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen gerichtlich überprüfbar sein.

Und das Bundesverfassungsgericht bliebe die einzige Instanz, die über die Verfassungswidrigkeit der Partei entscheidet.

Warum wir nicht einfach den Verfassungsschutz entscheiden lassen wollen

Die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes können für ein Parteiverbotsverfahren eine wichtige Rolle spielen.

Daraus folgt aber nicht, dass der Verfassungsschutz selbst über die Einleitung eines Verbotsverfahrens entscheidet.
Der Verfassungsschutz ist ein Nachrichtendienst innerhalb der staatlichen Exekutive.

Seine Aufgaben, Befugnisse und Grenzen sind gesetzlich geregelt.

Ein Parteiverbotsverfahren unterliegt dagegen besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im NPD-Urteil von 2017 unter anderem die Bedeutung der strikten Staatsfreiheit und des fairen Verfahrens hervorgehoben.

Staatliche Einflussnahme auf die Führung einer betroffenen Partei und die Verwertbarkeit bestimmter staatlich beeinflusster Erkenntnisse können erhebliche verfahrensrechtliche Probleme aufwerfen.

Deshalb darf eine neue Institution nicht einfach zu einer zusätzlichen Abteilung des Verfassungsschutzes werden.
Der Verfassungsschutz kann im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse Erkenntnisse liefern.

Die unabhängige Prüfung und die Entscheidung über einen Antrag müssen jedoch nach einem eigenständigen, gesetzlich abgesicherten Verfahren erfolgen.

Unser Konzept sieht deshalb einen Parteiverbotsrat vor, der weder politisch weisungsgebunden noch von den Nachrichtendiensten abhängig ist.
Die Unabhängigkeit soll nicht nur auf dem Papier stehen.
Sie muss durch konkrete Regeln abgesichert werden.

Dazu gehören strenge Unvereinbarkeitsregeln, Karenzzeiten für bestimmte politische Tätigkeiten, Offenlegungspflichten, Regeln zur Befangenheit und eine transparente Auswahl der Mitglieder.

Wir schlagen eine Zusammensetzung aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern vor.
Neben qualifizierten Fachleuten sollen auch ausgeloste Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden.
Die Amtszeit soll einmalig sechs Jahre betragen.
Eine Wiederwahl soll ausgeschlossen sein.
Abberufungen sollen nur aus gesetzlich bestimmten wichtigen Gründen und unter unabhängiger gerichtlicher Kontrolle möglich sein.

Damit wollen wir verhindern, dass der Rat zu einem Instrument wechselnder politischer Mehrheiten wird.

Unser Vorzugsmodell: Der Parteiverbotsrat erhält eine eigene Antragsbefugnis

Unser Konzept geht bewusst über die bloße Vorbereitung eines Antrags hinaus.
Wir halten eine zusätzliche Antragsbefugnis des Unabhängigen Parteiverbotsrats für die bevorzugte Reformvariante.

Das bedeutet: Der Rat soll nach einer unabhängigen Prüfung selbst einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellen können, wenn die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.

Die bisherigen Antragsberechtigungen von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung sollen dabei erhalten bleiben.

Warum schlagen wir das vor?

Weil eine rein vorbereitende Stelle das strukturelle Problem nicht vollständig lösen würde.
Wenn ein unabhängiges Gremium einen rechtlich tragfähigen Antrag vorbereitet, die Politik aber weiterhin ohne verbindliche Konsequenzen die Antragstellung blockieren kann, bleibt die entscheidende Zugangsschwelle bestehen.
Eine zusätzliche Antragsbefugnis würde eine weitere Möglichkeit schaffen, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, ohne dass ein politisches Verfassungsorgan zuvor den Antrag beschließen muss.

Der Parteiverbotsrat soll allerdings nicht automatisch bei jedem Hinweis einen Antrag stellen.

Er müsste die gesetzlichen Voraussetzungen sorgfältig prüfen und eine hohe Antragsschwelle beachten.
Ein Parteiverbot muss ein äußerstes Mittel bleiben.

Politische Konkurrenz darf nicht mit den Mitteln eines Verbotsverfahrens ausgeschaltet werden.
Die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit der Partei bliebe ausschließlich beim Bundesverfassungsgericht.

Uns ist bewusst, dass dieses Modell eine grundlegende rechtliche Prüfung erfordert.

Die bestehende Antragsbefugnis ist in § 43 BVerfGG geregelt. Artikel 21 Absatz 4 Grundgesetz weist die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei dem Bundesverfassungsgericht zu.

Ob und in welcher Form eine zusätzliche Antragsbefugnis geschaffen werden kann, muss deshalb anhand der bestehenden Verfassungsordnung geprüft werden.

Dazu gehören insbesondere die demokratische Legitimation des Rates, seine gesetzliche Kompetenzgrundlage, der Schutz der Parteienfreiheit und die Frage, ob neben Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes auch eine ausdrückliche Verankerung im Grundgesetz erforderlich wäre.

Wir präsentieren unser Konzept deshalb als rechtspolitischen Reformvorschlag, nicht als bereits geltendes Recht.

Wir sind aber überzeugt, dass diese Fragen offen und ernsthaft diskutiert werden müssen.

Denn die bestehende Ordnung hat eine erkennbare Schwäche:

Die antragsberechtigten Verfassungsorgane können die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens verhindern, indem sie keinen Antrag stellen.

Unser Vorschlag soll eine zusätzliche, unabhängige Möglichkeit schaffen, diese politische Zugangsschwelle zu überwinden.

Die Alternative: Ein fertiger Antrag und eine verbindlich begründete politische Entscheidung

Sollte eine zusätzliche Antragsbefugnis des Parteiverbotsrats rechtlich nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Hürden umsetzbar sein, muss zumindest eine andere Möglichkeit ernsthaft geprüft werden.

Ein unabhängiges Gremium könnte einen vollständigen, rechtlich fundierten Antrag vorbereiten und den antragsberechtigten Verfassungsorganen vorlegen.

Diese müssten innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist darüber entscheiden, ob sie den Antrag stellen.

Eine Ablehnung müsste umfassend, nachvollziehbar und anhand der maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Gründe begründet werden.

Dabei darf nicht der Eindruck entstehen, dass ein Verfassungsorgan allein mit dem Hinweis auf politische Zweckmäßigkeit eine fachlich fundierte Prüfung dauerhaft beiseiteschieben kann.

Eine solche Begründungspflicht würde allerdings nicht automatisch bedeuten, dass jede Ablehnung rechtswidrig wäre.
Sie müsste gesetzlich ausgestaltet werden.

Außerdem müsste geregelt werden, wer ihre Einhaltung kontrollieren kann und welche Folgen eine unzureichende Begründung hätte.

Auch dieses Modell wäre kein automatischer Weg zum Parteiverbot.
Es wäre aber ein Ansatz, um die politische Verantwortung für die Nichtantragstellung sichtbar zu machen.

Denn die Öffentlichkeit hätte ein Recht darauf, nachvollziehen zu können, ob ein Antrag an fehlenden rechtlichen Voraussetzungen, an einer unzureichenden Beweislage oder an einer politischen Entscheidung scheitert.

Wir wollen keine automatische Antragspflicht ohne Prüfung.

Wir wollen eine unabhängige Prüfung, klare Kriterien und eine nachvollziehbare Entscheidung darüber, ob ein Verfahren eingeleitet wird.

Demokratie braucht mehr als Empörung

Wir erleben eine politische Entwicklung, in der die AfD bei Wahlen Erfolge erzielt und ihre parlamentarische Präsenz ausbaut.

Gleichzeitig wird seit Jahren darüber diskutiert, wie mit einer Partei umzugehen ist, deren Verfassungsfeindlichkeit Gegenstand intensiver politischer und rechtlicher Auseinandersetzungen ist.

Die rechtliche Bewertung muss sich an den konkreten Tatsachen und den Anforderungen des Grundgesetzes orientieren.

Ein Parteiverbot darf nicht allein aus politischer Ablehnung heraus gefordert oder ausgesprochen werden.

Aber ebenso wenig darf die öffentliche Debatte in einem Zustand verharren, in dem die immer neue Prüfung zum Ersatz für eine Entscheidung wird.

Wir erwarten von demokratischen Parteien, dass sie ihre Haltung zur Antragstellung klar benennen.

Wir erwarten von Organisationen, die ein AfD-Verbot fordern, dass sie sich mit dem tatsächlichen Verfahren auseinandersetzen.

Wir erwarten von reichweitenstarken Stimmen, dass sie zwischen einer politischen Prüfung und einem gerichtlichen Verbotsverfahren unterscheiden.

Und wir erwarten von der Zivilgesellschaft, dass sie nicht nur fragt, welche Kampagne gerade Aufmerksamkeit erzeugt, sondern auch, welche konkreten Schritte dem erklärten Ziel dienen.

Eine Demonstration kann wichtig sein.
Eine Spende kann sinnvoll sein.
Aufklärungsarbeit kann unverzichtbar sein.
Doch keine dieser Aktivitäten ersetzt einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht.

Und keine noch so große öffentliche Empörung kann die politische Verantwortung derjenigen ersetzen, die einen solchen Antrag stellen können.
Deshalb muss die Debatte endlich über die immer gleichen Ankündigungen hinausgehen.

Wir brauchen eine konkrete Auseinandersetzung mit der Frage, wie ein unabhängiges, rechtsstaatliches und wirksames Verfahren zur Prüfung und Einleitung eines Parteiverbotsantrags aussehen kann.

Unser Konzept des Unabhängigen Parteiverbotsrats ist ein Vorschlag dazu.

Es ist kein fertiges Gesetz und beansprucht nicht, alle verfassungsrechtlichen Fragen bereits abschließend beantwortet zu haben.

Es soll eine Diskussion anstoßen, die aus unserer Sicht längst überfällig ist.

11. AfDexit fordert: Schluss mit der politischen und zivilgesellschaftlichen  Verantwortungslosigkeit

Wir von AfDexit beschäftigen uns seit 2014 mit der AfD. Seit dem 19. Oktober 2019 fordern wir mit unserer Petition ein konsequentes AfD-Verbot.

Wir haben uns auf ein konkretes Ziel festgelegt.

Wir wollen, dass die Verfassungsorgane den Weg zu einer gerichtlichen Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit der AfD beschreiten.

Wir wissen, dass eine Petition keinen Verbotsantrag erzwingen kann.
Wir wissen auch, dass ein Verbotsverfahren sorgfältig vorbereitet werden muss und dass allein das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet.

Aber wir akzeptieren nicht, dass die politische Debatte auf Dauer bei der Ankündigung weiterer Prüfungen stehen bleibt.

Wir akzeptieren nicht, dass eine konkrete Forderung immer unklarer wird, während sich die öffentliche Empörung wiederholt.

Und wir halten es für falsch, wenn sich Menschen mit allgemeinen Parolen zufriedengeben, ohne sich zu fragen, welche konkreten Schritte tatsächlich notwendig sind.

Deshalb stellen wir mit dem Konzept des Unabhängigen Parteiverbotsrats einen eigenen Reformvorschlag vor.

Wir wollen die fachliche Prüfung von parteipolitischen Interessen unabhängig machen.
Wir wollen transparente Kriterien und ein rechtsstaatliches Verfahren.

Und wir wollen verhindern, dass die Entscheidung über die Einleitung eines Verbotsverfahrens allein davon abhängt, ob die jeweils zuständigen politischen Mehrheiten einen Antrag für zweckmäßig halten.

Wie unser Konzept umgesetzt werden könnte, muss verfassungsrechtlich sorgfältig geprüft werden. Genau dazu soll es eine fundierte Debatte geben.

Doch die Grundfrage darf nicht länger verdrängt werden:

Wie soll eine wehrhafte Demokratie mit einer möglicherweise verfassungswidrigen Partei umgehen, wenn die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens allein von politischen Entscheidungen abhängt und diese Entscheidungen über Jahre ausbleiben?

Diese Frage verdient mehr als eine weitere Prüfankündigung.
Sie verdient eine konkrete Antwort.

Unsere Petition:
Eine Unterschrift kostet nichts und setzt ein deutlich politisches Zeichen
Wir sind ein kleines, unabhängiges Team.
Wir nehmen keine Spenden an, erheben keine Mitgliedsbeiträge und verkaufen keine Merchandising-Artikel.
Wir verlangen von niemandem Geld.
Allein das sollte allen mal zu denken geben.

Wir bitten darum, unsere Forderung zu unterstützen, weiterzuverbreiten und die Verantwortlichen mit der Frage zu konfrontieren, warum noch immer kein entsprechender Antrag gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht gestellt wurde.

Eine Unterschrift ist kein Verbotsantrag.
Sie verpflichtet kein Verfassungsorgan rechtlich zur Antragstellung.

Aber sie ist eine konkrete Möglichkeit, die Forderung sichtbar zu unterstützen und politischen Druck aufzubauen.

Wer ein AfD-Verbot fordert, kann und sollte diesen Schritt gehen.

Wer unsere Arbeit unterstützen möchte, kann die Petition teilen und unsere Beiträge verbreiten.
Und wer sich für unseren Reformvorschlag interessiert, kann sich mit dem Konzept des Unabhängigen Parteiverbotsrats auseinandersetzen.

Wir brauchen keine endlose Wiederholung derselben Empörung.
Wir brauchen Sachkenntnis, klare Forderungen und nachvollziehbare Entscheidungen.

Die politische Verantwortung liegt bei denjenigen, die über die Antragstellung entscheiden.
Die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit liegt beim Bundesverfassungsgericht.

Und die öffentliche Aufgabe besteht darin, diese Verantwortlichkeiten klar zu benennen und ihre Wahrnehmung einzufordern.

Schluss mit der Dauerschleife.
Schluss mit der Unklarheit.
Zeit für eine ernsthafte Debatte über konkrete Schritte.

Unterstützt unsere Petition für ein konsequentes AfD-Verbot

https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt

Team AfDexit

Unabhängig. Ohne Spenden. Ohne Mitgliedsbeiträge. Mit einer klaren Forderung.

Quellen und rechtliche Grundlagen die wir benutzt haben:

Hier klicken - AfD-Verbot fordern
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